Wiener Gemeinderats- und Bezirksvertretungswahlen 2025
Wichtig: Informieren Sie sich rechtzeitig über Ihr zuständiges Wahllokal.
Wählen im Wahllokal
Am Wahltag, dem 27. April 2025, sind die Wahllokale in Wien von 7 bis 17 Uhr geöffnet.
Rund zwei Wochen vor der Wahl erhalten alle wahlberechtigten Personen die "Amtliche Wahlinformation" per Post zugesendet. Diese informiert Sie über Ihr zuständiges Wahllokal.
Besitzen Sie eine Wahlkarte, können Sie in einem beliebigen Wahlkarten-Wahllokal oder per Briefwahl wählen.
Wichtiger Hinweis: Haben Sie eine Wahlkarte beantragt, müssen Sie diese bei der Stimmabgabe in einem Wahllokal - dies gilt auch bei der Stimmabgabe in Ihrem zuständigen Wahllokal - unbedingt mitnehmen, sonst können Sie im Wahllokal nicht wählen.
Für die Stimmabgabe ist unbedingt ein Identitätsdokument (z. B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein, Studierendenausweis) erforderlich. eAusweise (digitaler Führerschein oder digitaler Identitätsnachweis) können im Wahlreferat nicht überprüft werden und werden als Ausweisdokumente nicht akzeptiert.
Die "Amtliche Wahlinformation" ist kein Identitätsdokument. Wenn Sie die "Amtliche Wahlinformation" zum Wählen mitnehmen, werden Sie schneller im Wählerverzeichnis gefunden und dadurch Ihre Zeit im Wahllokal verkürzt.
Wie funktioniert die Stimmabgabe
- Zeigen Sie bitte Ihr Identitätsdokument der*dem Wahlleiter*in.
- Wenn für Sie eine Wahlkarte ausgestellt wurde, übergeben Sie diese bitte der*dem Wahlleiter*in. Die Wahlkarte müssen Sie auch dann mitnehmen, wenn Sie am Wahltag Ihre Stimme doch in Ihrem zuständigen Wahllokal abgeben möchten.
- Der*die Wahlleiter*in wird Ihnen als österreichische*r Staatsbürger*in die Stimmzettel für die Wiener Gemeinderats- und Bezirksvertretungswahlen und das dazugehörige kleine blaue Wahlkuvert übergeben.
- Nichtösterreichische EU-Bürger*innen erhalten einen Stimmzettel für die Bezirksvertretungswahl und das dazugehörige kleine gelbe Wahlkuvert.
- Wenn Sie die/den Stimmzettel nicht ohne fremde Hilfe ausfüllen können, dürfen Sie sich von einer von Ihnen selbst bestimmten Begleitperson führen und beim Ausfüllen der/des Stimmzettel/s helfen lassen. Blinde und sehbehinderte Personen können einen Rehabilitations- oder Blindenführhund in die Wahlzelle mitnehmen.
- In der Wahlzelle haben Sie anschließend die Möglichkeit, eine Partei zu wählen und zusätzlich an kandidierende Personen Ihres Vertrauens Vorzugsstimmen zu geben.
- Vorzugsstimmen sind nur gültig, wenn die von Ihnen gewählten Personen derselben Partei angehören, die Sie gewählt haben.
- Anschließend geben Sie bitte den/die Stimmzettel in das Wahlkuvert und verschließen dieses. Nichtösterreichische EU-Bürger*innen kleben das kleine gelbe Wahlkuvert bitte zu! Das Wahlkuvert kommt in die Wahlurne.
Weiterführende Informationen
Stadt Wien | Wahlen und verschiedene Rechtsangelegenheiten
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