Staatsbürgerschaftsnachweis

Allgemeine Informationen

Der Staatsbürgerschaftsnachweis ist ein Dokument, das bestätigt, dass Sie am Tag der Ausstellung die österreichische Staatsbürgerschaft haben.

Den Staatsbürgerschaftsnachweis benötigen Sie für bestimmte Amtswege, zum Beispiel wenn Sie einen neuen Reisepass beantragen. Wenn Sie keinen Staatsbürgerschaftsnachweis haben oder wenn Sie Ihren Staatsbürgerschaftsnachweis verloren haben, können Sie den Staatsbürgerschaftsnachweis für sich selbst beantragen und abholen.

Sie können den Staatsbürgerschaftsnachweis auch für andere Personen, beispielsweise minderjährige Kinder, beantragen und abholen. Mehr dazu finden Sie bei den erforderlichen Unterlagen.

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information

Voraussetzungen

  • Sie sind volljährig und haben die österreichische Staatsbürgerschaft.
    oder
  • Sie sind volljährig und die Person, für die Sie den Staatsbürgerschaftsnachweis beantragen, hat die österreichische Staatsbürgerschaft.

Wenn Sie den Staatsbürgerschaftsnachweis für eine andere Person beantragen, benötigen Sie zusätzlich folgende Dokumente:

  • Vollmacht der volljährigen Person
    oder
  • Nachweis der Erwachsenenvertretung, früher Sachwalterschaft
    oder
  • Bei Anträgen für minderjährige Kinder einen Nachweis über die gesetzliche Vertretung, zum Beispiel einen rechtskräftigen Obsorge-Beschluss

Mehr dazu finden Sie bei den erforderlichen Unterlagen.

Fristen und Termine

Wenn Sie die österreichische Staatsbürgerschaft haben, können Sie zu jeder Zeit einen Staatsbürgerschaftsnachweis beantragen. Vereinbaren Sie bitte einen Termin bei der Stelle, bei der Sie den Antrag stellen möchten.

Zuständige Stelle

Ihr Hauptwohnsitz ist in Österreich

Wenn Sie für einen Amtsweg im Ausland einen Staatsbürgerschaftsnachweis benötigen, der beglaubigt werden kann, wenden Sie sich bitte an die Staatsbürgerschaftsevidenz der Abteilung Einwanderung und Staatsbürgerschaft (MA 35).

Wenn Sie einen vom Magistrat der Stadt Wien ausgestellten Staatsbürgerschaftsnachweis haben und für das Ausland eine Apostille oder diplomatische Beglaubigung benötigen, wenden Sie sich bitte an die Stadtinformation des Stadtservice Wien.

Ihr Hauptwohnsitz ist im Ausland

Wenden Sie sich bitte an die österreichische Botschaft oder an das österreichische Generalkonsulat in dem Land, in dem Sie wohnen. Dort erhalten Sie Ihren Staatsbürgerschaftsnachweis.

Verfahrensablauf

Wenn Ihr Hauptwohnsitz in Österreich ist, können Sie den Staatsbürgerschaftsnachweis bei der Staatsbürgerschaftsevidenz in der Abteilung Einwanderung und Staatsbürgerschaft (MA 35), bei einem Magistratischen Bezirksamt oder beim Stadtservice Wien - Stadtinformation im Wiener Rathaus beantragen.

Vereinbaren Sie bitte den Termin bei der Stelle, bei der Sie den Antrag stellen möchten:

Wenn Ihre Daten im Zentralen Staatsbürgerschaftsregister vollständig sind, und Sie die Kosten dafür bezahlt haben, bekommen Sie den Staatsbürgerschaftsnachweis gleich beim 1. Termin.

Wenn Ihre Daten im Zentralen Staatsbürgerschaftsregister unvollständig sind, dauert die Bearbeitung länger. Sie erfahren beim 1. Termin, ob weitere Unterlagen erforderlich sind.

Bitte beachten Sie: Das Standesamt Wien stellt Staatsbürgerschaftsnachweise nur im Zusammenhang mit einer Geburtsbeurkundung, einer Eheschließung oder der Begründung einer eingetragenen Partnerschaft aus.

Wenn Ihr Hauptwohnsitz im Ausland ist, wenden Sie sich bitte an die österreichische Botschaft oder an das österreichische Generalkonsulat in dem Land, in dem Sie wohnen. Dort erhalten Sie Ihren Staatsbürgerschaftsnachweis.

Erforderliche Unterlagen

Wenn Sie zum 1. Mal einen Staatsbürgerschaftsnachweis beantragen, benötigen Sie folgende Unterlagen:

Unterlagen für die Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises

Sie benötigen einen Staatsbürgerschaftsnachweis für sich selbst:

  • Geburtsurkunde
  • Bescheid über die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft
  • Wenn Sie verheiratet, verpartnert, geschieden oder verwitwet sind oder waren, zusätzlich:
    • Alle Heiratsurkunden
    • Alle Partnerschaftsurkunden
    • Alle rechtskräftigen Scheidungsurteile
    • Alle Urkunden über Auflösungen der eingetragenen Partnerschaften
    • Sterbeurkunden der Personen, mit denen Sie verheiratet oder verpartnert waren
  • Wenn Sie einen akademischen Titel eintragen lassen möchten, müssen Sie nachweisen, dass Sie den Titel führen dürfen: Sie können nur akademische Titel aus Österreich, aus EU- und EWR-Staaten, aus der Schweiz sowie nostrifizierte Titel eintragen lassen.
  • Wenn Sie Ihren Namen durch eine Namensänderung, durch Erklärung, durch Adoption oder auf eine sonstige Art und Weise geändert haben, müssen Sie die entsprechenden Dokumente vorlegen.

Sie benötigen einen Staatsbürgerschaftsnachweis für Ihr minderjähriges Kind:

  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Amtlicher Lichtbildausweis der Person, die den Antrag stellt
  • Geburtsurkunden der Eltern des Kindes
  • Österreichische Staatsbürgerschaftsnachweise der Eltern des Kindes
  • Wenn ein Elternteil nicht die österreichische Staatsbürgerschaft oder eine oder mehrere weitere Staatsangehörigkeiten hat, zusätzlich:
    • Nachweis über die andere oder weitere Staatsangehörigkeit, zum Beispiel Reisepass, Personalausweis, Bestätigung über den Besitz einer anderen oder weiteren Staatsangehörigkeit
  • Wenn die Eltern zum Zeitpunkt der Geburt verheiratet oder verpartnert waren, zusätzlich:
    • Heiratsurkunde oder Partnerschaftsurkunde der Eltern des Kindes
  • Wenn die Eltern zum Zeitpunkt der Geburt verheiratet oder verpartnert waren und die Ehe oder eingetragene Partnerschaft nicht mehr besteht, zusätzlich:
    • Rechtskräftiges Scheidungsurteil oder Urkunde über die Auflösung der eingetragenen Partnerschaft
      oder
    • Sterbeurkunde des verstorbenen Elternteils
      und
    • Wenn Ihnen die Obsorge vom Gericht erteilt wurde: rechtskräftiger Obsorge-Beschluss
    • Wenn Sie nicht die Obsorge haben: rechtskräftiger Obsorge-Beschluss und Vollmacht der Person, die die Obsorge hat
  • Wenn die Eltern zum Zeitpunkt der Geburt nicht verheiratet oder verpartnert waren und die österreichische Staatsbürgerschaft durch Abstammung von der Person, die das Kind geboren hat, erworben wurde, zusätzlich:
    • Letzte Heiratsurkunde oder Partnerschaftsurkunde einer früheren Ehe oder Partnerschaft der Person, die das Kind geboren hat
      und
    • Rechtskräftiges Scheidungsurteil dieser Ehe oder Urkunde über die Auflösung dieser eingetragenen Partnerschaft
      oder
    • Sterbeurkunde der Person, mit der diese Ehe oder eingetragene Partnerschaft geschlossen wurde
  • Wenn die Eltern zum Zeitpunkt der Geburt nicht verheiratet oder verpartnert waren und die österreichische Staatsbürgerschaft durch Abstammung nach dem 2. Elternteil, der das Kind nicht geboren hat, erworben wurde, zusätzlich:
    • Urkunde über die Anerkennung der Elternschaft oder gerichtliche Feststellung der Elternschaft
      Der Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft ist in diesem Fall nur möglich, wenn das Kind am oder nach dem 1. August 2013 geboren wurde. Und die Elternschaft wurde innerhalb von 8 Wochen nach der Geburt anerkannt oder gerichtlich festgestellt.

Für alle Unterlagen gilt:

Wenn Ihre Unterlagen in einer anderen Sprache als Deutsch oder Englisch verfasst sind, benötigen Sie auch eine deutsche Übersetzung. Ihre Unterlagen müssen von einem*einer gerichtlich beeideten Übersetzer*in oder Dolmetscher*in übersetzt werden.

Internationale mehrsprachige Dokumente müssen nicht übersetzt werden. Das sind zum Beispiel Pässe, internationale Geburtsurkunden oder internationale Heiratsurkunden.

Viele ausländische Originaldokumente müssen entweder mit einer diplomatischen Beglaubigung oder mit einer Apostille versehen werden. Beides bestätigt, dass Ihre Dokumente echt sind.

Länderliste für Apostillen und diplomatische Beglaubigungen

Es kann sein, dass Sie weitere Dokumente oder Übersetzungen vorlegen müssen.

Wenn Sie Unterlagen nachreichen, müssen Sie diese per Post oder E-Mail an die für Sie zuständige Stelle schicken.

Zusätzlich müssen Sie für E-Mails und Beilagen die von der Stadt Wien unterstützten Dokumentenformate verwenden. Dokumente, die als Downloadlink geschickt werden, können nicht geöffnet werden. Wenn Sie Beilagen in einem Format schicken, das aus Sicherheitsgründen nicht unterstützt wird, bekommen Sie eine E-Mail, die Sie auf das Problem hinweist.

Informationen zur ordnungsgemäßen Übermittlung von Unterlagen, Schreiben und Dokumenten finden Sie unter "Die Stadt Wien elektronisch kontaktieren".

Unterlagen für die Abholung eines Staatsbürgerschaftsnachweises

Sie holen Ihren eigenen Staatsbürgerschaftsnachweis ab:

  • Amtlicher Lichtbildausweis

Sie holen den Staatsbürgerschaftsnachweis für eine andere Person ab oder eine andere Person holt den Staatsbürgerschaftsnachweis für Sie ab:

  • Amtlicher Lichtbildausweis
    und
  • Vollmacht von der Person, für die der Staatsbürgerschaftsnachweis abgeholt wird
    oder
  • Bei minderjährigen Kindern: Vollmacht der gesetzlichen Vertretung oder rechtsgültiger Obsorge-Beschluss
    oder
  • Nachweis der Erwachsenenvertretung, früher Sachwalterschaft

Kosten und Zahlung

  • Staatsbürgerschaftsnachweis: 40,59 Euro
  • Wenn die österreichische Staatsbürgerschaft durch Abstammung erworben wurde, ist der Staatsbürgerschaftsnachweis für Kinder bis zum 2. Lebensjahr gratis.
  • Für ausländische Dokumente und Personenstandsurkunden können je nach Art des Dokuments zusätzliche Gebühren anfallen.

Zusätzliche Informationen

Rechtliche Grundlage: Staatsbürgerschaftsgesetz 1985

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