Umgang mit amtlichen Schreiben
Behörden schicken unterschiedliche Schreiben an Bürger*innen. Je nach Art des Schreibens sind unterschiedliche Punkte zu beachten. Gegen manche Schreiben können Sie verschiedene Rechtsmittel einbringen.
RSa- oder RSb-Brief - Rückscheinbrief
Die meisten amtlichen Schreiben werden als Rückscheinbrief verschickt. Sie werden mit einem Zustellnachweis (RSa oder RSb) zugestellt. So weiß die Behörde, dass Sie den Brief bekommen haben.
- RSa-Briefe:
- Dürfen nur an den*die Empfänger*in übergeben werden.
- RSb-Briefe
- Können auch an eine Person übergeben werden, die an der selben Adresse wie der*die Empfänger*in wohnt (Ersatzempfänger*in).
Wenn Sie beim Zustellen nicht zuhause sind, wird der Brief beim Postamt hinterlegt. Davon werden Sie mit einem Zettel verständigt, den die Post in Ihren Briefkasten einwirft.
Achtung: Hinterlegte Briefe gelten mit dem 1. Tag, an dem sie beim Postamt zur Abholung bereit sind, als zugestellt. Die Rechtsmittel-Fristen, zum Beispiel für Beschwerden und Einsprüche, beginnen daher bereits mit diesem Tag zu laufen.
Elektronische Zustellung
Sie können sich behördliche Schreiben auch elektronisch zustellen lassen. Dann müssen Sie sie nicht auf dem Postamt abholen. Sie erhalten eine elektronische Nachricht, dass Sie sich ein Schriftstück über eine gesicherte Verbindung übertragen lassen können. Die Dokumente werden dann über die gesicherte Verbindung an Sie weiter geschickt.
Voraussetzung: Sie müssen sich bei einem elektronischen Zustelldienst registrieren.
Informationen zur elektronischen Zustellung behördlicher Dokumente
Arten von behördlichen Schreiben
Ladung oder Ladungsbescheid
Mit einer Ladung fordert Sie eine Behörde auf, zu einem bestimmten Termin persönlich zur Behörde zu kommen. In der Ladung ist angegeben, in welcher Funktion Sie geladen sind, zum Beispiel als Zeug*in in einem Verwaltungsstrafverfahren.
Bitte teilen Sie der Behörde sofort mit, wenn Sie den angeführten Termin aus wichtigen Gründen nicht einhalten können. Als wichtiger Grund gelten beispielsweise eine Krankheit, ein Spitalsaufenthalt, ein Auslandsaufenthalt oder unaufschiebbare andere Termine.
Eine Ladung kann auch mit Bescheid an Sie geschickt werden.
Bescheid
Bescheide werden ausgestellt, wenn eine Behörde einzelne Verwaltungsangelegenheiten erledigt hat. Sie kann mit einem Bescheid
- Genehmigungen oder Bewilligungen erteilen,
- Maßnahmen anordnen,
- Kosten oder Abgaben beziehungsweise Gebühren vorschreiben oder
- Rechte feststellen.
Rechtsmittel gegen Bescheide
Gegen einen Bescheid können Sie innerhalb von 4 Wochen ab Zustellung eine Beschwerde einlegen. Für Kostenbescheide und Abgaben- oder Gebührenvorschreibungen können andere Fristen - 2 Wochen beziehungsweise 1 Monat - gelten.
Über die Beschwerde entscheidet das Verwaltungsgericht.
Die Beschwerde muss Folgendes enthalten:
- Bezeichnung des angefochtenen Bescheides
- Name der Behörde, die den Bescheid erlassen hat
- Ihre Gründe, warum Sie den Bescheid für rechtswidrig halten
- Begehren, das heißt, welche Entscheidung Sie vom Verwaltungsgericht beantragen - zum Beispiel, dass der Bescheid oder eine Auflage aufgehoben werden soll
- Angaben, aus denen hervorgeht, dass Sie die Beschwerde rechtzeitig einbringen - zum Beispiel das Datum des Bescheides
Aufforderung zur Rechtfertigung
Aufforderungen zur Rechtfertigung werden bei Verwaltungsstrafsachen verschickt. Damit werden Sie aufgefordert, als beschuldigte Person zu einem konkreten Tatvorwurf Stellung zu nehmen. Wie viel Zeit Sie dafür haben, wird für jeden Fall eigens festgelegt.
Sie können die Rechtfertigung persönlich oder schriftlich - auch per E-Mail - abgeben.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie sich nicht rechtfertigen, kann das Verfahren ohne Ihre Anhörung durchgeführt werden.
Lenker*innen-Erhebung
Mit der Lenker*innen-Erhebung ermittelt die Behörde den*die Lenker*in eines Fahrzeugs – zum Beispiel, weil die Person falsch geparkt hat oder zu schnell gefahren ist. Dieses amtliche Schreiben enthält einen Link und Ihren individuellen Code. Damit können Sie die Lenker*innen-Auskunft online erledigen.
Strafverfügung
Mit einer Strafverfügung bekommen Sie eine Geldstrafe wegen einer Verwaltungsübertretung, zum Beispiel weil Sie in einem Halte- und Parkverbot geparkt oder Ihren neuen Wohnsitz nicht gemeldet haben.
Eine Strafverfügung kann mit einfachem Brief oder mit einem RSa- oder RSb-Brief an Sie geschickt werden.
Rechtsmittel gegen Strafverfügungen
Eine Strafverfügung können Sie innerhalb von 2 Wochen ab Zustellung mit einem Einspruch anfechten. Mit dem Einspruch können Sie
- entweder nur die Höhe der verhängten Strafe bekämpfen oder
- den Schuldspruch, wenn Sie der Meinung sind, dass Sie zu Unrecht bestraft worden sind.
Die Behörde, die die Strafverfügung erlassen hat, führt ein Ermittlungsverfahren durch und entscheidet danach über Ihren Einspruch.
Straferkenntnis
Ein Straferkenntnis erhalten Sie, wenn die Behörde ein Verwaltungsstrafverfahren nach Durchführung eines ordentlichen Ermittlungsverfahrens mit Ihrer Bestrafung abschließt.
Rechtsmittel gegen Straferkenntnisse
Gegen Straferkenntnisse können Sie innerhalb von 4 Wochen ab Zustellung eine Beschwerde einlegen. Über die Beschwerde entscheidet das Verwaltungsgericht.
Die Beschwerde muss Folgendes enthalten:
- Bezeichnung des angefochtenen Straferkenntnisses
- Name der Behörde, die das Straferkenntnis erlassen hat
- Ihre Gründe, warum Sie das Straferkenntnis für rechtswidrig halten
- Begehren, das heißt, welche Entscheidung Sie vom Verwaltungsgericht beantragen - zum Beispiel, das Strafverfahren einzustellen oder eine niedrigere Strafe zu verhängen
- Angaben, aus denen hervorgeht, dass Sie die Beschwerde rechtzeitig einbringen - zum Beispiel das Datum der Zustellung des Straferkenntnisses
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