EU präsentiert das Klimaziel 2040

Die Europäische Kommission (EK) schlägt in einer Mitteilung als neues Klimaziel die Reduktion von Treibhausgasemissionen um 90 Prozent gegenüber den Werten von 1990 vor. Es handelt sich um ein Etappenziel bis 2040, bevor die Union 2050 klimaneutral sein soll. Österreich will bis zum Jahr 2040 klimaneutral werden.
Vorerst ist das Ziel 2040 jedoch eine unverbindliche Empfehlung der EK, um die politische Debatte in Gang zu bringen. Ein offizieller Vorschlag wird erst nach den Wahlen zum Europäischen Parlament vorgelegt werden.
Wien übernahm federführend die Prüfung der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit dieser am 6. Februar 2024 veröffentlichten Mitteilung.
Die neue Kommission plant, das europäische Klimagesetz gemäß Punkt 33 in Anhang I des Arbeitsprogramms 2025 zu ändern und im ersten Quartal 2025 einen Legislativ-Vorschlag für ein Klimaziel 2040 vorzulegen.
Positionierung Wiens
Die unter Federführung Wiens erstellte einheitliche Länder-Stellungnahme hebt folgende Hauptanliegen hervor:
- Unterstützungsleistungen für grüne Technologien und Maßnahmen werden als hochgradig erforderlich angesehen, um das 90-Prozent-Ziel zu erreichen. Dazu gehören öffentliche Investitionen in Form von Zuschüssen, Darlehen, Eigenkapital, Garantien, Beratungsdiensten und anderen öffentlichen Unterstützungen.
- Es wird kritisch angemerkt, dass die Empfehlung stark auf technische Lösungen wie Carbon Capture and Storage/Utilization setzt, die teilweise noch nicht ausgereift sind. Die Minderung und Vermeidung von Treibhausgas-Emissionen sollte vorrangig sein und bei Investitionsentscheidungen berücksichtigt werden.
- Der Grundsatz "Energieeffizienz an erster Stelle" sollte unter Gewährleistung der Versorgungssicherheit weiter verfolgt werden. Es wird kritisch gesehen, dass die EU-Strategie für den Ausbau der Elektrizitätsgewinnung auf Basis erneuerbarer Energieträger möglicherweise den Ausbau der Nuklearenergie fördert.
- Es wird auf die Notwendigkeit einer gerechten Transition hingewiesen, die inklusiv gestaltet wird und alle Bevölkerungsgruppen einbezieht. Besonders betroffen von extremen Wetter- und Klimabedingungen sind ältere Menschen, Menschen mit Behinderung, obdach- und wohnungslose sowie geflüchtete Menschen. Der Gesundheits- und Sozialbereich wird voraussichtlich überproportional belastet, weshalb für diesen Bereich gesonderte Mittel erforderlich sind.
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