Neue Eigenmittel der Europäischen Union - EU-Politik
- Hintergrundinformation und Zielsetzung
- Aktueller Stand und nächste Schritte
- Positionierung Wiens
- Weitere Informationen
Hintergrundinformation und Zielsetzung
Um den langfristigen EU-Haushalt zu sichern, hat die Europäische Kommission (EK) eine Quelle für befristete Eigenmittel auf der Grundlage von Statistiken zu Unternehmensgewinnen eröffnet. Diese Eigenmittel sollen dann durch den geplanten Beitrag im Zusammenhang mit der Initiative "Business in Europe: Ein Rahmen für die Unternehmensbesteuerung" – wenn dieser einstimmig von den Mitgliedstaaten angenommen wurde – ersetzt werden. Mit dem gegenständlichen Vorschlag sollen 0,5 Prozent der fiktiven Unternehmensgewinn-Bemessungsgrundlage als Eigenmittel dem EU-Haushalt zugeführt werden. Um die Rückzahlung der Anleihen im Rahmen von NextGenerationEU sicher stellen zu können, schon im Jahr 2021 Vorschläge auf Grundlage des Emissionshandelssystems sowie des CO2-Grenzausgleichssystems - ergänzt durch die erste Säule des OECD-Abkommens (Eigenmittel auf der Grundlage des Anteils der Residualgewinne multinationaler Unternehmen - BEFIT) – veröffentlicht. Die Vorschläge betreffend Einnahmen aus dem Emissionshandelssystem sowie dem CO2-Grenzausgleichssystem wurden ebenso aktualisiert, da die Ratsarbeitsgruppen-Verhandlungen bis zur Umsetzung in den Mitgliedstaaten noch einige Zeit in Anspruch nehmen werden. Der gegenständliche Beschlussvorschlag dient daher zur Überbrückung auf Einnahmenseite.
Aktueller Stand und nächste Schritte
Ein besonderes Verfahren auf EU-Ebene (einstimmige Annahme durch den Rat nach Anhörung des Europäischen Parlaments) sowie erhöhte Beschlussquoren im National- und im Bundesrat sind für die Rechtskraft der Regelung erforderlich. Derzeit laufen die Verhandlungen. Zwischenzeitig wurde bereits die neue Richtlinie für die unionsweit einheitliche Berechnung der Steuerbemessungsgrundlage von Unternehmensgruppen veröffentlicht.
Weitere Informationen
- Beschluss des Rates zur Änderung des Beschlusses 2020/2053 über das Eigenmittelsystem der EU, COM (2023) 331 (300 KB PDF)
- Verordnung zur Änderung der Verordnung 2021/768 vom 30. April 2021 im Hinblick auf Durchführungsmaßnahmen für neue Eigenmittel der EU, COM (2023) 332 (300 KB PDF)
- Verordnung zur Festlegung der Methoden und Verfahren für die Bereitstellung von Eigenmitteln auf Grundlagen des Emissionshandelssystems, des CO2-Grenzausgleichssystems, neu zugewiesener Gewinne und von Statistiken zu Unternehmensgewinnen sowie der Maßnahmen zur Bereitstellung der erforderlichen Kassenmittel, COM (2023) 333 (550 KB PDF)
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