Wiener Gemeinderats- und Bezirksvertretungswahlen 2025

Briefwahl

Wenn Sie am Wahltag, dem 27. April 2025, nicht in Ihrem zuständigen Wahllokal wählen können (zum Beispiel wegen Ortsabwesenheit, aus beruflichen oder gesundheitlichen Gründen), haben Sie die Möglichkeit, eine Wahlkarte zu beantragen.

Mit dieser Wahlkarte können Sie

  • in einem beliebigen Wiener Wahlkarten-Wahllokal oder
  • per Briefwahl im In- und Ausland

wählen.

Hinweis: Wenn Sie Ihre Wahlkarte ab 31. März 2025 persönlich im zuständigen Wahlreferat beantragen, können Sie gleich per Briefwahl Ihre Stimme abgeben. Für die Stimmabgabe stehen vor Ort abgeschirmte Bereiche zur Verfügung.

Wählen mit Wahlkarte (inklusive Beantragung von Wahlkarten)

So einfach funktioniert die Briefwahl

Sie können sofort nach Erhalt der Wahlkarte in folgenden Schritten per Briefwahl an den Wiener Gemeinderats- und Bezirksvertretungswahlen 2025 teilnehmen:

  • Schritt 1: Nehmen Sie bitte aus dem Kuvert den Informationsfolder und die Wahlunterlagen heraus. Die/der amtliche Stimmzettel/n und das kleine Wahlkuvert befinden sich in der Wahlkarte.
  • Schritt 2: Als Person mit österreichischer Staatsbürgerschaft füllen Sie bitte beide amtlichen Stimmzettel (einen für die Gemeinderatswahl und einen für die Bezirksvertretungswahl) und als Person mit nichtösterreichischer EU-Staatsbürgerschaft den amtlichen Stimmzettel (für die Bezirksvertretungswahl) persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst aus. Beachten Sie die mit der Wahlkarte übermittelten Informationen. Geben Sie die bzw. den Stimmzettel in das kleine Wahlkuvert. Als Person mit nichtösterreichischer EU-Staatsbürgerschaft kleben sie das kleine Wahlkuvert zu, als Person mit österreichischer Staatsbürgerschaft nicht. Legen Sie dann das verschlossene kleine Wahlkuvert in die Wahlkarte.
  • Schritt 3: Bitte bestätigen Sie mit Ihrer Unterschrift auf der Wahlkarte im dafür vorgesehenen Feld, dass Sie die/den amtlichen Stimmzettel selbst, unbeobachtet und unbeeinflusst ausgefüllt haben.
  • Schritt 4: Jetzt müssen Sie die Wahlkarte nur noch zukleben und an die Bezirkswahlbehörde übermitteln. Die Adresse ist bereits auf der Wahlkarte aufgedruckt.

Wichtig: Die für die Briefwahl verwendete Wahlkarte muss bis spätestens am Wahltag, dem 27. April 2025, 17 Uhr, bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde einlangen (portofrei per Post, per Bot*in oder durch persönliche Abgabe). Die benützte Briefwahlkarte kann auch am Wahltag in jedem Wiener Wahllokal und bei jeder Wiener Bezirkswahlbehörde bis 17 Uhr abgegeben werden.

Im Ausland können Sie die benützte Briefwahlkarte auch bei österreichischen Botschaften, österreichischen Generalkonsulaten und österreichischen Konsulaten bis zum 18. April 2025 abgeben (bei Vertretungsbehörden außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz bis zum 15. April 2025). Dann wird die Wahlkarte von der österreichischen Vertretungsbehörde rechtzeitig an die Bezirkswahlbehörde weitergeleitet.

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