Baubeginn - Anzeige

Bitte beachten Sie:
Planeinsichten und Projektbesprechungen sind ausschließlich nach Terminvereinbarung möglich.
Für Projektbesprechungen bietet Ihnen die Baupolizei, ebenfalls nach Terminvereinbarung, die Möglichkeit von Web-Konferenzen an.
Das persönliche Einbringen von Unterlagen ist im Bereich der Servicestelle (Einwurfbox) von Montag bis Freitag, von 8 bis 15 Uhr, möglich.

Allgemeine Informationen

Der Baubeginn von bewilligungs- oder anzeigepflichtigen Bauführungen muss der Baupolizei angezeigt werden.

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information

Voraussetzungen

Mit dem Bau darf begonnen werden,

Fristen und Termine

Die Anzeige des Baubeginns durch die Bauführer*innen muss mindestens 3 Tage vor Baubeginn schriftlich bzw. mit dem Online-Formular bei der Baubehörde erfolgen.

Der Baubeginn muss längstens nach 4 Jahren (in bestimmten Fällen und in Kleingärten nach längstens 2 Jahren) gesetzt werden, da andernfalls die Gültigkeit der Baubewilligung erlischt.

Zuständige Stelle

Baupolizei (MA 37)
20., Dresdner Straße 73-75, 2. Stock
Telefon: +43 1 4000-8037
Fax: +43 1 4000-99-37010
E-Mail: post@ma37.wien.gv.at

Erforderliche Unterlagen

Keine

Kosten und Zahlung

Keine

Formular

Formulare für Baubeginn und Bauausführung

Zusätzliche Informationen

Der Baubeginn muss auch dem zuständigen Arbeitsinspektorat gemeldet werden.

Eine Hinweistafel muss an allen öffentlichen Verkehrsflächen deutlich und dauernd sicht- und lesbar angebracht werden.

Die Baubewilligung ersetzt nicht Bewilligungen, die nach anderen Gesetzen erforderlich sind. In vielen Fällen müssen neben oder auch vor der Baubewilligung weitere Genehmigungen eingeholt werden.

Informationen zu:

Rechtliche Grundlagen: Baurechtliche Gesetze und Richtlinien

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