Aussteckung der Fluchtlinien
Allgemeine Informationen
Vor Beginn der Errichtung eines Neu-, Zu- oder Umbaus oder der Herstellung einer fundierten Einfriedung im Bereich einer Baulinie, Straßenfluchtlinie oder Verkehrsfluchtlinie muss die Aussteckung dieser Baulinien, Straßenfluchtlinien und Verkehrsfluchtlinien vorgenommen werden.
Voraussetzungen
Die Aussteckung der Fluchtlinien wird bei der Baubewilligung vorgeschrieben. Sie muss durch eine für die Durchführung von Vermessungsarbeiten berechtigte Person vorgenommen werden.
Über die Aussteckung muss ein Absteckprotokoll mit Skizze verfasst werden, das von dem*der Bauwerber*in der Behörde zur Information in elektronischer Form übermittelt werden muss.
Fristen und Termine
Die Aussteckung muss vor Baubeginn erfolgen.
Zuständige Stelle
Bau-, Energie-, Eisenbahn- und Luftfahrtrecht (MA 64)
Gruppe Sachverständige
8., Lerchenfelder Straße 4
Telefon: +43 1 4000-89919
Fax: +43 1 4000-99-89910
E-Mail: post@ma64.wien.gv.at
Amtsstunden: Montag bis Donnerstag 8 bis 15.30 Uhr, Freitag 8 bis 13 Uhr
Am Karfreitag, am 24.12. und am 31.12. von 8 bis 12 Uhr; an gesetzlichen Feiertagen geschlossen.
Sie haben die Möglichkeit, Ihre Ansuchen online, per E-Mail oder per Post einzubringen.
Für eine telefonische Abklärung sind wir während der Amtsstunden erreichbar.
Persönliche Termine (Parteienverkehr) sind nach vorheriger Vereinbarung während der Amtsstunden möglich.
Verfahrensablauf
Mit der Vorlage des Absteckprotokolls ist das Verfahren abgeschlossen. Der*die Bauwerber*in erhält von der Behörde kein Erledigungsschreiben.
Erforderliche Unterlagen
Das Absteckprotokoll mit Skizze muss als PDF-Datei an post@ma64.wien.gv.at übermittelt werden. Dabei müssen die von der Aussteckung betroffenen Liegenschaftsadressen, Grundstücke, Einlagezahlen und Katastralgemeinden sowie Name und Geschäftszahl der Person, die die Aussteckung vorgenommen hat, angegeben werden.
Kosten und Zahlung
Bei der Abteilung Bau-, Energie-, Eisenbahn- und Luftfahrtrecht entstehen für den*die Bauwerber*in keine Kosten.
Formular
Online-Formular: Aussteckung der Fluchtlinien - Meldung
Elektronische Zustellung
Bei diesem Verfahren erfolgt die Zustellung der behördlichen Erledigung elektronisch. Sind Sie bei keinem elektronischen Zustelldienst registriert, erhalten Sie die Erledigung mit der Post.
Information zur Elektronischen Zustellung behördlicher Dokumente
Die Elektronische Zustellung kann nur dann erfolgen, wenn dies auch technisch möglich ist.
Zusätzliche Informationen
Auskunftssystem: Flächenwidmung- und Bebauungsplan der Stadt Wien
Rechtliche Grundlage: Baurechtliche Gesetze und Richtlinien
Stadt Wien | Bau-, Energie-, Eisenbahn- und Luftfahrtrecht
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