Entschädigungen für Straßengrundabtretungen - Antrag
Allgemeine Informationen
Sind von einem Bauplatz oder Baulos bereits Grundflächen zu Verkehrsflächen im vollen Ausmaß unentgeltlich abgetreten worden, muss die Gemeinde bei Änderung des Bebauungsplanes den Eigentümer*innen des Bauplatzes oder Bauloses für weitere nach dem neuen Bebauungsplan für Verkehrsflächen abzutretende Grundflächen eine Entschädigung leisten. Ebenso besteht ein Anspruch auf Entschädigung, wenn die abzutretende Grundfläche mehr als 30 Prozent der Fläche des künftigen Bauplatzes oder Bauloses beträgt.
Datenschutz
Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information
Voraussetzungen
Voraussetzungen für die Zuerkennung der Entschädigung sind die Verbücherung der Grundabteilung und die Übergabe der Grundfläche an die Gemeinde Wien. Ein diesbezüglicher Antrag kann von jenen Personen gestellt werden, die zum Zeitpunkt des Vorliegens beider Voraussetzungen Liegenschaftseigentümer*innen sind bzw. waren.
Fristen und Termine
Fristen und Termine richten sich der jeweiligen individuellen Ausgangslage.
Zuständige Stelle
Bau-, Energie-, Eisenbahn- und Luftfahrtrecht (MA 64)
Gruppe Baurecht
8., Lerchenfelder Straße 4
Telefon: +43 1 4000-89919
Fax: +43 1 4000-99-89910
E-Mail: post@ma64.wien.gv.at
Amtsstunden: Montag bis Donnerstag 8 bis 15.30 Uhr, Freitag 8 bis 13 Uhr
Am Karfreitag, am 24.12. und am 31.12. von 8 bis 12 Uhr; an gesetzlichen Feiertagen geschlossen.
Sie haben die Möglichkeit, Ihre Ansuchen online, per E-Mail oder per Post einzubringen.
Für eine telefonische Abklärung sind wir während der Amtsstunden erreichbar.
Persönliche Termine (Parteienverkehr) sind nach vorheriger Vereinbarung während der Amtsstunden möglich.
Verfahrensablauf
Auf Grund des Antrages überprüft die Abteilung Bau-, Energie-, Eisenbahn- und Luftfahrtrecht, ob die Grundabteilung im Grundbuch durchgeführt wurde und die Grundfläche bereits der Gemeinde Wien übergeben wurde. Sind beide Voraussetzungen erfüllt, wird die Höhe der Entschädigung durch die Sachverständigen der Abteilung Immobilienmanagement geschätzt und anschließend mit Bescheid der Abteilung Bau-, Energie-, Eisenbahn- und Luftfahrtrecht festgesetzt.
Erforderliche Unterlagen
Dem schriftlichen Antrag müssen folgende Dokumente beigelegt werden:
- Nachweis der Zustimmung aller Eigentümer*innen
- Angabe der Geschäftszahl der Abteilungsbewilligung und der Bankverbindung der Eigentümer*innen
Wenn der*die Antragsteller*in von einer anderen Person im Verfahren vertreten werden soll, muss dem Antrag eine Vollmacht für diese Person beigelegt werden.
Kosten und Zahlung
- 14,30 Euro Bundesgebühren für den Antrag
- 3,90 Euro Bundesgebühren pro Bogen Beilage
Die Verrechnung erfolgt über die Abteilung Rechnungs- und Abgabenwesen - Buchhaltungsabteilung 40.
Erledigungsdauer
Die Dauer des Verfahrens hängt von der jeweiligen individuellen Ausgangslage ab. Eine unvollständige Vorlage von Dokumenten kann das Verfahren verzögern.
Formular
- Formular am Computer ausfüllen und danach ausdrucken: Entschädigungen für Straßengrundabtretungen - Antrag
- Formular ausdrucken und händisch ausfüllen: Entschädigungen für Straßengrundabtretungen - Antrag
Elektronische Zustellung
Bei diesem Verfahren erfolgt die Zustellung der behördlichen Erledigung elektronisch. Sind Sie bei keinem elektronischen Zustelldienst registriert, erhalten Sie die Erledigung mit der Post.
Information zur Elektronischen Zustellung behördlicher Dokumente
Die Elektronische Zustellung kann nur dann erfolgen, wenn dies auch technisch möglich ist.
Zusätzliche Informationen
Rechtliche Grundlage: § 17 Abs. 5 Bauordnung für Wien (BO)
Stadt Wien | Bau-, Energie-, Eisenbahn- und Luftfahrtrecht
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