Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Stadt Wien ist bemüht, ihre Websites im Einklang mit dem Wiener Antidiskriminierungsgesetz, LGBl. 35/2004 idgF, zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ABl. L 327 vom 2.12.2016, S. 1) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.wien.gv.at.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und/oder Ausnahmen teilweise mit Konformitätsstufe AA der "Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web - WCAG 2.1" entsprechend der geltenden harmonisierten europäischen Norm "Europäischer Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03)" vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die Website der Stadt Wien enthält ältere Applikationen und Anwendungen, welche teilweise nicht beziehungsweise noch nicht vollständig barrierefrei umgesetzt sind.
Die Stadt Wien ist grundsätzlich bestrebt, die Informationen bestmöglich barrierefrei anzubieten. Neue Applikationen beziehungsweise Erweiterungen werden barrierefrei umgesetzt. Ältere Applikationen werden mittelfristig überarbeitet beziehungsweise abgelöst.
Die nachstehend angeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
a) Unvereinbarkeit mit dem Wiener Antidiskriminierungsgesetz LGBl. 35/2004 idgF zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102
- Nicht alle Elemente verfügen über die erforderlichen Kontraste (1.4.11 Non-text Contrast)
- Im Presse-Service verfügen manche Bilder über keine Beschreibungen (1.1.1: Non-text Content)
- In manchen Formularen fehlen Bezeichnungen für Formularelemente (1.3.1: Info and Relationships)
- Auf Suchergebnisseiten wird die natürliche Sprache nicht angegeben (3.1.1: Language of Page)
- Bei der digitalen Baueinreichung/Bauverfahren ist in Einzelfällen die vollständige Benutzbarkeit mit VoiceOver derzeit nicht gegeben.
b) Unverhältnismäßige Belastung
Die Adaption der bestehenden Applikation führt zu "unverhältnismäßig hohem Aufwand", eine Ablösung durch modernere Technik ist aber bereits im Laufen:
- Veranstaltungssuche
(Diese Suche basiert auf einer älteren Technologie. Eine schnelle Ablösung wäre ein unverhältnismäßiger hoher Aufwand. Eine Ablösung durch modernere Technik wird derzeit geprüft.)
c) Derzeit nicht barrierefreie Applikationen und Anwendungen, welche auf der Stadt Wien-Website eingebunden, aber vom Wiener Antidiskriminierungsgesetz ausgenommen sind:
- Stadtplan (neue, barrierefreie Umsetzung ist in Arbeit)
- Live-Videos (Live-Videos sind laut Wiener Antidiskriminierungsgesetz § 10a (1)c ausgenommen.)
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Erstellungsdatum: Diese Erklärung wurde am 20.09.2019 erstellt.
Vorlage für das Statement: MODEL ACCESSIBILITY STATEMENT
Grundlage des Statements: Manuelle und automatisierte Accessibility-Evaluierung einer externen Beraterfirma von 22 Samples der Website www.wien.gv.at (September 2018, PDF 65 Seiten)
Die Erklärung wurde zuletzt am 20.09.2019 überprüft.
Feedback und Kontaktangaben, Beschwerdemöglichkeit
Sollten Sie auf wien.gv.at Barrieren finden, können Sie diese melden und somit helfen, das Webservice der Stadt Wien weiter zu verbessern.
Meldung von Barrieren auf wien.gv.at
Verantwortlich für diese Seite:
- wien.gv.at-Redaktion
redaktion@wien.gv.at
Kontaktformular
Die wien.gv.at-Redaktion wird Ihre Meldung oder Beschwerde im Rahmen der geltend gemachten Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen der Website prüfen. Falls notwendig, werden die Mängel beseitigt. Das Ergebnis der Prüfung sowie die getroffenen oder beabsichtigten Maßnahmen werden Ihnen binnen 2 Monaten bekannt gegeben. Sollte der Inhalt der Website von der Verpflichtung zur barrierefreien Umsetzung ausgenommen sein, werden Sie ebenfalls binnen 2 Monaten darüber verständigt.
Durchsetzungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten der wien.gv.at-Redaktion können Sie sich mittels Beschwerde an die Stelle zur Bekämpfung von Diskriminierungen wenden. Die Stelle zur Bekämpfung von Diskriminierungen nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.
Kontaktformular der Stelle zur Bekämpfung von Diskriminierungen
Diese Beschwerden werden von der Stelle zur Bekämpfung von Diskriminierungen dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Wiener Antidiskriminierungsgesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch das Land oder die Gemeinde Wien oder einer dem Land oder der Gemeinde Wien zuordenbaren Einrichtung beziehen.
Bei berechtigten Beschwerden hat die Stelle zur Bekämpfung von Diskriminierungen gegenüber der betroffenen Dienststelle der Stadt Wien beziehungsweise gegenüber den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.
Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren
Sind Sie von einer vermuteten Diskriminierung im Hinblick auf mangelnde Barrierefreiheit selbst betroffen, unterstützt Sie die Stelle zur Bekämpfung von Diskriminierungen durch Information und Beratung über Möglichkeiten der Rechtsverfolgung.
wien.gv.at-Redaktion
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