Wiener Gemeinderats- und Bezirksvertretungswahlen 2025: Beantragung einer Wahlkarte inklusive Besuch einer mobilen Wahlkommission für Personen mit eingeschränkter Mobilität

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Sie können eine Wahlkarte inklusive Besuch einer mobilen Wahlkommission beantragen, wenn Sie in Ihrer Mobilität eingeschränkt sind (sei es aus Krankheits-, Alters- oder sonstigen Gründen).

Wenn Sie diesen Antrag stellen, werden Sie am Wahltag, dem 27. April 2025, von einer mobilen Wahlkommission besucht.

Sie können die Wahlkarte ab sofort persönlich, schriftlich oder online beantragen.

Hinweis: Benötigen Sie keinen Besuch einer mobilen Wahlkommission, stellen Sie bitte einen gewöhnlichen Wahlkartenantrag

Online-Antrag für Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft mit eingeschränkter Mobilität (Gemeinderats- und Bezirksvertretungswahlen 2025)

Online-Antrag für nichtösterreichische EU-Bürger*innen mit eingeschränkter Mobilität (Bezirksvertretungswahl 2025)

Hinweis: Für den Gemeinderat sind nichtösterreichische EU-Bürger*innen nicht wahlberechtigt, da dieser laut der Bundesverfassung in Wien gleichzeitig der Landtag ist und der Landtag nur von Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft gewählt werden darf.

Wenn Sie die Wahlkarte persönlich oder schriftlich beantragen, beachten Sie bitte die erforderlichen Unterlagen.

Hinweis: Wahlkarten werden ab 31. März 2025 versendet. Zu diesem Zeitpunkt stehen die kandidierenden Parteien und Personen fest und liegen die mit der Wahlkarte übermittelten amtlichen Stimmzettel für die Wahl vor.

Allgemeine Informationen

Beantragung der Wahlkarte inklusive Besuch einer mobilen Wahlkommission für Personen mit eingeschränkter Mobilität

Sie können eine Wahlkarte und den Besuch einer mobilen Wahlkommission auf mehrere Arten beantragen:

  • Online-Antrag
  • Formloser schriftlicher Antrag per Brief, E-Mail oder Fax an Ihr zuständiges Wahlreferat
  • Persönlicher Antrag vor Ort im zuständigen Wahlreferat

Ein telefonischer Antrag ist nicht möglich.

Wenn Sie Ihren Wahlkartenantrag dem zuständigen Wahlreferat nicht selbst übermitteln können, kann dies auch eine andere Person für Sie übernehmen. Sie müssen Ihren Wahlkartenantrag jedoch vorher unbedingt persönlich unterschreiben. Soll diese Person die Wahlkarte im Wahlreferat abholen dürfen, müssen Sie das im schriftlichen Antrag angeben.

Sollten Sie einen schriftlichen Antrag nicht persönlich unterschreiben können, wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Wahlreferat.

Zustellung der Wahlkarte

  • Die Wahlkarte wird per Post an Ihre Wohnadresse geschickt. Wenn die Wahlkarte an eine andere Adresse geschickt werden soll, müssen Sie die gewünschte Adresse im Antrag angeben.
  • Die Wahlkarte kann Ihnen nicht per E-Mail oder per Fax zugeschickt werden.

Wahlkarten werden aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen als "Einschreiben" versendet. Davon ausgenommen sind nur Wahlkarten, die mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (z. B. ID Austria) beantragt werden. Bei diesen Anträgen können Sie auswählen, ob die Wahlkarte eingeschrieben oder nicht eingeschrieben versendet werden soll. Wenn Sie die Wahlkarte nicht eingeschrieben versenden lassen, erfolgt die Zustellung auf Ihre eigene Gefahr. Ein Duplikat für eine auf dem Postweg verloren gegangene Wahlkarte darf nicht ausgestellt werden.

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information

Voraussetzungen

Eine Wahlkarte inklusive Besuch einer mobilen Wahlkommission Personen mit eingeschränkter Mobilität können Sie beantragen, wenn Sie

  • als österreichische*r Staatsbürger*in für die Wiener Gemeinderats- und Bezirksvertretungswahlen 2025 oder
  • als nichtösterreichische*r EU-Bürger*in für die Bezirksvertretungswahl 2025 wahlberechtigt sind und
  • am Wahltag aufgrund Ihrer eingeschränkten Mobilität nicht in das zuständige Wahllokal kommen können.

Fristen und Termine

Hinweis: Wahlkarten werden ab 31. März 2025 versendet. Zu diesem Zeitpunkt stehen die kandidierenden Parteien und Personen fest und liegen die mit der Wahlkarte übermittelten amtlichen Stimmzettel für die die Wiener Gemeinderats- und Bezirksvertretungswahlen 2025 vor.

Wenn Sie eine Zustellung der Wahlkarte wünschen, bedenken Sie auch die Dauer des Postweges. Beantragen Sie Ihre Wahlkarte daher rechtzeitig.

Die Versendung der Wahlkarte erfolgt in der Regel per Einschreiben. Wenn Sie Ihre Wahlkarte nach dem 23. April 2025 beantragen, ist eine rechtzeitige postalische Zustellung nicht in jedem Fall möglich. Deshalb wird empfohlen, dass Sie Ihre Wahlkarte in diesem Fall persönlich im zuständigen Wahlreferat abholen. Die Wahlkarte kann auch von einer anderen Person abgeholt werden. Das kann zum Beispiel eine Vertrauensperson aus dem Verwandten- oder Bekanntenkreis sein. Damit diese Person die Wahlkarte abholen darf, müssen Sie sie vorher schriftlich bevollmächtigen.

Letztmögliche Termine für einen Wahlkartenantrag

  • Schriftlicher Antrag oder ein Online-Antrag: bis 23. April 2025
    • Wenn Sie Ihre Wahlkarte online oder schriftlich nach dem 23. April 2025 und spätestens bis 25. April 2025, 12 Uhr, beantragen, müssen Sie im Antrag angeben, dass Sie oder eine von Ihnen schriftlich bevollmächtigte Person die Wahlkarte persönlich im zuständigen Wahlreferat abholen werden.
  • Persönlicher Antrag: bis 25. April 2025, 12 Uhr

Zuständige Stelle

Zuständiges Wahlreferat des Magistratischen Bezirksamts

Erforderliche Unterlagen

Bei einem persönlichen Antrag müssen Sie ein Identitätsdokument mitnehmen, zum Beispiel einen Reisepass, Personalausweis oder Führerschein.

Bei einem schriftlichen Antrag sind folgende Angaben bzw. Beilagen unbedingt notwendig:

  • Begründung, warum eine Wahlkarte benötigt wird (zum Beispiel, weil Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht ins Wahllokal kommen können).
  • Vor- und Familienname
  • Geburtsdatum und Geburtsort
  • Nachweis der Identität:
    • Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises oder
    • Bei Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft: Angabe der Reisepass-, Personalausweis- oder Führerscheinnummer oder
    • Qualifizierte elektronische Signatur (z. B. ID Austria)
  • Wohnadresse (Hauptwohnsitz)
  • Zustelladresse, wenn die Wahlkarte an eine andere Adresse geschickt werden soll (zum Beispiel die Adresse, wo Sie sich während der Bettlägerigkeit aufhalten). Wird keine Zustelladresse angegeben, wird die Wahlkarte an Ihre Wohnadresse geschickt.
  • Begründung, warum der Besuch einer mobilen Wahlkommission notwendig ist.
  • Besuchsadresse, falls die mobile Wahlkommission Sie nicht am Wohnort besuchen soll.

Kosten und Zahlung

Keine

Formular

Online-Antrag für Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft mit eingeschränkter Mobilität (Gemeinderats- und Bezirksvertretungswahlen 2025)

Online-Antrag für nichtösterreichische EU-Bürger*innen mit eingeschränkter Mobilität (Bezirksvertretungswahl 2025)

Zusätzliche Informationen

Haben Sie bereits eine Wahlkarte erhalten, benötigen aber zusätzlich den Besuch einer mobilen Wahlkommission? Dann wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Wahlreferat.

Sie bekommen keine neue Wahlkarte, wenn Sie Ihre Wahlkarte verlieren. Ein Duplikat darf nicht ausgestellt werden.

Achtung: In folgenden Fällen verständigen Sie bitte sofort das zuständige Wahlreferat schriftlich oder telefonisch:

  • Wenn der Grund wegfällt, weshalb Sie die mobile Wahlkommission benötigen.
  • Wenn Sie in Spitalspflege oder Anstaltspflege aufgenommen wurden.
  • Wenn sich die Besuchsadresse für die mobile Wahlkommission ändert.
  • Wenn Sie die Wahlkarte doch für die Briefwahl verwendet haben oder verwenden möchten und deshalb keinen Besuch einer mobilen Wahlkommission mehr benötigen.

Website: Wiener Gemeinderats- und Bezirksvertretungswahlen 2025

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