Paket zur Kompetenz- und Fachkräftemobilität - EU-Politik

In der gesamten EU herrscht Fachkräftemangel in verschiedenen Wirtschaftszweigen und auf unterschiedlichen Qualifikationsstufen. Um etwas gegen die Knappheit in den Mitgliedstaaten zu unternehmen, muss die EU Fachkräfte und Kompetenzen aus aller Welt anziehen. Damit dieser Ansatz Erfolg haben kann, müssen die nötigen Talente angeworben werden und auch bleiben.

Die Europäische Kommission veröffentlichte am 15. November 2023 ein Paket zur Kompetenz- und Fachkräftemobilität mit einer Reihe neuer Initiativen, die Europa attraktiver für auswärtige Talente machen und die innereuropäische Mobilität erleichtern sollen. Zu den vorgestellten Maßnahmen gehört ein neuer EU-Talentpool, der Arbeitgeber*innen in der EU mit Arbeitsuchenden aus Drittländern zusammenbringen soll, sowie Maßnahmen zur Förderung der Anerkennung von Qualifikationen und der Lernmobilität.

Das Paket zur Fachkräftemobilität ist eine Folgemaßnahme der Rede zur Lage der Union 2022, in der Präsidentin von der Leyen die Probleme im Zusammenhang mit der Anerkennung der Qualifikationen von Drittstaatsangehörigen hervorgehoben hat, welche oft ein praktisches Hindernis für die legale Migration bilden. Es baut auf den laufenden Arbeiten am Paket zu Kompetenzen und Talenten und dem neuen Migrations- und Asylpaket auf und leistet einen Beitrag zum derzeitigen Europäischen Jahr der Kompetenzen mit seinem Schwerpunkt auf einem strategischen Ansatz zur Bewältigung des Arbeits- und Fachkräftemangels.

EU-Talentpool

Hintergrundinformation und Zielsetzung

Die Kommission schlägt die Einrichtung eines EU-Talentpools vor, um die Anwerbung von Arbeitsuchenden aus Nicht-EU-Ländern für Mangelberufe EU-weit zu vereinfachen. Der EU-Talentpool soll die erste EU-weite Plattform sein, auf der Arbeitssuchende mit Wohnsitz außerhalb der EU mit Arbeitgeber*innen in der EU, die freie Stellen zu besetzen haben, zusammengebracht werden. Arbeitssuchende aus Drittländern werden die Möglichkeit haben, sich auf der Plattform zu registrieren und dort ihr Profil mit Angaben zu Kompetenzen, Qualifikationen, Arbeitserfahrung und Sprachkenntnissen hochzuladen. Er soll auch Informationen über die Einstellungs- und Einwanderungsmodalitäten der Mitgliedstaaten bieten und starke Schutzvorkehrungen enthalten, die faire Einstellungs- und Arbeitsbedingungen sicherstellen.

Mit dem EU-Talentpool wird zusätzlich die Umsetzung von Fachkräftepartnerschaften unterstützt. Das sind maßgeschneiderte Partnerschaften mit Nicht-EU-Ländern für die Mobilität zu Arbeits- oder Ausbildungszwecken. Arbeitsuchende, die ihre Kompetenzen im Rahmen einer Fachkräftepartnerschaft entwickelt haben, erhalten einen Fachkräftepartnerschaftspass, den die teilnehmenden Arbeitnehmer einsehen können und der ihre Qualifikationen bescheinigt.

Anerkennung von Qualifikationen von Drittstaatsangehörigen

Hintergrundinformation und Zielsetzung

Die vereinfachte Anerkennung von Qualifikationen und die leichtere Validierung von Kompetenzen, die in Nicht-EU-Ländern erworben wurden, sind von zentraler Bedeutung für Arbeitgeber*innen auf der Suche nach Fachkräften und für Drittstaatsangehörige, die Zugang zum EU-Arbeitsmarkt suchen und sich in die Aufnahmegesellschaften integrieren möchten.

Die Kommission empfiehlt eine Reihe von Maßnahmen, um die Anerkennung von Kompetenzen und Qualifikationen von Drittstaatsangehörigen zu vereinfachen und zu beschleunigen. Die Maßnahmen sollen die Bearbeitungszeiten verkürzen, Drittstaatsangehörigen Kosten ersparen, die Übersetzung und Authentifizierungsverfahren vereinfachen und auf vorhandenem Fachwissen aufbauen. Das Ziel ist, die Kapazitäten der nationalen Anerkennungsbehörden zur Vereinfachung und Beschleunigung von Verfahren durch eine bessere Vergleichbarkeit der Qualifikationen von Drittstaatsangehörigen und verbesserte Methoden zur Bewertung der Kompetenzen Arbeitsuchender auszubauen.

Lernmobilität

Hintergrundinformation und Zielsetzung

Mit der vorgeschlagenen Empfehlung des Rates "Europa in Bewegung – Lernmobilität für alle" soll die Mobilität in allen Bereichen der allgemeinen und beruflichen Bildung gestärkt werden. Die Mitgliedstaaten werden darin aufgefordert, die Lernmobilität innerhalb der EU zum integralen Bestandteil aller Bildungswege zu machen, von der Schulbildung und der beruflichen Aus- und Weiterbildung – insbesondere der Lehrlingsausbildung – bis zur Hochschul- und Erwachsenenbildung und zum Jugendaustausch.

Der Vorschlag enthält eine Verpflichtung der Kommission zur Überwachung und Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Entwicklung ihrer nationalen Aktionspläne zur konkreten Umsetzung der Ziele.

Die Kommission hat drei Bereiche ermittelt, in denen eine Anpassung oder Festlegung von EU-Zielen zur Erweiterung der Lernmobilität in Europa bis 2030 sinnvoll ist:

  • In der Hochschulbildung soll der Anteil der Absolvierenden mit Lernmobilitätserfahrung mindestens 25 Prozent betragen. Das derzeitige Ziel gibt mindestens 20 Prozent vor. Im Moment beträgt der Anteil rund 15 Prozent.
  • In der beruflichen Aus- und Weiterbildung soll der Anteil der Lernenden, die von einer Lernmobilität im Ausland profitieren, mindestens 15 Prozent betragen. Das Ziel für 2025 gibt mindestens 8 Prozent vor. Im Moment liegt der Anteil zwischen 5 Prozent und 7 Prozent.
  • Im Kontext der gesamten Bildungs- und Berufsbildung sowie Jugend und Sport sollen mindestens 20 Prozent der Menschen mit geringeren Chancen in den Genuss einer Lernmobilität im Ausland kommen.

Weitere Informationen

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Europäische Angelegenheiten
Kontaktformular