Paket zur Verteidigung der Demokratie

Hintergrundinformation und Zielsetzung

Die Europäische Kommission hat am 12. Dezember 2023 ein Paket zur Verteidigung der Demokratie angenommen. Das Paket enthält einen Legislativvorschlag, der darauf abzielt, einheitliche EU-weite Vorschriften für Transparenz zu schaffen und demokratische Rechenschaftspflicht für Tätigkeiten zur Interessenvertretung für Drittländer zu verbessern. Konkrete Ziele sind:

  • Lobbyist*innen im Transparenzregister registrieren
  • Informationen öffentlich zugänglich machen
  • Aufzeichnungen für 4 Jahre aufbewahren

Um die Ziele zu erreichen, sollen Einrichtungen, die im Namen eines Drittlandes agieren, zur Registrierung verpflichtet werden, und ihre Tätigkeiten und Finanzen sollen öffentlich einsehbar sein. Unabhängige Aufsichtsbehörden erhalten das Recht, in begründeten Fällen Aufzeichnungen anzufordern, wobei Grundrechte wie Meinungs- und Vereinigungsfreiheit zu wahren sind. Konkrete Schritte umfassen die Einrichtung oder Anpassung nationaler Transparenzregister durch die Mitgliedstaaten, die Implementierung der Transparenzanforderungen und die Etablierung von Überwachungs- und Durchsetzungsmechanismen durch unabhängige Behörden.

Zusätzlich beinhaltet das Paket 2 Empfehlungen, die auf freie, faire und stabile Wahlen abzielen und die Beteiligung der Bürger*innen sowie zivilgesellschaftlicher Organisationen an der Politikgestaltung fördern sollen. Dies soll durch inklusive und stabile Wahlverfahren, den Schutz und Cybersicherheit der Wahlinfrastruktur und die Minimierung des Risikos von ausländischer Einflussnahme erreicht werden.

Aktueller Stand und nächste Schritte

Der Richtlinienvorschlag über die Transparenz der Interessenvertretung im Auftrag von Drittländern wird derzeit im Rat für Allgemeine Angelegenheiten (RAG) behandelt.

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