Entschädigungen für Straßengrundabtretungen - Antrag

Allgemeine Informationen

Sind von einem Bauplatz oder Baulos bereits Grundflächen zu Verkehrsflächen im vollen Ausmaß unentgeltlich abgetreten worden, muss die Gemeinde bei Änderung des Bebauungsplanes den Eigentümer*innen des Bauplatzes oder Bauloses für weitere nach dem neuen Bebauungsplan für Verkehrsflächen abzutretende Grundflächen eine Entschädigung leisten. Ebenso besteht ein Anspruch auf Entschädigung, wenn die abzutretende Grundfläche mehr als 30 Prozent der Fläche des künftigen Bauplatzes oder Bauloses beträgt.

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information

Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Zuerkennung der Entschädigung sind die Verbücherung der Grundabteilung und die Übergabe der Grundfläche an die Gemeinde Wien. Ein diesbezüglicher Antrag kann von jenen Personen gestellt werden, die zum Zeitpunkt des Vorliegens beider Voraussetzungen Liegenschaftseigentümer*innen sind bzw. waren.

Fristen und Termine

Fristen und Termine richten sich der jeweiligen individuellen Ausgangslage.

Zuständige Stelle

Bau-, Energie-, Eisenbahn- und Luftfahrtrecht (MA 64)
Gruppe Baurecht
8., Lerchenfelder Straße 4
Telefon: +43 1 4000-89919
Fax: +43 1 4000-99-89910
E-Mail: post@ma64.wien.gv.at

Amtsstunden: Montag bis Donnerstag 8 bis 15.30 Uhr, Freitag 8 bis 13 Uhr
Am Karfreitag, am 24.12. und am 31.12. von 8 bis 12 Uhr; an gesetzlichen Feiertagen geschlossen.

Sie haben die Möglichkeit, Ihre Ansuchen online, per E-Mail oder per Post einzubringen.
Für eine telefonische Abklärung sind wir während der Amtsstunden erreichbar.

Persönliche Termine (Parteienverkehr) sind nach vorheriger Vereinbarung während der Amtsstunden möglich.

Verfahrensablauf

Auf Grund des Antrages überprüft die Abteilung Bau-, Energie-, Eisenbahn- und Luftfahrtrecht, ob die Grundabteilung im Grundbuch durchgeführt wurde und die Grundfläche bereits der Gemeinde Wien übergeben wurde. Sind beide Voraussetzungen erfüllt, wird die Höhe der Entschädigung durch die Sachverständigen der Abteilung Immobilienmanagement geschätzt und anschließend mit Bescheid der Abteilung Bau-, Energie-, Eisenbahn- und Luftfahrtrecht festgesetzt.

Erforderliche Unterlagen

Dem schriftlichen Antrag müssen folgende Dokumente beigelegt werden:

  • Nachweis der Zustimmung aller Eigentümer*innen
  • Angabe der Geschäftszahl der Abteilungsbewilligung und der Bankverbindung der Eigentümer*innen

Wenn der*die Antragsteller*in von einer anderen Person im Verfahren vertreten werden soll, muss dem Antrag eine Vollmacht für diese Person beigelegt werden.

Kosten und Zahlung

  • 14,30 Euro Bundesgebühren für den Antrag
  • 3,90 Euro Bundesgebühren pro Bogen Beilage

Die Verrechnung erfolgt über die Abteilung Rechnungs- und Abgabenwesen - Buchhaltungsabteilung 40.

Erledigungsdauer

Die Dauer des Verfahrens hängt von der jeweiligen individuellen Ausgangslage ab. Eine unvollständige Vorlage von Dokumenten kann das Verfahren verzögern.

Formular

Elektronische Zustellung
Bei diesem Verfahren erfolgt die Zustellung der behördlichen Erledigung elektronisch. Sind Sie bei keinem elektronischen Zustelldienst registriert, erhalten Sie die Erledigung mit der Post.

Information zur Elektronischen Zustellung behördlicher Dokumente

Die Elektronische Zustellung kann nur dann erfolgen, wenn dies auch technisch möglich ist.

Zusätzliche Informationen

Rechtliche Grundlage: § 17 Abs. 5 Bauordnung für Wien (BO)

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Stadt Wien | Bau-, Energie-, Eisenbahn- und Luftfahrtrecht
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