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Sie sind berechtigt an den Wiener Gemeinderats- und Bezirksvertretungswahlen  
zwanzigfünfundzwanzig teilzunehmen? 

Können jedoch am Wahltag Ihre Stimme nicht im zuständigen Wahllokal abgeben. Zum  
Beispiel aus beruflichen oder gesundheitlichen Gründen, oder weil Sie sich gerade auf  
Urlaub befinden? 

Dann haben Sie die Möglichkeit Ihre Stimme mit einer Wahlkarte abzugeben. In einem  
beliebigen Wiener Wahlkarten-Wahllokal oder per Briefwahl im In- und Ausland. 

Die dazu notwendige Wahlkarte beantragen Sie im zuständigen Wahlreferat Ihres  
Magistratischen Bezirksamts. Für jeden Bezirk gibt es ein eigenes Wahlreferat. Die  
Wahlreferate befinden sich an den Adressen der Magistratischen Bezirksämter oder in  
Außenstellen der Bezirksämter. 

Persönlich ist die Beantragung bis 25. April 2025, 12 Uhr möglich. Dann können Sie die  

Wahlkarte gleich mitnehmen. 

Auf Wunsch können Sie in diesem Fall auch gleich vor Ort per Briefwahl Ihre Stimme  

abgeben. Für die Stimmabgabe stehen abgeschirmte Bereiche zur Verfügung. 

Schriftlich können Sie die Wahlkarte bis 23. April beantragen, online, formlos als E-Mail,  

Brief oder Fax. 

Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich. 

Im Antrag nennen Sie den Grund, warum Sie eine Wahlkarte benötigen und geben Sie  

Ihren Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum, Geburtsort und die Adresse Ihres  
Hauptwohnsitzes an. 

Fügen Sie eine Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises bei oder geben Sie die Nummer  

Ihres Reisepasses, Personalausweises oder Führerscheins an. 

 

Zum Ausfüllen der Wahlkarte und des Stimmzettels stehen für blinde und stark  
sehbehinderte Personen Wahlkarten- und Stimmzettelschablonen zur Verfügung. 

Bei online-Anträgen können Sie sich auch mit einer elektronischen Signatur, wie der ID  

Austria, identifizieren. 

Ihre Wahlkarte wird grundsätzlich per Einschreiben mit der Post zugestellt. 

Nur bei Wahlkartenanträgen mit ID Austria können Sie wählen, ob die Wahlkarte  

eingeschrieben oder nicht eingeschrieben versendet werden soll. 

Wenn Sie die Wahlkarte nicht eingeschrieben versenden lassen, erfolgt die Zustellung auf  

Ihre eigene Gefahr. 

Ein Duplikat für eine abhanden gekommene Wahlkarte darf nicht ausgestellt werden. 

Wichtig: Die für die Briefwahl verwendete Wahlkarte muss bis spätestens am Wahltag,  

dem 27. April 2025, 17 Uhr, bei der Bezirkswahlbehörde einlangen. 

Sie kann auch am Wahltag in einem beliebigen Wiener Wahllokal und bei jeder Wiener  

Bezirkswahlbehörde bis 17 Uhr abgegeben werden. 

 

Fertig. So einfach geht die Beantragung einer Wahlkarte. 

Alle wichtigen Informationen zur Wien-Wahl 2025 finden Sie auf:  

wien.gv.at - Schrägstrich - wahlen 

 

Auf Wiederschauen. 

Gemeinderats- und Bezirksvertretungswahlen - Wahlkarte beantragen

Erfahren Sie hier, wie Sie bei der Gemeinderatswahl 2025 die Wahlkarte für die Briefwahl beantragen.

Länge: 3 Min. 12 Sek.
Produktionsdatum: 2025
Copyright: Stadt Wien

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