Paket zur Ökologisierung des Güterverkehrs
Die Europäische Kommission (EK) hat am 11. Juli 2023 ein Gesetzespaket vorgestellt, durch das der Güterverkehr effizienter und nachhaltiger ausgerichtet werden soll. So sollen stärkere Anreize für emissionsarme Lastkraftwagen gesetzt, das Management der Schienen-Infrastruktur verbessert und bessere Informationen über die Treibhausgas-Emissionen des Güterverkehrs bereitgestellt werden. Mithilfe der Vorschläge soll das im europäischen Green Deal festgelegte Ziel zur Verringerung der Verkehrsemissionen um 90 Prozent bis 2050 realisiert und gleichzeitig ein weiteres Wachstum des EU-Binnenmarktes ermöglicht werden.
Die Initiative der EK umfasst folgende 3 Vorschläge für Rechtsakte:
- Die Überarbeitung der Richtlinie über Gewichte und Abmessungen von schweren Nutzfahrzeugen
- eine neue Verordnung über das Eisenbahnmanagement und
- eine gemeinsame Methode zur Berechnung der Treibhausgas-Emissionen für Güterverkehrsunternehmen.
1. Richtlinie über Gewichte und Abmessungen von schweren Nutzfahrzeugen
Die derzeitige Richtlinie über Gewichte und Abmessungen von Nutzfahrzeugen legt das Höchstgewicht, die Länge, Breite und Höhe fest. Mit dem vorgelegten Vorschlag werden diese Vorschriften dahingehend geändert, dass Fahrzeuge mit emissionsfreien Technologien ein höheres Gewicht haben dürfen. Beispielsweise soll für emissionsfreie Lkw das europaweit zugelassene Maximalgewicht auf 44 Tonnen steigen - 4 Tonnen mehr als der übliche Maximalwert.
Im intermodalen Verkehr sollen emissionsfreie Lkw sogar 48 Tonnen wiegen dürfen. Davon erhofft sich die EK Anreize für die Einführung umweltfreundlicherer Fahrzeuge und Technologien. Sobald sich die Technologie weiterentwickelt und die emissionsfreien Antriebssysteme leichter werden, sollen umweltfreundlichere Fahrzeuge im Vergleich zu herkömmlichen Lastkraftwagen von einer zusätzlichen Nutzlast profitieren. Des Weiteren sollen der intermodale Verkehr gefördert und die Vorschriften zu längeren und schweren Fahrzeugen (EMS/Gigaliner) im Hinblick auf grenzüberschreitende Fahrten klargestellt und neue Anreize geschaffen werden.
2. Verordnung über das Eisenbahnmanagement
Der Verordnungsvorschlag über die Nutzung von Fahrwegkapazität der Eisenbahn im einheitlichen europäischen Eisenbahnraum soll die grenzüberschreitende Koordinierung verbessern, die Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit erhöhen und letztlich mehr Frachtunternehmen auf die Schiene locken. Die derzeitigen Regeln für das Kapazitätsmanagement werden jährlich, auf nationaler Ebene und manuell festgelegt. Das ist für den grenzüberschreitenden Verkehr nicht förderlich, da rund 50 Prozent des Schienengüterverkehrs grenzüberschreitend sind. Der uneinheitliche Ansatz führt zu Verspätungen an den Grenzen und behindert das Funktionieren des Binnenmarktes.
Der neue Verordnungsvorschlag baut auf dem von der Industrie geleiteten Projekt zur Neugestaltung der Fahrpläne auf. Ziel ist es, den unterschiedlichen Bedürfnissen des Eisenbahnsektors besser gerecht zu werden: stabile Fahrpläne und frühzeitige Buchung von Fahrkarten für den Personenverkehr und flexible, an die Just-in-Time-Lieferketten angepasste Zugläufe für Transportunternehmen.
3. Methode zur Berechnung der Treibhausgas-Emissionen für Güterverkehrsunternehmen
Darüber hinaus legt die EK ein gemeinsames methodisches Konzept für die Berechnung der Treibhausgas-Emissionen von Unternehmen vor, die sich für die Veröffentlichung dieser Informationen entscheiden oder aus vertraglichen Gründen dazu aufgefordert werden.
Die vorgeschlagene Methodik basiert auf der kürzlich verabschiedeten ISO/CEN-Norm für die Quantifizierung und Berichterstattung von Treibhausgas-Emissionen, die sich aus dem Betrieb von Transportketten für Personen und Fracht ergeben. Zuverlässige Daten über die Haus-zu-Haus-Emissionen werden es den Betreiber*innen ermöglichen, ihre Dienstleistungen zu vergleichen und den Verbraucher*innen die Möglichkeit geben, eine fundierte Entscheidung über Transport- und Lieferoptionen zu treffen.
Positionierung Wiens
Die Stadt Wien hat in ihrer Stellungnahme zum Vorschlag zur Änderung der Richtlinie über die höchstzulässigen Abmessungen und Gewichte im Straßenverkehr einige offene Fragen und Anmerkungen geäußert. Wien steht der vorgeschlagenen Vergrößerung der Höhenabmessungen von Fahrzeugen kritisch gegenüber, da dies innerhalb des Stadtgebiets, wo bereits gewisse Durchfahrtshöhen die Abmessungen von Fahrzeugen beschränken, zu Problemen führen würde.
Umfangreiche Straßenumbauten wären notwendig, um das Wiener Straßennetz an die größeren Fahrzeug-Dimensionen anzupassen, was mit erheblichen finanziellen Aufwendungen verbunden wäre. Die Vergrößerung der höchstzulässigen Fahrzeuglänge würde den toten Winkel im Außenkurvenbereich bei Lastkraftfahrzeugen vergrößern und könnte zu gegenseitiger Behinderung von Fahrzeugen sowie zur Behinderung und Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer*innen wie Radfahrer*innen oder Fußgänger*innen führen. Insgesamt würde die Umsetzung der vorgesehenen größeren Fahrzeug-Abmessungen im innerstädtischen Straßennetz Probleme verursachen.
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Stadt Wien | Europäische Angelegenheiten
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