Baurechts- und Grundstücksangelegenheiten (MA 64)
Für manche grundstückstechnische Veränderungen oder vor Einholung einer Baubewilligung können grundstücksbezogene baurechtliche Bewilligungspflichten bestehen. Die Abteilung Bau-, Energie-, Eisenbahn- und Luftfahrtrecht (MA 64) ist auch mit der Ausarbeitung von baurechtlichen Rechtsvorschriften befasst.
Kontakt
MA 64 - Baurecht • MA 64 - Baustrafen • MA 64 - Energie • MA 64 - Sachverständige
Amtswege - Bewilligungen und Bescheide
- Ab- und Zuschreibung ganzer Grundstücke - Antrag bzw. Anzeige
- Aussteckung der Fluchtlinien
- Bekanntgabe der Bebauungsbestimmungen - Antrag
- Einwendungen von NachbarInnen bei Vereinfachten Baubewilligungsverfahren
- Enteignung nach dem Baurecht - Antrag
- Entschädigungen bei Änderungen des Bebauungsplans - Antrag
- Entschädigungen für Straßengrundabtretungen - Antrag
- Grundabteilungen - Anzeige
- Grundabteilungen sowie Schaffung von Bauplätzen, Baulosen oder Kleingärten mit Grundstücksveränderung - Bewilligung
- Grundeinlösung - Antrag
- Schaffung von Bauplätzen, Baulosen oder Kleingärten ohne Veränderung von Grundstücken - Bewilligung
- Zustimmung zur Grundstücksvereinigung - Antrag
- Zustimmung zur Löschung von Grundbuchseintragungen - Antrag
Bestätigung der Rechtskraft von Bescheiden der MA 64
Ansuchen um Rechtskraftbestätigung - Antrag
Grundabteilungen
Grundabteilungen müssen vom Magistrat bewilligt oder diesem angezeigt werden.
Grundabteilungen - Allgemeine Erläuterungen
Zulassung von Bauteilen
Mit der Techniknovelle der Bauordnung für Wien im Jahre 2007 wurde die bis dahin bestehende Möglichkeit der Zulassung von Bauteilen und Bauarten ersatzlos gestrichen. Neue Zulassungen oder die Verlängerung von bestehenden Zulassungen sind nicht mehr vorgesehen. Detailinformationen bietet die Webseite des Österreichischen Instituts für Bautechnik (OIB).
Verwaltungsstrafverfahren nach der Bauordnung
Die Abteilung Bau-, Energie-, Eisenbahn- und Luftfahrtrecht vollzieht Verwaltungsstrafverfahren aufgrund von Übertretungen folgender gesetzlicher Vorschriften:
Weiterführende Informationen
Stadt Wien | Bau-, Energie-, Eisenbahn- und Luftfahrtrecht
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