Datenschutzrechtliche Informationen gemäß Art. 13 DSGVO - Eheschließung
Bitte beachten Sie, dass die von Ihnen bekannt gegebenen Daten aufgrund folgender Rechtsgrundlagen für folgende Zwecke verarbeitet werden:
- Zweck: Die Daten dienen der ordnungsgemäßen Durchführung einer standesamtlichen Trauung.
- Rechtsgrundlagen:
- §§ 18ff Personenstandsgesetz 2013 (PStG 2013), BGBl. I Nr. 16/2013 in der geltenden Fassung
- § 5 Personenstands-Durchführungsverordnung 2013 (PStG-DV 2013), BGBl. II Nr. 324/2013 in der geltenden Fassung
- §§ 44, 93, 93a-c Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch (ABGB), JGS 946/1811 in der geltenden Fassung
- §§ 1 bis 10 Ehegesetz (EheG), dRGBl. I S. 807/1938 in der geltenden Fassung
- § 14 Gebührengesetz 1957 (GebG), BGBl. Nr. 267/1957 in der geltenden Fassung
- Tarif B Bundesverwaltungsabgabenverordnung 1983 (BVwAbgV), BGBl. Nr. 25/1983 in der geltenden Fassung
- Tarif II B Z. 5 Verordnung der Wiener Landesregierung über Verwaltungsabgaben und Kommissionsgebühren, LGBl. Nr. 104/2001 in der geltenden Fassung
- Bilaterale und multilaterale Verträge
- §§ 18ff Personenstandsgesetz 2013 (PStG 2013), BGBl. I Nr. 16/2013 in der geltenden Fassung
Im Zuge des Verfahrens wurden nachstehende Registerabfragen durchgeführt:
- Zentrales Personenstandsregister (ZPR) und Vorgängersystem
- Zentrales Melderegister (ZMR)
Zu diesem Zweck werden die personenbezogenen Daten an folgende Empfänger*innen weitergeleitet:
- Hauptverband der Sozialversicherungsträger
- Bundesminister für Finanzen
- Arbeitsmarktservice (bei Anspruch aus dem Arbeitslosenversicherungsgesetz oder nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz)
- Militärkommanden in Österreich (bei österreichischer Staatsbürgerschaft; bis zum 65. Lebensjahr )
- Magistratsabteilung 6 - Rechnungs- und Abgabenwesen
Eine Übermittlung an Drittländer (Staaten, die nicht Mitglied der EU sind) findet nur dann statt, wenn es bi- oder multilaterale Übereinkommen betreffend Matrikenaustausch mit diesen Staaten gibt und es diesbezüglich keinen Hinderungsgrund (laufendes Asylverfahren) gibt.
Hinweise
Aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung nach § 46 Abs. 4 PStG 2013 werden Ihre personenbezogenen Daten 120 Jahre nach Eintragung des Sterbedatums in das ZPR gelöscht.
Sie haben das Recht auf Auskunft über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten sowie das Recht auf Berichtigung. Sie können einen Antrag auf Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung stellen und können ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung geltend machen. Beachten Sie jedoch, dass die Verarbeitung im PStG 2013 vorgeschrieben ist.
Wenn Sie der Auffassung sind, dass Ihren Rechten nicht oder nicht ausreichend nachgekommen wird, haben Sie die Möglichkeit einer Beschwerde bei der Datenschutzbehörde.
Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist gesetzlich vorgeschrieben.
Eine Nicht-Bereitstellung hätte für Sie folgende Konsequenzen:
- Die Trauung kann nicht durchgeführt werden.
Mehr Informationen
Verantwortlich für die Verarbeitungstätigkeit: Stadt Wien - Gewerberecht, Datenschutz und Personenstand (MA 63)
Für Fragen zum Datenschutz können Sie den Datenschutzbeauftragten der Stadt Wien per E-Mail kontaktieren: datenschutzbeauftragter@wien.gv.at
Weitere Informationen finden Sie auf:
Stadt Wien | Gewerberecht, Datenschutz und Personenstand
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