Korruptionsbekämpfung - EU-Politik
- Hintergrundinformation und Zielsetzung
- Aktueller Stand und nächste Schritte
- Positionierung Wiens
- Weitere Informationen
Hintergrundinformation und Zielsetzung
Im Mai 2023 veröffentlichte die Europäische Kommission ein Anti-Korruptions-Paket. Dieses beinhaltet unter anderem einen Richtlinienvorschlag zur Bekämpfung der Korruption. Damit sollen alle Formen von Korruption in allen Mitgliedstaaten unter Strafe gestellt werden. Der Vorschlag sieht unter anderem Mindestvorschriften für die Definition von Straftatbeständen und Sanktionen im Bereich der Korruption vor. Ebenso sollen Maßnahmen für eine bessere Korruptionsprävention und -bekämpfung verankert und Korruptionspräventions- und -bekämpfungs-Behörden eingerichtet werden. Der Richtlinienvorschlag sieht außerdem ein Verfahren zur Aufhebung von Immunitäten vor. Außerdem werden Personen geschützt, die Straftaten anzeigen oder Ermittlungen unterstützen.
Aktueller Stand und nächste Schritte
Der Richtlinienvorschlag wird derzeit in Ratsarbeitsgruppen verhandelt.
Positionierung Wiens
Wien und Vorarlberg äußerten diesbezüglich Bedenken insbesondere in Bezug auf die vorgeschlagenen Immunitätsregelungen.
Bei der Sitzung des EU-Unterausschusses des Nationalrats am 4. Oktober 2023 wurde über den gegenständlichen Vorschlag debattiert und einige von Wien und Vorarlberg geäußerte Bedenken in einer Mitteilung an die Europäische Kommission, den Rat der EU und das Europäische Parlament festgehalten. Kritisiert wurden die vorgeschlagenen Regelungen zur Aufhebung der Immunität von Mandatar*innen. Beim Richtlinienentwurf entstehe der Eindruck, dass in die Autonomie der nationalen Parlamente zur Aufhebung der Immunität eingegriffen werden könnte. Dies sollte aber weiterhin den nationalen Parlamenten vorbehalten bleiben. Der Richtlinienentwurf wäre daher so anzupassen, dass die Vereinbarkeit mit den in nationalen Verfassungen vorgesehenen Vorkehrungen gewährleistet ist.
Die von der EU-Ratspräsidentschaft vorgelegte Änderung beziehungsweise Ergänzung des Artikel 19 wurde von den österreichischen Landtagspräsident*innen zwar als Schritt in die richtige Richtung begrüßt, aber der EU-Ausschuss des Bundesrates hielt in seiner Mitteilung vom 6. Dezember 2023 fest, dass diese Adaptierung noch nicht ausreichend ist.
Weitere Informationen
Stadt Wien | Europäische Angelegenheiten
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