Familie mitnehmen oder nachholen - Aufenthaltstitel für Ihre Familie
Ob Sie Ihre Familie nach Österreich mitnehmen oder nachholen können, hängt davon ab, welche Staatsangehörigkeit Sie und Ihre Familienangehörigen und welchen Aufenthaltstitel Sie in Österreich haben.
Bei einer Familienzusammenführung sind Sie für Ihre Familie die sogenannte zusammenführende Person. Das heißt, wenn Sie und Ihre Familienangehörigen alle Voraussetzungen erfüllen, erhalten Ihre Familienangehörigen den Aufenthaltstitel nur, wenn Sie selbst einen Aufenthaltstitel bekommen. Welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen, ist bei den jeweiligen Aufenthaltstiteln beschrieben.
In manchen Fällen können Ihre Familienangehörigen auch einen eigenen, von Ihnen unabhängigen Aufenthaltstitel beantragen.
Den Antrag muss immer die Person stellen, die den Aufenthaltstitel möchte. Den Antrag für ein Kind, das jünger als 18 Jahre ist, muss eine Person stellen, die die Obsorge hat. In manchen Fällen kann bei einem gemeinsamen Erstantrag die Firma, für die Sie arbeiten oder arbeiten werden, den Antrag für Sie und Ihre Familie stellen.
Beantworten Sie die folgenden Fragen und erfahren Sie, ob Sie und Ihre Familie Aufenthaltstitel beantragen können. Wenn ja, erhalten Sie weitere Informationen zur Antragstellung, zum Beispiel welche Unterlagen Sie brauchen und welche Stelle für Sie zuständig ist.
Sie haben die österreichische Staatsbürgerschaft. Und...
... Ihre Familienangehörigen oder Angehörigen haben die Staatsangehörigkeit eines EWR-Staats oder der Schweiz
- Anmeldebescheinigung für Familienangehörige
Für die Person, mit der Sie verheiratet oder verpartnert sind, Angehörige in gerade aufsteigender oder absteigender Linie, also Kinder, Enkelkinder, Eltern, Großeltern, sonstige Angehörige und Lebenspartner*innen
... Ihre Familienangehörigen und Angehörigen haben die Staatsangehörigkeit eines Drittstaats
- Aufenthaltstitel Familienangehöriger
Für die Person, mit der Sie verheiratet oder verpartnert sind und Kinder - Niederlassungsbewilligung Angehörige
Für Angehörige in gerader aufsteigender Linie, also Eltern, Großeltern; Lebenspartner*innen; sonstige Angehörige
Sie haben die Staatsangehörigkeit eines EWR-Staats oder der Schweiz oder Sie haben die österreichische Staatsbürgerschaft und sind freizügigkeitsberechtigt. Und...
...Ihre Angehörigen haben die Staatsangehörigkeit eines EWR-Staats oder der Schweiz
- Anmeldebescheinigung für Familienangehörige
Für die Person, mit der Sie verheiratet oder verpartnert sind, Angehörige in gerade aufsteigender oder absteigender Linie, also Kinder, Enkelkinder, Eltern, Großeltern, sonstige Angehörige und Lebenspartner*innen
...Ihre Familienangehörigen und Angehörigen haben die Staatsangehörigkeit eines Drittstaats
- Aufenthaltskarte für Angehörige
Für die Person, mit der Sie verheiratet oder verpartnert sind, und für Angehörige in gerade aufsteigender oder gerade absteigender Linie, also Kinder, Enkelkinder, Eltern, oder Großeltern - Niederlassungsbewilligung für Angehörige von Personen mit EWR- oder Schweizer Staatsangehörigkeit oder von freizügigkeitsberechtigten Österreicher*innen
Für Lebenspartner*innen und sonstige Angehörige
Sie haben die Staatsangehörigkeit eines Drittstaats. Und...
...Ihre Angehörigen haben die Staatsangehörigkeit eines EWR-Staats oder der Schweiz
Nur, wenn Ihre Angehörigen ein eigenständiges unionsrechtliches Aufenthaltsrecht haben, können sie eine Anmeldebescheinigung bekommen. Von einem Drittstaatsangehörigen kann kein unionsrechtliches Aufenthaltsrecht abgeleitet werden.
...Ihre Familienangehörigen haben die Staatsangehörigkeit eines Drittstaats
Wenn Sie die Aufenthaltsbewilligung Betriebsentsandter, Schüler, Selbständiger, Sozialdienstleistender, einer Au-Pair-Kraft oder eines*einer Freiwilligen haben, ist eine Familienzusammenführung nicht möglich.
In allen anderen Fällen können Sie nur die Person, mit der Sie verheiratet oder verpartnert sind und Kinder, die jünger als 18 Jahre sind, mitnehmen. Diese können folgende Aufenthaltstitel erhalten:
- Wenn Sie eine Aufenthaltsbewilligung ICT, Mobile ICT, Forscher-Mobilität, Student oder Sonderfälle unselbständiger Erwerbstätigkeit (ausgenommen Au-Pair-Kräfte) haben: Aufenthaltsbewilligung Familiengemeinschaft
Ihre Familienangehörigen bekommen die Aufenthaltsbewilligung nur so lange, wie Ihre Aufenthaltsbewilligung gültig ist. - Wenn Sie eine Rot-Weiß-Rot-Karte, eine Rot-Weiß-Rot-Karte plus haben, früher eine Rot-Weiß-Rot-Karte für selbständige Schlüsselkräfte und jetzt eine Niederlassungsbewilligung haben, eine Niederlassungsbewilligung Sonderfälle unselbständiger Erwerbstätigkeit, eine Niederlassungsbewilligung Forscher, eine Blaue Karte EU, einen Daueraufenthalt EU, eine Aufenthaltskarte, eine Daueraufenthaltskarte, einen Artikel 50 EUV haben oder Asylberechtige*r sind: Rot-Weiß-Rot-Karte plus
- Wenn Sie eine Niederlassungsbewilligung, eine Niederlassungsbewilligung Angehörige*r, eine Niederlassungsbewilligung Künstler oder eine Niederlassungsbewilligung Sonderfälle unselbständiger Erwerbstätigkeit haben: Niederlassungsbewilligung
Übersichtstabelle nach Aufenthaltstitel
Sie haben diesen Aufenthaltstitel |
Familienangehörige mit Staatsangehörigkeit EWR oder Schweiz brauchen |
Familienangehörige mit Staatsangehörigkeit Drittstaat brauchen |
---|---|---|
Sie sind freizügigkeitsberechtigte*r Österreicher*in |
Anmeldebescheinigung für Angehörige von EWR-Bürger*innen und Schweizer*innen |
Niederlassungsbewilligung für Angehörige von Personen mit EWR- oder Schweizer Staatsangehörigkeit oder von freizügigkeitsberechtigten Österreicher*innen |
Sie sind nicht freizügigkeitsberechtige*r Österreicher*in |
Anmeldebescheinigung für EWR-Bürger*innen und Schweizer*innen |
Aufenthaltstitel Familienangehöriger |
Anmeldebescheinigung für EWR-Bürger*innen und Schweizer*innen |
Anmeldebescheinigung für Angehörige von EWR-Bürger*innen und Schweizer*innen |
Aufenthaltskarte für Angehörige von freizügigkeitsberechtigten Österreicher*innen, EWR-Bürger*innen oder Schweizer*innen |
Bescheinigung des Daueraufenthalts für EWR-Bürger*innen und Schweizer*innen |
Anmeldebescheinigung für Angehörige von EWR-Bürger*innen und Schweizer*innen |
Daueraufenthaltskarte für Angehörige von freizügigkeitsberechtigten Österreicher*innen, EWR-Bürger*innen oder Schweizer*innen |
Aufenthaltsbewilligung Forscher-Mobilität |
Anmeldebescheinigung für Angehörige von EWR-Bürger*innen und Schweizer*innen |
Aufenthaltsbewilligung Familiengemeinschaft |
Aufenthaltsbewilligung ICT und Mobile ICT |
Aufenthaltsbewilligung Familiengemeinschaft | |
Aufenthaltsbewilligung Student |
Aufenthaltsbewilligung Familiengemeinschaft | |
Aufenthaltsbewilligung Sonderfälle unselbständiger Erwerbstätigkeit (ausgenommen Au-Pair-Kräfte) |
Aufenthaltsbewilligung Familiengemeinschaft | |
Blaue Karte EU |
Rot-Weiß-Rot-Karte plus | |
Rot-Weiß-Rot-Karte Selbständige Schlüsselkraft |
Rot-Weiß-Rot-Karte plus | |
Rot-Weiß-Rot-Karte Start Up-Gründer |
Rot-Weiß-Rot-Karte plus | |
Rot-Weiß-Rot-Karte Unselbständige Schlüsselkraft |
Rot-Weiß-Rot-Karte plus | |
Niederlassungsbewilligung Angehöriger |
Niederlassungsbewilligung | |
Niederlassungsbewilligung ausgenommen Erwerbstätigkeit |
Niederlassungsbewilligung ausgenommen Erwerbstätigkeit | |
Niederlassungsbewilligung Forscher |
Rot-Weiß-Rot-Karte plus | |
Niederlassungsbewilligung Künstler |
Niederlassungsbewilligung | |
Niederlassungsbewilligung Sonderfälle unselbständiger Erwerbstätigkeit als Wissenschaftler*in oder besondere Führungskraft |
Rot-Weiß-Rot-Karte plus | |
Niederlassungsbewilligung Sonderfälle unselbständiger Erwerbstätigkeit für Seelsorger*innen, Medienbedienstete et cetera |
Niederlassungsbewilligung | |
Daueraufenthalt EU |
Rot-Weiß-Rot-Karte plus |
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