Lebensmittelverschwendung und Alttextiliensammlung - EU-Politik Wiens

Hintergrundinformation und Zielsetzung

Die Änderung der Abfallrahmenrichtlinie beinhaltet gezielt die Überarbeitung der Managementbestimmungen von Textilien und Lebensmittel, um zu einer Verringerung schädlicher Umwelt- und Klimaauswirkungen dieser ressourcenintensiven Sektoren zu führen. Besonders hervorzuheben ist die Einführung verbindlicher harmonisierter Regelungen für die erweiterte Hersteller*innen-Verantwortung sowie die Unterstützung von Kapazitätsaufbau für getrennte Sammlung, Sortierung, Wiederverwendung und Recycling in der EU. Auch soll das Problem der illegalen Ausfuhr von Textilabfällen in Drittstaaten ohne umweltgerechte Verwertung bekämpft werden. Konkrete Vorgaben zur Reduktion der Lebensmittelverschwendung werden bis 2030 vorgesehen.

Aktueller Stand und nächste Schritte

Eine gemischte einheitliche beziehungsweise gemeinsame Länderstellungnahme gemäß Artikel 23d Absatz 2 B-VG wurde Anfang November 2023 beschlossen, die vor allem die Messung der Menge an Lebensmittelabfällen durch delegierte Rechtsakte als kompetenzwidrig ansieht. Als nicht verhältnismäßig angesehen wird auch die Festlegung der Reduzierung des Lebensmittelabfalles von 10 Prozent im Verarbeitungsbereich und 30 Prozent im gewerblichen Bereich bis 2030, da dies ohne Verbote oder andere gesetzliche Maßnahmen realistischer Weise nicht bis zum vorgegebenen Zeitpunkt möglich ist. Ebenso ist die separate Sammlung von Textilien für die Wiederverwertung beziehungsweise das Recycling bis 2025 nicht umsetzbar, damit überschießend und somit unverhältnismäßig.

Nach der Annahme der Allgemeinen Ausrichtung während des Umweltrates am 17. Juni 2024 finden nun die Trilog-Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament statt.

Positionierung Wiens

Grundsätzlich werden die Vorschriften zur Reduzierung der Lebensmittelabfälle sowie die erweiterte Hersteller*innen-Verantwortung bei Textilien begrüßt. Eine einheitliche Organisation der getrennten Sammlung von Textilabfällen unter Einbindung lokaler, sozialwirtschaftlicher Unternehmen kann zu guten, regionalen Lösungen führen. Jedoch sollte aus Sicht der Konsumenten nur ein einheitliches Sammelsystem im öffentlichen Raum angeboten werden, um zu einer effizienten Umsetzung und höheren Akzeptanz in der Bevölkerung beizutragen.

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