Eheschließung - Anmeldung
Welche Dokumente Sie zur Anmeldung für die Eheschließung mitbringen müssen, können Sie mit dem Online-Assistenten herausfinden.
Wenn Sie in Wien standesamtlich heiraten möchten, können Sie Ihren gewünschten Termin für die Eheschließung online reservieren.
- Frühester Online-Termin: von heute an gerechnet in 4 Wochen
- Kurzfristige Termine: Wenden Sie sich bitte an Ihr Wunsch-Standesamt
- Wenn beide Verlobte nicht in Österreich wohnhaft sind, ist keine Online-Terminreservierung möglich.
Sie erhalten nach der Reservierung eine Bestätigung per E-Mail. Bitte beachten Sie: Sie müssen sich danach mit den notwendigen Dokumenten für die geplante Eheschließung oder Begründung einer eingetragenen Partnerschaft bei einem Standesamt anmelden. Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin beim Standesamt. Erst nach der persönlichen Anmeldung kann der Wunschtermin fixiert werden.
Für die Termin-Reservierung und für die Anmeldung der Eheschließung können Sie sich außerdem persönlich, schriftlich oder telefonisch an Ihr Wiener Wunsch-Standesamt wenden.
Allgemeine Informationen
Anmeldung der Eheschließung: Sie können sich an jedem beliebigen Standesamt in Wien für Ihre Hochzeit anmelden.
Wo ist Heiraten möglich? Heiraten ist in Wien an verschiedenen Orten möglich. Sie können in jedem Standesamt in Österreich heiraten. Dabei ist es egal, in welchem Standesamt Sie sich für die Eheschließung angemeldet haben.
Kein Wohnsitz in Österreich (Touristen-Hochzeit):
Wenn Sie beide nicht in Österreich wohnen, können Sie in Wien auch heiraten oder eine eingetragene Partnerschaft begründen.
- Wenn Sie früher einmal einen Wohnsitz in Österreich hatten, wenden Sie sich bitte für die Termin-Reservierung und die Anmeldung direkt an Ihr Wiener Wunsch-Standesamt.
- Wenn Sie noch nie einen Wohnsitz in Österreich hatten, kontaktieren Sie bitte das Referat für Touristenhochzeiten unter touristenhochzeit@ma63.wien.gv.at. Geben Sie dabei bitte für beide Partner*innen an: vollständige Namen, Wunschdatum der Hochzeit bzw. der Verpartnerung, Geburtsland, Staatsangehörigkeit, Wohnadresse und Familienstand
Gleichgeschlechtliche Paare: Seit 1. Jänner 2019 steht die Eheschließung auch gleichgeschlechtlichen Paaren offen. Verschiedengeschlechtliche Paare haben nun auch die Möglichkeit, eine eingetragene Partnerschaft einzugehen. Seit 1. August 2019 können gleichgeschlechtliche ausländische Staatsbürger*innen in Österreich auch dann heiraten, wenn eine gleichgeschlechtliche Ehe in ihrem Heimatland verboten ist.
Bereits miteinander verpartnert: Es gibt (noch) kein Gesetz, welche die einfache "Umwandlung" einer eingetragenen Partnerschaft in eine Ehe erlaubt. Ohne Auflösung der gemeinsamen Partnerschaft vor Gericht kann keine gemeinsame Ehe eingegangen werden. Dasselbe gilt auch beim Wechsel von der Ehe in die eingetragene Partnerschaft.
Ausnahme: War zum Zeitpunkt der Begründung der eingetragenen Partnerschaft eine Eheschließung gemäß österreichischem bzw. ausländischem Eherecht noch nicht erlaubt, dann kann dieses Paar in Österreich auch ohne Auflösung ihrer eingetragenen Partnerschaft die Ehe schließen. Nähere Informationen erhalten Sie beim Standesamt.
Datenschutz
Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information
Voraussetzungen
Anmeldung der Eheschließung
Sie haben keine Deutsch-Kenntnisse oder befinden sich im Ausland? Wenn einer oder beide Verlobte keine Deutsch-Kenntnisse haben oder wenn sich einer oder beide Verlobte im Ausland befinden, müssen sie sich an Ihr Wunsch-Standesamt wenden. Dort bekommen sie nähere Informationen zum Formular "Erklärung zur Ermittlung der Ehefähigkeit", da weitere Unterschriften und Bestätigungen erforderlich sein werden. Mit diesem Formular und den erforderlichen Dokumenten beider Verlobter kann die Eheschließung von nur einer bzw. einem Verlobten angemeldet werden.
Standesamt vor Anmeldung auswählen: Bevor Sie die Eheschließung anmelden, müssen Sie wissen, auf welchem Standesamt die Eheschließung stattfinden soll. Wenn Sie nicht an dem Standesamt heiraten möchten, an dem Sie Ihre Eheschließung anmelden, reservieren Sie am besten vorher telefonisch einen Termin beim gewünschten Trauungsstandesamt.
Eheschließung
- Trauzeug*innen:
- Sie haben die Möglichkeit, die Ehe ohne Zeug*innen oder in Anwesenheit von bis zu 2 Zeug*innen zu schließen.
- Die Zeug*innen müssen
- mindestens 18 Jahre alt sein.
- sich mit einem amtlichen Lichtbildausweis ausweisen können.
- offenkundig fähig sein, in Bezug auf die Eheschließung ein Zeugnis ablegen zu können.
- Deutsch-Kenntnisse sind notwendig:
- Die Eheschließung wird in deutscher Sprache abgehalten.
- Sie und Ihre Trauzeug*innen müssen daher ausreichende Deutsch-Kenntnisse haben.
- Wenn Sie nicht genügend Deutsch-Kenntnisse haben, brauchen Sie sowohl zur Anmeldung zur Eheschließung als auch zur Eheschließung einen*eine geeignete*n Dolmetscher*in.
Gemeinsamer Familienname
- Österreichische Staatsbürger*innen:
- Geben Sie bitte bereits bei der Anmeldung zur Eheschließung bekannt, ob Sie einen gemeinsamen Familiennamen haben möchten, damit die Heiratsurkunden auf den neuen Namen lauten.
- Sie können auch jederzeit nach der Eheschließung gemeinsam und persönlich bei jedem Standesamt in Österreich einen gemeinsamen Familiennamen anmelden. Sie erhalten dann - wenn gewünscht - neue Heiratsurkunden.
- Weitere Informationen: Namensführung nach der Eheschließung
- Ausländische Staatsangehörige: Für ausländische Staatsangehörige richtet sich die Namensführung nach ihrem Heimatrecht. Beim Standesamt erhalten Sie Information über eine mögliche Namenswahl.
Fristen und Termine
- Anmeldung der Hochzeit: frühestens 6 Monate vor dem gewünschten Hochzeitstermin
- Eheschließung: das Standesamt Wien nimmt Eheschließungen am Standesamt von Montag bis Freitag vor.
Die Anmeldung zur Eheschließung am Standesamt kann frühestens 6 Monate vor dem gewünschten Trauungstermin vorgenommen werden.
Zuständige Stelle
- Antrag auf Eheschließung: bei jedem Standesamt in ganz Österreich möglich
- Touristen-Hochzeit: Falls Sie beide noch nie einen Wohnsitz in Österreich hatten und in Wien heiraten möchten, kontaktieren Sie bitte das Referat für Touristen-Hochzeiten per E-Mail an touristenhochzeit@ma63.wien.gv.at.
Notwendige Angaben siehe Allgemeine Informationen
Erforderliche Unterlagen
Amtlicher Lichtbildausweis
Welche Dokumente Sie zur Anmeldung für die Eheschließung mitbringen müssen, können Sie mit dem Online-Assistenten herausfinden: Online-Assistent
Fremdsprachige Urkunden:
Alle fremdsprachigen Urkunden, wie z. B. Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Sterbeurkunde, Urteile oder Beschlüsse über Scheidung, Aufhebung oder Nichtigerklärung, müssen entweder
- in internationaler Ausfertigung vorgelegt werden oder
- mit einer Übersetzung in die deutsche Sprache von einem*einer Gerichtsdolmetscher*in vorgelegt werden.
Gerichtsdolmetscherinnen und Gerichtsdolmetscher, die in Österreich zugelassen sind: Sachverständigen- und Gerichtsdolmetscher*innen-Liste - Österreichisches Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz
Fremdsprachige Urkunden aus manchen Ländern brauchen auch eine Apostille oder eine diplomatische Beglaubigung, damit sie in Österreich Beweiskraft besitzen.
Kosten und Zahlung
Zwischen 70 und 170 Euro
Hier finden Sie alle Informationen, wie Sie die Gebühren bezahlen können: Rechnungen und Zahlungen
Hinweis: In folgendem Referat des Standesamts Wien ist die Bezahlung bar und elektronisch nicht möglich. Sie bekommen vor Ort eine Zahlungsanweisung: Standesamt Wien-Alsergrund: 9., Wilhelm-Exner-Gasse 5
Formular
Online-Reservierung von Trauungsterminen
Zusätzliche Informationen
- Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises: Wenn Sie eine österreichische Staatsbürgerschaft haben und sich Ihr Familienname durch die Eheschließung ändert, können Sie sich auf Wunsch einen Staatsbürgerschaftsnachweis ausstellen lassen. Das ist aber in der Regel nicht notwendig und nur möglich, wenn Sie einen Hauptwohnsitz in Österreich haben.
- Eheschließung im Ausland
- Einwilligung zur Eheschließung
- Hochzeit am Standesamt
Stadt Wien | Gewerberecht, Datenschutz und Personenstand
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