Wiener Gemeinderats- und Bezirksvertretungswahlen 2025

Wählen für Menschen mit Behinderung

Personen, die den Stimmzettel im Wahllokal nicht ohne fremde Hilfe ausfüllen können, haben die Möglichkeit, sich von einer von ihnen selbst bestimmten Begleitperson führen und beim Ausfüllen des Stimmzettels helfen zu lassen.

Wählen in barrierefrei erreichbaren Wahllokalen

Bis auf wenige Ausnahmen sind die Wiener Wahllokale barrierefrei erreichbar. Zusätzlich sind alle Wiener Wahllokale mit barrierefrei benutzbaren Wahlzellen ausgestattet.

In der "Amtlichen Wahlinformation", die Sie rund zwei Wochen vor der Wahl erhalten, finden Sie einen Hinweis, ob Ihr zuständiges Wahllokal barrierefrei erreichbar und mit einer barrierefrei benutzbaren Wahlzelle ausgestattet ist.

Sollte Ihr zuständiges Wahllokal nicht barrierefrei erreichbar sein, können Sie mit einer Wahlkarte in jedem anderen barrierefrei erreichbaren Wahlkarten-Wahllokal oder per Briefwahl wählen. An jedem Wahlstandort befindet sich auch ein barrierefrei erreichbares Wahlkarten-Wahllokal.

Wenn Sie eine Wahlkarte beantragt haben, müssen Sie diese bei einer Stimmabgabe in einem Wahllokal - dies gilt auch bei der Stimmabgabe in Ihrem zuständigen Wahllokal - unbedingt mitnehmen, weil Sie sonst nicht wählen dürfen.

Begriffsbeschreibung: Barrierefrei erreichbares Wahllokal

Barrierefrei erreichbar bedeutet:

  • Die Eingänge zum Wahllokal sind stufenlos erreichbar,
    • oder es gibt Rampen, die nicht steiler als zehn Prozent sind,
    • oder es gibt einen Treppen- beziehungsweise Plattformlift.
  • Die Türen zum Wahllokal sind leicht zu öffnen.
  • Türschwellen sind nicht höher als 3 Zentimeter.
  • Die Türen zum Wahllokal sind mindestens 80 Zentimeter breit.
  • Bei Türen ist eine Bewegungsfläche von 120 cm x 250 cm (inklusive eines 50 cm Bereiches seitlich neben der Türschnalle) für das Öffnen und Schließen der Türe vorhanden.

Wird ein Aufzug zum Erreichen des Wahllokals benötigt,

  • ist die Aufzugskabine mindestens 110 Zentimeter breit und 140 Zentimeter lang,
  • sind die Bedienelemente in Greifhöhe angeordnet,
  • sind die Bedienelemente ertastbar.

Ist ein Wahllokal barrierefrei erreichbar, bedeutet dies nicht, dass das gesamte Gebäude barrierefrei nach ÖNORM B1600 ist.

Begriffsbeschreibung: barrierefrei benutzbare Wahlzelle

Eine barrierefrei benutzbare Wahlzelle ist breiter als eine "normale" Wahlzelle, hat eine unterfahrbare Schreibfläche und kann somit von Rollstuhlfahrer*innen bequem benutzt werden.

Briefwahl

Wenn Sie am Wahltag, dem 27. April 2025, nicht in Ihrem zuständigen Wahllokal wählen können, haben Sie die Möglichkeit, mit einer Wahlkarte per Briefwahl Ihre Stimme abzugeben.

Sie können sofort nach Erhalt der Wahlkarte per Briefwahl wählen.

Die für die Briefwahl verwendete Wahlkarte muss bis spätestens am 27. April 2025, 17 Uhr, bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde einlangen (zum Beispiel portofrei per Post, per Bot*in oder durch persönliche Abgabe). Die Adresse ist bereits auf der Wahlkarte aufgedruckt.

Die für die Briefwahl verwendete Wahlkarte kann auch am Wahltag in jedem Wiener Wahllokal und in jeder Wiener Bezirkswahlbehörde bis 17 Uhr abgegeben werden.

Voraussetzung: Beantragung einer Wahlkarte

Besuch einer mobilen Wahlkommission

Wenn Sie in Ihrer Mobilität eingeschränkt sind (sei es aus Krankheits-, Alters- oder sonstigen Gründen) und den Besuch einer mobilen Wahlkommission wünschen, stellen Sie bitte den nachstehenden Antrag bei Ihrem zuständigen Wahlreferat:

Beantragung einer Wahlkarte inklusive Besuch einer mobilen Wahlkommission

Besitzen Sie bereits eine Wahlkarte und benötigen jetzt zusätzlich den Besuch einer mobilen Wahlkommission, dann wenden Sie sich bitte ebenfalls an Ihr zuständiges Wahlreferat.

Sie werden dann am Wahltag zwischen 8 und 17 Uhr von einer mobilen Wahlkommission besucht. Der Besuch erfolgt unter besonderer Rücksichtnahme auf Ihre Privatsphäre. Die geheime Ausübung des Wahlrechts wird sichergestellt. Wenn Sie beim Antrag eine Telefonnummer angeben, werden Sie vom Wahlreferat genauer über den voraussichtlichen Besuchszeitpunkt informiert.

Blinde und sehbehinderte Personen

Blinde und sehbehinderte Personen können einen Rehabilitations- oder Blindenführhund bis in die Wahlzelle mitnehmen.

In jedem Wahllokal stehen Stimmzettel-Schablonen als Ausfüllhilfen zur Verfügung. Auf diesen Stimmzettel-Schablonen sind die Kurzbezeichnungen der kandidierenden Parteien erhaben und zusätzlich in Brailleschrift gedruckt. Wenn Sie an der Briefwahl teilnehmen wollen, können Sie gleich mit dem Wahlkartenantrag Wahlkarten- und Stimmzettel-Schablonen anfordern. Sie können die Wahlkarten- und Stimmzettel-Schablonen bei Bedarf auch nachträglich beim zuständigen Wahlreferat anfordern.

Die Stimmzettel und die Stimmzettel-Schablonen für die Gemeinderatswahl sind im Querformat, jene für die Bezirksvertretungswahl im Hochformat gedruckt. Die Stimmzettel-Schablonen haben rechts oben eine abgeschrägte Ecke. Auf den Schablonen gibt es auf der linken Seite Löcher, an denen zu erkennen ist, wo die Parteien auf den Stimmzetteln stehen. Rechts gibt es Löcher für die Spalten, in denen Wunschkandidat*innen eingetragen werden können, um die Vorzugsstimmen zu vergeben.

Auch die Wahlkarten-Schablone hat rechts oben eine abgeschrägte Ecke. Auf der Wahlkarten-Schablone gibt es ein großes Loch, damit erkannt werden kann, wo zu unterschreiben ist.

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