Wiener Gemeinderats- und Bezirksvertretungswahlen 2025: Beantragung einer Wahlkarte

Das Vorleseservice wird geladen...
Das Vorleseservice benötigt Javascript.

Sie können eine Wahlkarte beantragen, wenn Sie am Wahltag, dem 27. April 2025, Ihre Stimme voraussichtlich nicht im zuständigen Wahllokal abgeben können.

Mit einer Wahlkarte können Sie

  • in einem beliebigen Wiener Wahlkarten-Wahllokal wählen oder
  • per Briefwahl im Inland oder Ausland Ihre Stimme abgeben.

Sie können die Wahlkarte persönlich, schriftlich oder online beantragen.

Online-Antrag für österreichische Staatsbürger*innen (Gemeinderats- und Bezirksvertretungswahlen 2025)

Online-Antrag für nichtösterreichische EU-Bürger*innen (Bezirksvertretungswahl 2025)

Hinweis: Für den Gemeinderat sind nichtösterreichische EU-Bürger*innen nicht wahlberechtigt, da dieser laut der Bundesverfassung in Wien gleichzeitig der Landtag ist und der Landtag nur von Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft gewählt werden darf.

Wenn Sie die Wahlkarte persönlich oder schriftlich beantragen, beachten Sie bitte die erforderlichen Unterlagen.

Hinweis: Wahlkarten werden ab 31. März 2025 versendet. Zu diesem Zeitpunkt stehen die kandidierenden Parteien und Personen fest und liegen die mit der Wahlkarte übermittelten amtlichen Stimmzettel für die Wahl vor.

Allgemeine Informationen

Beantragung der Wahlkarte

Sie können eine Wahlkarte auf mehrere Arten beantragen:

  • Online-Antrag
  • Formloser schriftlicher Antrag per Brief, E-Mail oder Fax an Ihr zuständiges Wahlreferat
  • Persönlicher Antrag vor Ort im zuständigen Wahlreferat

Ein telefonischer Antrag ist nicht möglich.

Wenn Sie Ihren Wahlkartenantrag dem zuständigen Wahlreferat nicht selbst übermitteln können, kann dies auch eine andere Person für Sie übernehmen. Sie müssen Ihren Wahlkartenantrag jedoch vorher unbedingt persönlich unterschreiben. Soll diese Person die Wahlkarte im Wahlreferat abholen dürfen, müssen Sie das im schriftlichen Antrag angeben.

Benötigen Sie den Besuch einer mobilen Wahlkommission? Dann stellen Sie bitte einen Wahlkartenantrag inklusive Besuch einer mobilen Wahlkommission für Personen mit eingeschränkter Mobilität. Haben Sie bereits eine Wahlkarte erhalten, benötigen aber zusätzlich den Besuch einer mobilen Wahlkommission? Dann wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Wahlreferat.

Zustellung der Wahlkarte

  • Die Wahlkarte wird per Post an Ihre Wohnadresse geschickt. Wenn die Wahlkarte an eine andere Adresse geschickt werden soll, müssen Sie die gewünschte Adresse im Antrag angeben.
  • Die Wahlkarte kann Ihnen nicht per E-Mail oder per Fax zugeschickt werden.

Wahlkarten werden aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen als "Einschreiben" versendet. Davon ausgenommen sind nur Wahlkarten, die mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (z. B. ID Austria) beantragt werden. Bei diesen Anträgen können Sie auswählen, ob die Wahlkarte eingeschrieben oder nicht eingeschrieben versendet werden soll. Wenn Sie die Wahlkarte nicht eingeschrieben versenden lassen, erfolgt die Zustellung auf Ihre eigene Gefahr. Ein Duplikat für eine auf dem Postweg verloren gegangene Wahlkarte darf nicht ausgestellt werden.

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information

Voraussetzungen

Eine Wahlkarte können Sie beantragen, wenn Sie

  • als österreichische*r Staatsbürger*in für die Wiener Gemeinderats- und Bezirksvertretungswahlen 2025 oder
  • als nichtösterreichische*r EU-Bürger*in für die Bezirksvertretungswahl 2025 wahlberechtigt sind und
  • am Wahltag voraussichtlich Ihre Stimme nicht im zuständigen Wahllokal abgeben können.

Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie am Wahltag arbeiten, nicht in Wien sein werden oder aus gesundheitlichen Gründen nicht in Ihr Wahllokal kommen können.

Fristen und Termine

Am schnellsten erhalten Sie Ihre Wahlkarte, wenn Sie diese persönlich im zuständigen Wahlreferat abholen. Wenn Sie eine Zustellung der Wahlkarte wünschen, bedenken Sie auch die Dauer des Postweges. Beantragen Sie Ihre Wahlkarte daher rechtzeitig.

Die Versendung der Wahlkarte erfolgt in der Regel per Einschreiben. Wenn Sie Ihre Wahlkarte nach dem 23. April 2025 beantragen, ist eine rechtzeitige postalische Zustellung nicht in jedem Fall möglich. Deshalb wird empfohlen, dass Sie Ihre Wahlkarte in diesem Fall persönlich im zuständigen Wahlreferat abholen.

Letztmögliche Termine für einen Wahlkartenantrag

  • Schriftlicher Antrag oder Online-Antrag: bis 23. April 2025
    • Wenn Sie Ihre Wahlkarte schriftlich oder online nach dem 23. April 2025 und spätestens bis 25. April 2025, 12 Uhr, beantragen, müssen Sie im Antrag angeben, dass Sie oder eine von Ihnen schriftlich bevollmächtigte Person die Wahlkarte persönlich im zuständigen Wahlreferat abholen werden.
  • Persönlicher Antrag: bis 25. April 2025, 12 Uhr

Termine für die Stimmabgabe mit einer Wahlkarte

  • Mit der Wahlkarte können Sie am Wahltag in einem beliebigen Wiener Wahlkarten-Wahllokal Ihre Stimme abgeben.
  • Wenn Sie mittels Briefwahl wählen, muss die Wahlkarte bis spätestens am Wahltag, dem 27. April 2025, 17 Uhr, bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde eintreffen (zum Beispiel per Post, per Bot*in oder durch persönliche Abgabe).
  • Eine für die Briefwahl verwendete Wahlkarte können Sie aber auch am Wahltag in einem beliebigen Wiener Wahllokal und bei jeder Bezirkswahlbehörde bis 17 Uhr abgeben.

Zuständige Stelle

Zuständiges Wahlreferat des Magistratischen Bezirksamts

Erforderliche Unterlagen

Bei einem persönlichen Antrag müssen Sie ein Identitätsdokument mitnehmen, zum Beispiel Reisepass, Personalausweis oder Führerschein.

Tipp: Wenn Sie Ihre Wahlkarte ab 31. März 2025 persönlich im zuständigen Wahlreferat beantragen, können Sie auf Wunsch auch gleich vor Ort per Briefwahl Ihre Stimme abgeben. Für die Stimmabgabe stehen vor Ort abgeschirmte Bereiche zur Verfügung.

Bei einem schriftlichen Antrag sind folgende Angaben bzw. Beilagen unbedingt notwendig:

  • Begründung, warum eine Wahlkarte benötigt wird (zum Beispiel, weil Sie nicht in Wien sein werden oder aus beruflichen oder gesundheitlichen Gründen nicht ins Wahllokal kommen können).
  • Vor- und Familienname
  • Geburtsdatum und Geburtsort
  • Nachweis der Identität:
    • Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises oder
    • Bei Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft: Angabe der Reisepass-, Personalausweis- oder Führerscheinnummer oder
    • Qualifizierte elektronische Signatur (ID Austria)
  • Wohnadresse (Hauptwohnsitz)
  • Zustelladresse, wenn die Wahlkarte nicht an die Wohnadresse geschickt werden soll (zum Beispiel die Arbeitsadresse). Wenn Sie keine Zustelladresse angeben, wird die Wahlkarte an Ihre Wohnadresse geschickt.

Kosten und Zahlung

Keine

Formular

Antrag für österreichische Staatsbürger*innen (Gemeinderats- und Bezirksvertretungswahlen 2025)

Antrag für nichtösterreichische EU-Bürger*innen (Bezirksvertretungswahl 2025)

Zusätzliche Informationen

Wenn Sie eine Wahlkarte für die Wiener Gemeinderats- und Bezirksvertretungswahlen 2025 beantragt und erhalten haben, dürfen Sie nur mit der Wahlkarte an der Wahl teilnehmen. Die Wahlkarte müssen Sie auch bei einer Stimmabgabe in Ihrem zuständigen Wahllokal unbedingt mitbringen.

Sie bekommen keine neue Wahlkarte, wenn Sie Ihre Wahlkarte verlieren. Ein Duplikat darf nicht ausgestellt werden.

Website: Wiener Gemeinderats- und Bezirksvertretungswahlen 2025

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Wahlen und verschiedene Rechtsangelegenheiten
Kontaktformular