Richtlinie für eine Überwachung und Resilienz von Böden - EU-Politik

Hintergrundinformation und Zielsetzung

In Übereinstimmung mit dem Null-Schadstoffziel der EU bis 2050 sollen die Böden in einen gesunden Zustand gebracht werden. Hauptinhalt des Richtlinienvorschlages ist die Festlegung eines umfassenden und kohärenten Überwachungsrahmens, die nachhaltige Bodenbewirtschaftung und die Sanierung kontaminierter Standorte. Eine nachhaltige Bewirtschaftung der Böden und ihre Regenerierung sollen zur Stärkung der Landwirtschaft und damit auch Lebensmittelerzeugung beitragen. Ergänzend sollen Quellen für zusätzliches Einkommen für Landwirte - etwa die Vergütung für Carbon Farming, Zahlungen für Ökosystemdienstleistungen oder gesteigerter Wert gesunder Böden geschaffen werden. Damit entstehen auch neue Geschäfts-, Innovations- und Beschäftigungsmöglichkeiten zum Beispiel in den Bereichen Schulung, Zertifizierung und Umweltberatung.

Aktueller Stand und nächste Schritte

Die Länder haben am 2. Oktober 2023 eine einheitliche Stellungnahme gemäß Artikel 23d Absatz 2 B-VG beschlossen, die vor allem auf einen erheblichen bürokratischen und finanziellen Aufwand hinweist. Konkrete Maßnahmen sind im gegenständlichen Richtlinienvorschlag noch nicht enthalten, allerdings sind diese in Folgenormierungen geplant, die nach Artikel 192 Absatz 2 lit. b im besonderen Gesetzgebungsverfahren einstimmig zu beschließen sind. Das Vorschreiben von Bewirtschaftungsformen wäre unzulässig und würde in die Kompetenzen der Mitgliedstaaten eingreifen. Auch eine automatische Einstufung des Bodens als ungesund bei Erreichen gewisser Parameter bei der Bodenbewertung natürlichen Ursprungs wird abgelehnt und wäre zudem unverhältnismäßig.

Für dieses Dossier wurde im Umweltrat am 17. Juni 2024 eine Allgemeine Ausrichtung mit großer Mehrheit beschlossen, weshalb nunmehr die Triologverhandlungen mit dem Europäischen Parlament gestartet wurden.

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