Verbesserung der Qualität von Praktika in der EU - Praktikumsrichtlinie
Hintergrundinformation und Zielsetzung
Die EU-Kommission hat Maßnahmen vorgeschlagen, um die Arbeitsbedingungen von Praktikant*innen in der EU zu verbessern. Dies beinhaltet einen Vorschlag für eine Richtlinie zur Verbesserung und Durchsetzung der Arbeitsbedingungen von Praktikant*innen und zur Bekämpfung von Scheinpraktika. Außerdem wird eine Überarbeitung der Empfehlung des Rates von 2014 vorgeschlagen, um Fragen der Qualität und Inklusivität, wie Vergütung und Zugang zum Sozialschutz, zu berücksichtigen. Wichtige Bestandteile des Richtlinienvorschlags:
- Nichtdiskriminierung als Grundsatz
- Scheinpraktika verhindern
- Arbeitnehmer*innen-Vertretungen sollen im Namen von Praktikant*innen tätig werden können.
- Mitgliedstaaten sind verpflichtet, Möglichkeiten für Praktikant*innen zu schaffen, Missbrauch und schlechte Arbeitsbedingungen anzuzeigen.
Der Qualitätsrahmen der EU für Praktika von 2014 enthält 21 Empfehlungen, um sicherzustellen, dass Praktika hochwertige Lerninhalte und gute Arbeitsbedingungen bieten. Bei der Überprüfung im Jahr 2023 hat die Kommission festgestellt, dass diese Empfehlungen die Qualität von Praktika in der EU verbessert haben. Gleichzeitig gibt es noch Verbesserungsbedarf.
Die aktualisierte Empfehlung des Rates soll für alle Praktikant*innen, unabhängig von ihrem Beschäftigungsstatus gelten. Sie beinhaltet:
- eine angemessene Vergütung,
- Zugang zum Sozialschutz,
- die Benennung von Mentor*innen,
- Förderung des gleichberechtigten Zugangs zu Praktika und
- die Möglichkeit von Hybrid- und/oder Telearbeit.
Diese neuen Elemente ergänzen die bestehende Empfehlung von 2014, die unter anderem klare Praktikumsausschreibungen, schriftliche Vereinbarungen vor Praktikumsbeginn, die Vermeidung übermäßig langer oder wiederholter Praktika und die Förderung der späteren Anerkennung vorsah. Die Maßnahmen sollen die Rechte von Praktikant*innen stärken und fairere und inklusivere Praktika fördern.
Aktueller Stand und nächste Schritte
Nach Vorlage des Richtlinienvorschlags und Aktualisierung der Ratsempfehlung am 20. März 2024 fand am 23. April 2024 die erste inhaltliche Debatte zur Ratsempfehlung und am 27. Mai 2024 ein weiterer Austausch der Mitgliedstaaten zum Richtlinienvorschlag statt. Ein Abschluss unter Belgischem Ratsvorsitz wird nicht mehr angestrebt.
Weitere Informationen
Stadt Wien | Europäische Angelegenheiten
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