Apostille oder diplomatische Beglaubigung von ausländischen Urkunden zur Vorlage in Österreich - Länderliste

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  • Ägypten: diplomatische Beglaubigung
  • Äquatorialguinea: Beglaubigungen (kontaktieren Sie bitte das Standesamt für weitere Informationen)
  • Äthiopien: diplomatische Beglaubigung
  • Afghanistan: Beglaubigungen (kontaktieren Sie bitte das Standesamt für weitere Informationen)
  • Albanien: Apostille
  • Algerien: diplomatische Beglaubigung
  • Andorra: Apostille
  • Angola: diplomatische Beglaubigung
  • Antigua und Barbuda: Apostille
  • Argentinien: Apostille
  • Armenien: Apostille
  • Aruba: Apostille
  • Aserbaidschan: Apostille
  • Australien: Apostille

Diplomatische Beglaubigung

Die Beglaubigung der ausländischen Urkunde erfolgt im ersten Schritt durch die urkundenausstellende Behörde und endet mit Beglaubigungen durch das ausländische Außenministerium und die österreichische Vertretungsbehörde in dem Land, in dem die Urkunde ausgestellt wurde. Nähere Informationen bekommen Sie bei Ihrer eigenen Vertretungsbehörde.

Apostille

Die Beglaubigung Ihrer ausländischen Urkunde erfolgt durch eine innere Behörde des Staates, in dem die Urkunde ausgestellt wurde.

Um welche Behörde es sich in Ihrem Land handelt, können Sie auf der Seite der Hague Conference on Private International Law erfahren.

Österreichische Urkunden

Apostille oder diplomatische Beglaubigung von Urkunden zur Vorlage im Ausland - für österreichische Urkunden

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