Koordination der EU-Politik Wiens
Wien kann als Bundesland im Rahmen der Rechtsetzung auf EU-Ebene seine eigenen Positionen vertreten und bei Vorschlägen, die dem Subsidiaritätsprinzip widersprechen, Einspruch erheben. Zur Stärkung der Position erfolgt dies in Abstimmung mit den anderen Ländern.
Weiterführende Informationen
- Einbindung der Länder im EU-Gesetzgebungsverfahren (Artikel 23d B-VG)
- Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Artikel 15a B-VG über die Mitwirkungsrechte der Länder und Gemeinden in Angelegenheiten der europäischen Integration
- Mitwirkung des österreichischen Parlaments in EU-Angelegenheiten
- Arbeitsprogramme der Europäischen Kommission
Stadt Wien | Europäische Angelegenheiten
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