Nationalratswahl 2024: Beantragung einer Wahlkarte inklusive Besuch einer mobilen Wahlkommission

Sie können eine Wahlkarte inklusive Besuch einer mobilen Wahlkommission beantragen, wenn Sie in Ihrer Mobilität eingeschränkt sind (sei es aus Krankheits-, Alters- oder sonstigen Gründen).

Wenn Sie diesen Antrag stellen, werden Sie am Wahltag, dem 29. September 2024, von einer mobilen Wahlkommission besucht.

Sie können die Wahlkarte persönlich, schriftlich oder online beantragen.

Wenn Sie die Wahlkarte persönlich oder schriftlich beantragen, beachten Sie bitte die erforderlichen Unterlagen.

Hinweis: Wahlkarten werden ab Anfang September 2024 versendet. Zu diesem Zeitpunkt stehen die kandidierenden Parteien und Personen fest und liegt der mit der Wahlkarte übermittelte amtliche Stimmzettel für die Wahl vor.

Allgemeine Informationen

Beantragung der Wahlkarte inklusive Besuch einer mobilen Wahlkommission

Sie können eine Wahlkarte und den Besuch einer mobilen Wahlkommission auf mehrere Arten beantragen:

  • Online-Antrag
  • Online-Antrag mit digitaler Signatur (z. B. ID Austria)
  • Formloser schriftlicher Antrag per Brief, E-Mail oder Fax an Ihr zuständiges Wahlreferat
  • Persönlicher Antrag vor Ort im zuständigen Wahlreferat

Ein telefonischer Antrag ist nicht möglich.

Wenn Sie Ihren Wahlkartenantrag dem zuständigen Wahlreferat nicht selbst übermitteln können, kann dies auch eine andere Person für Sie übernehmen. Sie müssen Ihren Wahlkartenantrag jedoch vorher unbedingt persönlich unterschreiben. Soll diese Person die Wahlkarte im Wahlreferat abholen dürfen, müssen Sie das im schriftlichen Antrag angeben.

Sollten Sie einen schriftlichen Antrag nicht persönlich unterschreiben können, wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Wahlreferat.

Zustellung der Wahlkarte

  • Die Wahlkarte wird per Post an Ihre Wohnadresse geschickt. Wenn die Wahlkarte an eine andere Adresse geschickt werden soll, müssen Sie die gewünschte Adresse im Antrag angeben.
  • Die Wahlkarte kann Ihnen nicht per E-Mail oder per Fax zugeschickt werden.

Wahlkarten werden aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen als "Einschreiben" versendet. Davon ausgenommen sind nur Wahlkarten, die mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (ID Austria) gestellt werden. Bei diesen Anträgen können Sie auswählen, ob die Wahlkarte eingeschrieben oder nicht eingeschrieben versendet werden soll.

Wenn Sie die Wahlkarte nicht eingeschrieben versenden lassen, erfolgt die Zustellung auf Ihre eigene Gefahr. Ein Duplikat für eine auf dem Postweg verloren gegangene Wahlkarte darf nicht ausgestellt werden.

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information

Voraussetzungen

Eine Wahlkarte inklusive Besuch einer mobilen Wahlkommission können Sie beantragen, wenn Sie

  • für die Nationalratswahl 2024 wahlberechtigt sind und
  • aufgrund Ihrer eingeschränkten Mobilität nicht in das zuständige Wahllokal kommen können.

Fristen und Termine

Hinweis: Wahlkarten werden ab Anfang September 2024 versendet. Zu diesem Zeitpunkt stehen die kandidierenden Parteien und Personen fest und liegt der mit der Wahlkarte übermittelte amtliche Stimmzettel für die Wahl vor.

Wenn Sie eine Zustellung der Wahlkarte wünschen, bedenken Sie auch die Dauer des Postweges. Beantragen Sie Ihre Wahlkarte daher rechtzeitig.

Die Versendung der Wahlkarte erfolgt in der Regel per Einschreiben. Die Wahlkarte kann auch von einer anderen Person abgeholt werden. Das kann zum Beispiel eine Vertrauensperson aus dem Verwandten- oder Bekanntenkreis sein. Damit diese Person die Wahlkarte abholen darf, müssen Sie sie vorher schriftlich bevollmächtigen.

Letztmögliche Termine für einen Wahlkartenantrag

  • Schriftlicher Antrag oder Online-Antrag: bis 25. September 2024
    • Wenn Sie Ihre Wahlkarte schriftlich oder online nach dem 25. September 2024 und spätestens bis 27. September 2024, 12 Uhr, beantragen, müssen Sie im Antrag angeben, dass Sie oder eine von Ihnen schriftlich bevollmächtigte Person die Wahlkarte persönlich im zuständigen Wahlreferat abholen werden.
    • Persönlicher Antrag: bis 27. September 2024, 12 Uhr

Zuständige Stelle

Zuständiges Wahlreferat des Magistratischen Bezirksamts

Erforderliche Unterlagen

Bei einem persönlichen Antrag müssen Sie ein Identitätsdokument mitnehmen, zum Beispiel einen Reisepass, Personalausweis oder Führerschein. Die Wahlkarte können Sie ab Anfang September 2024 nach einer kurzen Wartezeit sofort mitnehmen.

Bei einem schriftlichen Antrag sind folgende Angaben bzw. Beilagen unbedingt notwendig:

  • Begründung, warum eine Wahlkarte benötigt wird (zum Beispiel, weil Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht ins Wahllokal kommen können).
  • Vor- und Familienname
  • Geburtsdatum und Geburtsort
  • Nachweis der Identität:
    • Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises oder
    • Angabe der Reisepass-, Personalausweis- oder Führerscheinnummer oder
    • Qualifizierte elektronische Signatur (ID Austria)
  • Wohnadresse (Hauptwohnsitz)
  • Zustelladresse, wenn die Wahlkarte an eine andere Adresse geschickt werden soll (zum Beispiel die Adresse, wo Sie sich während der Bettlägerigkeit aufhalten). Wird keine Zustelladresse angegeben, wird die Wahlkarte an Ihre Wohnadresse geschickt.
  • Begründung, warum der Besuch einer mobilen Wahlkommission notwendig ist.
  • Besuchsadresse, falls die mobile Wahlkommission Sie nicht am Wohnort besuchen soll.

Wenn Sie blind oder stark sehbehindert sind und zum Ausfüllen der Wahlkarte und des Stimmzettels eine entsprechende Wahlkarten- und Stimmzettelschablone benötigen, geben Sie dies bitte im Antrag an.

Kosten und Zahlung

Keine

Formular

Zusätzliche Informationen

Haben Sie bereits eine Wahlkarte erhalten, benötigen aber zusätzlich den Besuch einer mobilen Wahlkommission? Dann wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Wahlreferat.

Sie bekommen keine neue Wahlkarte, wenn Sie Ihre Wahlkarte verlieren. Ein Duplikat darf nicht ausgestellt werden.

Achtung: In folgenden Fällen verständigen Sie bitte sofort das zuständige Wahlreferat schriftlich oder telefonisch:

  • Wenn der Grund wegfällt, weshalb Sie die mobile Wahlkommission benötigen.
  • Wenn Sie in Spitalspflege oder Anstaltspflege aufgenommen wurden.
  • Wenn sich die Besuchsadresse für die mobile Wahlkommission ändert.
  • Wenn Sie die Wahlkarte doch für die Briefwahl verwendet haben oder verwenden möchten und deshalb keinen Besuch einer mobilen Wahlkommission mehr benötigen.

Website: Nationalratswahl 2024

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