Apostille oder diplomatische Beglaubigung von Urkunden zur Vorlage im Ausland
Allgemeine Informationen
Eine Beglaubigung von öffentlichen Urkunden für den internationalen Rechtsverkehr wird Legalisation (diplomatische Beglaubigung) genannt. Die Legalisation ist nur zwischen Staaten erforderlich, die kein Staatsabkommen (bilaterales/multilaterales Abkommen) über den untereinander stattfindenden Rechtsverkehr mit Urkunden getroffen haben. Die Apostille ist eine vereinfachte Form der Legalisation bei Staaten, die das Haager Beglaubigungsübereinkommen unterzeichnet haben.
Ob eine diplomatische Beglaubigung notwendig ist oder eine Apostille ausreicht, hängt davon ab, für welches Land die Urkunde benötigt wird.
Achtung: Die meisten Urkunden werden ohne Handunterschrift, also mit Amtssignatur ausgestellt, daher muss bei Ausstellung der Urkunde darauf hingewiesen werden, dass eine Handunterschrift für Beglaubigungszwecke benötigt wird.
Datenschutz
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Voraussetzungen
Für die diplomatische Beglaubigung
Die Urkunde, die eine diplomatische Beglaubigung erhalten soll, muss vom Standesamt Wien ausgestellt worden sein.
Urkunden der Wiener Altmatrikenführer (z. B. römisch-katholische Pfarren, evangelische Pfarren A.B. und H.B., altkatholische Kirche, griechisch-orthodoxe Kirche, Israelitische Kultusgemeinde) müssen von diesen beglaubigt werden.
Danach ist eine weitere Beglaubigung (Überbeglaubigung) durch das Stadtservice Wien-Stadtinformation notwendig. In einem dritten Schritt ist die Beglaubigung durch das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten erforderlich.
Für die Apostille
Die Urkunde, die eine Apostille erhalten soll, muss vom Standesamt Wien oder einem Wiener Altmatrikenführer (z. B. römisch-katholische Pfarren, evangelische Pfarren A.B. und H.B., altkatholische Kirche, griechisch-orthodoxe Kirche, Israelitische Kultusgemeinde) ausgestellt worden sein. Diese Urkunden erhalten eine Apostille vom Stadtservice Wien - Stadtinformation.
Ausnahmen: Für die ehemaligen Standesämter Wien-Klosterneuburg (jetzt Standesamt Klosterneuburg), Wien-Mödling, Wien-Kaltenleutgeben (jetzt Standesamt Mödling), Wien-Schwechat, Wien-Himberg und Wien-Schwechat-Himberg (jetzt Standesamt Schwechat) erhält man die Beglaubigung bei der jeweils zuständigen Bezirkshauptmannschaft.
Fristen und Termine
Die Ausstellung von Apostillen und Beglaubigungen ist bis auf Weiteres nur nach Terminvereinbarung möglich.
Bei persönlicher Vorsprache wird die Urkunde sofort beglaubigt.
Zuständige Stelle
Die Ausstellung von Apostillen und Beglaubigungen ist bis auf Weiteres nur nach Terminvereinbarung möglich.
Zuständige Stelle für Apostille:
Stadtservice Wien - Stadtinformation
1., Rathaus, Friedrich-Schmidt-Platz 1, Erdgeschoß
Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr; an gesetzlichen Feiertagen geschlossen
Zuständige Stelle für diplomatische Beglaubigung:
Erforderliche Unterlagen
Keine
Kosten und Zahlung
Die Kosten richten sich nach der Art der Beglaubigung (abhängig von dem Land, in welchem die Urkunde gebraucht wird):
- Apostille: 17,50 Euro pro Urkunde (14,30 Bundesgebühren und 3,20 Verwaltungsgebühren)
- Diplomatische Beglaubigung: 35 Euro pro Urkunde
Hier finden Sie alle Informationen, wie Sie die Gebühren bezahlen können: Rechnungen und Zahlungen
Zusätzliche Informationen
Manche Staaten verlangen die Apostille auf österreichischen Urkunden, auch wenn in Österreich auf Urkunden dieser Staaten keine Apostille verlangt wird.
Ist eine Apostille erforderlich, erhält man diese beim Stadtservice Wien - Stadtinformation.
Ist eine Überbeglaubigung (diplomatische Beglaubigung) erforderlich, muss nach der Beglaubigung durch die Abteilung Gewerberecht, Datenschutz und Personenstand (MA 63) eine weitere Beglaubigung durch den Stadtservice Wien - Stadtinformation erfolgen.
Manche Staaten verlangen die Apostille auf österreichischen Urkunden, auch wenn in Österreich auf Urkunden dieser Staaten keine Apostille verlangt wird.
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