Gemeinderats- und Bezirksvertretungswahlen 2025 in Wien
Vorzugsstimmen
Bei den Gemeinderats- und Bezirksvertretungswahlen 2025 können Sie nicht nur eine Partei wählen, sondern an einzelne kandidierende Personen Vorzugsstimmen vergeben.
Beachten Sie aber, dass die Vorzugsstimmen für die von Ihnen bevorzugten kandidierenden Personen nur dann gültig sind, wenn sie derselben Partei angehören, die Sie gewählt haben.
Wie viele Vorzugsstimmen kann man vergeben?
Bei der Gemeinderatswahl können insgesamt 3 Vorzugsstimmen vergeben werden: Eine Vorzugsstimme für eine kandidierende Person, die in Ihrem Wahlkreis kandidiert, und zwei Vorzugsstimmen für den wienweit geltenden Stadtwahlvorschlag .
- Gemeinderatswahl
- 1 Vorzugsstimme für den Wahlkreisvorschlag
- 2 Vorzugsstimmen für den Stadtwahlvorschlag
Bei der Bezirksvertretungswahl kann man an eine kandidierende Person eine Vorzugsstimme vergeben.
- Bezirksvertretungswahl
- 1 Vorzugsstimme für den Bezirkswahlvorschlag
Möchten Sie eine Vorzugsstimme für den Wahlkreisvorschlag vergeben, tragen Sie bitte den Namen und/oder die Reihungsnummer (Listenplatz) der von Ihnen bevorzugten Person im entsprechenden Feld neben der Partei auf dem Stimmzettel ein.
Möchten Sie eine oder zwei Vorzugsstimmen für den Stadtwahlvorschlag vergeben, tragen Sie bitte den oder die Namen und/oder die Reihungsnummer/n (Listenplatz) der von Ihnen bevorzugten Person/-en im entsprechenden Feld auf dem Stimmzettel ein.
Möchten Sie eine Vorzugsstimme für den Bezirkswahlvorschlag vergeben, tragen Sie bitte den Namen und/oder die Reihungsnummer (Listenplatz) der von Ihnen bevorzugten Person im entsprechenden Feld auf dem Stimmzettel ein.
Was kann man damit bewirken?
Wenn Sie eine Vorzugsstimme vergeben, setzen Sie sich für eine Neureihung der kandidierenden Personen innerhalb des Bezirkswahlvorschlages, des Wahlkreisvorschlages oder des Stadtwahlvorschlages ein. Die von Ihnen gewählte Person hat damit eine größere Chance auf ein Mandat.
Kann man auch die Bürgermeister*in wählen?
Da der*die Wiener Bürgermeister*in gleichzeitig Landeshauptfrau*mann ist und nach der Bundesverfassung Landeshauptfrauen*männer nicht direkt gewählt werden dürfen, ist es nicht möglich, den*die Wiener Bürgermeister*in direkt zu wählen. Der*die Wiener Bürgermeister*in wird vom neu gewählten Wiener Gemeinderat bestimmt.
Weiterführende Informationen
Stadt Wien | Wahlen und verschiedene Rechtsangelegenheiten
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