Paket zur Straßenverkehrssicherheit - EU-Politik

Vorschlag für eine Richtlinie über den Führerschein

Hintergrundinformation und Zielsetzung

In der EU und anderen EWR-Mitgliedstaaten gilt einer der weltweit fortschrittlichsten Rechtsrahmen für Führerscheine. Insgesamt sind mehr als 250 Millionen Fahrzeugführer erfasst. Der Eckpfeiler dieses Rechtsrahmens ist die Richtlinie über den Führerschein, in der gemeinsame Vorschriften für die Anerkennung und Ausstellung von Führerscheinen in der EU festgelegt sind. Ihre Ziele sind die Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit und die Erleichterung der Freizügigkeit der Bürger*innen innerhalb der EU. Dieser Vorschlag baut auf den Zielen der vorangegangenen Richtlinie auf und trägt der Notwendigkeit einer verstärkten Nachhaltigkeit und digitalen Transformation des Straßenverkehrs Rechnung.

Folgende Maßnahmen sollen einen Beitrag zur Nachhaltigkeit des Straßenverkehrs und zu seiner digitalen Transformation leisten:

  • Verbesserte Fahrfähigkeiten und -kenntnisse und mehr Fahrerfahrung sowie Eindämmung und Ahndung gefährlicher Verhaltensweisen;
  • Gewährleistung einer angemessenen körperlichen und geistigen Tauglichkeit der Fahrzeugführer in der gesamten EU und
  • Beseitigung unangemessener oder unnötiger Hindernisse für Bewerber um Führerscheine und Führerscheininhaber.

Daher enthält dieser Vorschlag gemeinsame Vorschriften über

  • Führerscheinmuster, Standards für Führerscheine und Führerscheinklassen;
  • die Ausstellung, Gültigkeit, Erneuerung und gegenseitige Anerkennung von Führerscheinen;
  • bestimmte Aspekte des Umtauschs, der Ersetzung, des Entzugs, der Einschränkung, der Aussetzung und der Aufhebung von Führerscheinen und
  • bestimmte Aspekte, die Fahranfänger betreffen.

Richtlinienvorschlag über die unionsweite Wirkung bestimmter Entscheidungen über den Fahrbefähigungsverlust

Hintergrundinformation und Zielsetzung

Die Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit ist ein vorrangiges Ziel der Verkehrspolitik der Union. Die Zahl der Toten und Verletzten sowie der Sachschäden soll verringert werden. Derzeit können Sanktionen in Form des Fahrbefähigungsverlustes keine unionsweite Wirkung entfalten, wenn das Delikt in einem anderen Mitgliedstaat begangen wurde als dem, der den Führerschein ausgestellt hat, da es sich bei der Ausstellung und Entzug eines Führerscheins um einen Hoheitsakt handelt.

Mit diesem Vorschlag werden die Mitgliedsstaaten verpflichtet, von anderen Mitgliedsstaaten erlassenen Entscheidungen über den Fahrbefähigungsverlust im Einklang mit ihren nationalen Rechtsvorschriften eine unionsweite Wirkung zu verleihen. Dadurch soll die im Ausland teilweise herrschende Straffreiheit für Geschwindigkeitsübertretungen und dem Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss aufgehoben werden. Dies soll dazu führen, dass die Straßenverkehrsregelungen eingehalten werden, da im Ausland ebenso bestraft wird wie im Inland. Konkret soll mit diesem Vorschlag für alle Verkehrsteilnehmer in der Union ein hohes Schutzniveau gewährleistet werden. Zu diesem Zweck werden Vorschriften zur unionsweiten Wirkung von Entscheidungen über den Fahrbefähigungsverlust festgelegt, die aufgrund schwerer die Straßenverkehrssicherheit gefährdender Verkehrsdelikte, die in einem anderen Mitgliedstaat begangen wurden als dem, der den Führerschein der betroffenen Person ausgestellt hat, erlassen wurden.

Aktueller Stand und nächste Schritte

Anfang März 2023 wurden erstmals die Vorschläge an die Mitgliedstaaten übermittelt, seitdem haben zahlreiche Beratungen in der Ratsarbeitsgruppe Landverkehr stattgefunden. Derzeit werden die Richtlinienvorschläge im Trilog verhandelt.

Weitere Informationen

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