Mitschrift
Sie sind berechtigt an den Wiener Gemeinderats- und Bezirksvertretungswahlen
zwanzigfünfundzwanzig teilzunehmen?
Können jedoch am Wahltag Ihre Stimme nicht im zuständigen Wahllokal abgeben. Zum
Beispiel aus beruflichen oder gesundheitlichen Gründen, oder weil Sie sich gerade auf
Urlaub befinden?
Dann haben Sie die Möglichkeit Ihre Stimme mit einer Wahlkarte abzugeben. In einem
beliebigen Wiener Wahlkarten-Wahllokal oder per Briefwahl im In- und Ausland.
Die dazu notwendige Wahlkarte beantragen Sie im zuständigen Wahlreferat Ihres
Magistratischen Bezirksamts. Für jeden Bezirk gibt es ein eigenes Wahlreferat. Die
Wahlreferate befinden sich an den Adressen der Magistratischen Bezirksämter oder in
Außenstellen der Bezirksämter.
Persönlich ist die Beantragung bis 25. April 2025, 12 Uhr möglich. Dann können Sie die
Wahlkarte gleich mitnehmen.
Auf Wunsch können Sie in diesem Fall auch gleich vor Ort per Briefwahl Ihre Stimme
abgeben. Für die Stimmabgabe stehen abgeschirmte Bereiche zur Verfügung.
Schriftlich können Sie die Wahlkarte bis 23. April beantragen, online, formlos als E-Mail,
Brief oder Fax.
Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.
Im Antrag nennen Sie den Grund, warum Sie eine Wahlkarte benötigen und geben Sie
Ihren Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum, Geburtsort und die Adresse Ihres
Hauptwohnsitzes an.
Fügen Sie eine Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises bei oder geben Sie die Nummer
Ihres Reisepasses, Personalausweises oder Führerscheins an.
Zum Ausfüllen der Wahlkarte und des Stimmzettels stehen für blinde und stark
sehbehinderte Personen Wahlkarten- und Stimmzettelschablonen zur Verfügung.
Bei online-Anträgen können Sie sich auch mit einer elektronischen Signatur, wie der ID
Austria, identifizieren.
Ihre Wahlkarte wird grundsätzlich per Einschreiben mit der Post zugestellt.
Nur bei Wahlkartenanträgen mit ID Austria können Sie wählen, ob die Wahlkarte
eingeschrieben oder nicht eingeschrieben versendet werden soll.
Wenn Sie die Wahlkarte nicht eingeschrieben versenden lassen, erfolgt die Zustellung auf
Ihre eigene Gefahr.
Ein Duplikat für eine abhanden gekommene Wahlkarte darf nicht ausgestellt werden.
Wichtig: Die für die Briefwahl verwendete Wahlkarte muss bis spätestens am Wahltag,
dem 27. April 2025, 17 Uhr, bei der Bezirkswahlbehörde einlangen.
Sie kann auch am Wahltag in einem beliebigen Wiener Wahllokal und bei jeder Wiener
Bezirkswahlbehörde bis 17 Uhr abgegeben werden.
Fertig. So einfach geht die Beantragung einer Wahlkarte.
Alle wichtigen Informationen zur Wien-Wahl 2025 finden Sie auf:
wien.gv.at - Schrägstrich - wahlen
Auf Wiederschauen.
Gemeinderats- und Bezirksvertretungswahlen - Wahlkarte beantragen
Erfahren Sie hier, wie Sie bei der Gemeinderatswahl 2025 die Wahlkarte für die Briefwahl beantragen.
Länge: 3 Min. 12 Sek.
Produktionsdatum: 2025
Copyright: Stadt Wien