Datenschutzrechtliche Informationen gemäß Art. 13 DSGVO - Apostille
Bitte beachten Sie, dass die von Ihnen bekannt gegebenen Daten aufgrund folgender Rechtsgrundlagen für folgende Zwecke verarbeitet werden:
- Zweck: Auf Personenstandsurkunden wird eine diplomatische Beglaubigung oder eine Apostille angebracht, damit diese Urkunde im Rechtsverkehr in anderen Staaten verwendet werden kann.
- Rechtsgrundlage:
- Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung (Haager Beglaubigungsübereinkommen), BGBl. Nr. 27/1968
- Bilaterale beziehungsweise multilaterale Abkommen
- § 293 Zivilprozessordnung (ZPO), RGBl. Nr. 113/1895 in der geltenden Fassung
- Tarif A Bundesverwaltungsabgabenverordnung 1983 (BVwAbgV), BGBl. Nr. 24/1983 in der geltenden Fassung
- § 14 Gebührengesetz 1957 (GebG), BGBl. Nr. 267/1957 in der geltenden Fassung
Auf Personenstandsurkunden wird eine diplomatische Beglaubigung oder eine Apostille angebracht, damit diese Urkunde im Rechtsverkehr in anderen Staaten verwendet werden kann.
Im Zuge des Verfahrens wurden nachstehende Registerabfragen durchgeführt:
- Zentrales Personenstandsregister (ZPR) und Vorgängersystem
- Zentrales Melderegister (ZMR)
Zu diesem Zweck werden die personenbezogenen Daten an folgende Empfänger*innen weitergeleitet:
- Magistratsabteilung 6 - Rechnungs- und Abgabenwesen
Eine Übermittlung an Drittländer (Staaten, die nicht Mitglied in der EU sind) findet nicht statt.
Hinweise
Aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung nach § 46 Abs. 4 werden Ihre personenbezogenen Daten 120 Jahre nach Eintragung des Sterbedatums ins ZPR gelöscht.
Sie haben das Recht auf Auskunft über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten sowie das Recht auf Berichtigung. Sie können einen Antrag auf Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung stellen und können ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung geltend machen.
Wenn Sie der Auffassung sind, dass Ihren Rechten nicht oder nicht ausreichend nachgekommen wird, haben Sie die Möglichkeit einer Beschwerde bei der Datenschutzbehörde.
Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist durch multilaterale Verträge vorgeschrieben.
Eine Nicht-Bereitstellung hätte für Sie folgende Konsequenzen:
- Das Anbringen einer diplomatische Beglaubigung bzw. der Apostille ist nicht möglich.
Mehr Informationen
Verantwortlich für die Verarbeitungstätigkeit: Stadt Wien - Gewerberecht, Datenschutz und Personenstand (MA 63)
Für Fragen zum Datenschutz können Sie den Datenschutzbeauftragten der Stadt Wien per E-Mail kontaktieren: datenschutzbeauftragter@wien.gv.at
Weitere Informationen finden Sie auf:
Stadt Wien | Gewerberecht, Datenschutz und Personenstand
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