Wörterbuch der Daseinsvorsorge - S und T

S

Sekundärrecht

Das Sekundärrecht baut auf den Verträgen auf und wird im Wege unterschiedlicher Verfahren, die in einzelnen Vertragsartikeln festgelegt sind, erlassen. In den Verträgen zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften sind folgende Rechtsakte vorgesehen:

  • Verordnungen: sie sind unmittelbar gültig und in allen EU-Mitgliedstaaten rechtlich verbindlich, ohne dass es nationaler Umsetzungsmaßnahmen bedürfte.
  • Richtlinien: sie binden die Mitgliedstaaten im Hinblick auf die innerhalb einer bestimmten Frist zu erreichenden Ziele; sie überlassen den nationalen Behörden jedoch die Wahl der Mittel, mit denen diese Ziele erreicht werden sollen. Richtlinien müssen entsprechend den einzelstaatlichen Verfahren in nationales Recht umgesetzt werden.
  • Entscheidungen und Beschlüsse: sie sind für die Empfänger rechtlich verbindlich. Sie bedürfen daher keiner nationalen Umsetzungsmaßnahmen. Entscheidungen können an Mitgliedstaaten, Unternehmen oder Einzelpersonen gerichtet sein.
  • Empfehlungen und Stellungnahmen: sie sind nicht verbindlich.

Siehe auch: Primärrecht

Subsidiarität

Das Subsidiaritätsprinzip sieht vor, sämtliche Aufgaben, die nicht in die ausschließliche Zuständigkeit der Europäischen Union fallen, möglichst bürgernah (auf lokaler, regionaler oder nationaler Ebene) zu erfüllen. Nur wenn auf Unionsebene bessere und wirksamere Lösungen zu erreichen sind, soll die Europäische Union tätig werden. Damit soll die nationale und regionale Identität, Kultur und Eigenständigkeit bewahrt werden. Mittels Klage an den EuGH kann die Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips von Mitgliedstaaten, nationalen Parlamenten oder dem Ausschuss der Regionen geltend gemacht werden.

Wortlaut Art. 5/3 EUV:

Nach dem Subsidiaritätsprinzip wird die Union in den Bereichen, die nicht in ihre ausschließliche Zuständigkeit fallen, nur tätig, sofern und soweit die Ziele der in Betracht gezogenen Maßnahmen von den Mitgliedstaaten weder auf zentraler noch auf regionaler oder lokaler Ebene ausreichend verwirklicht werden können, sondern vielmehr wegen ihres Umfangs oder ihrer Wirkungen auf Unionsebene besser zu verwirklichen sind.
Die Organe der Union wenden das Subsidiaritätsprinzip nach dem Protokoll über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit an. Die nationalen Parlamente achten auf die Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips nach dem in jenem Protokoll vorgesehenen Verfahren.

Subsidiaritätsrüge

Die nationalen Parlamente können innerhalb einer bestimmten Frist eine Subsidiaritätsprüfung zu einem Gesetzesentwurf der Europäischen Kommission durchzuführen. Im Falle der Verletzung des Subsidiaritätsprinzips haben in Österreich sowohl der Nationalrat als auch der Bundesrat die Möglichkeit, eine begründete Stellungnahme an das Europäische Parlament, den Rat und die Kommission zu richten.

Subsidiaritätsrüge

T

Teckal Rs C- 107/98

Urteil des Gerichtshofes (Fünfte Kammer) vom 18. November 1999

Siehe auch In-house-Vergabe

TTIP

Bei TTIP (Transatlantic Trade and Investment Partnership) handelt es sich um ein bilaterales Freihandelsabkommen, das derzeit zwischen der EU und den USA verhandelt wird.

Siehe auch: Allgemeiner Rechtsrahmen - Ausblick.

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