Datenschutzrechtliche Informationen gemäß Art. 13 DSGVO - Bauvorhaben

Bitte beachten Sie, dass die von Ihnen bekannt gegebenen Daten aufgrund folgender Rechtsgrundlagen für folgende Zwecke verarbeitet werden:

  • Zweck:
    • Dokumentation, Texterstellung und Steuerung von baubehördlichen Verfahren betreffend Bauvorhaben zur Errichtung oder Abänderung von Gebäuden, Aufzügen, baulichen oder Ölfeuerungsanlagen (Baubewilligungs- und Bauanzeige-Verfahren)
  • Rechtsgrundlage:
    1. Geschäftsordnung für den Magistrat der Stadt Wien - GOM, erlassen vom Bürgermeister aufgrund der Genehmigung des Gemeinderates, sowie Büroordnung für den Magistrat der Stadt Wien, erlassen vom Magistratsdirektor, jeweils idgF
    2. Verfahrensrechtlichen Vorschriften (je nach Einsatzgebiet AVG, VStG, BO, VwGVG, ...)
    3. Materiengesetzliche Bestimmungen
      • Bauordnung für Wien - BO für Wien idgF: §§ 60, 61, 62 und 127
      • Wiener Aufzugsgesetz 2006 - WAZG 2006 idgF: §§ 3 und 7
      • Wiener Kleingartengesetz 1996 idgF: § 8
      • Wiener Garagengesetz 2008- WGarG 2008 idgF: §§ 3 und 26
      • Wiener Ölfeuerungsgesetz 2006 - WÖlfG 2006 idgF: §§ 3 und 8
      • Gebührengesetz 1957, idgF
      • Gebäude- und Wohnungsregister-Gesetz - GWR-Gesetz idgF: § 6
      • Gesetz über das Wiener Abgabenorganisationsrecht (WAOR)

Im Zuge des Verfahrens wurden nachstehende Registerabfragen durchgeführt:

  • Zentrales Melderegister (ZMR) zum Zweck der Verifizierung der Zustelladressen
  • Zentrales Unternehmensregister (UR) zum Zweck der Verifizierung der Zustelladressen
  • Zentrales Gewerberegister zur Verifizierung des Berechtigungsumfanges der verantwortlichen planenden und ausführenden Gewerbetreibenden

Zu diesem Zweck werden die personenbezogenen Daten (Namen, Zustelladressen, Geburtsdatum, Erreichbarkeit, Rolle im Verfahren) der am Verfahren beteiligten Personen (BauwerberInnen, GrundeigentümerInnen und andere Parteien, NachbarInnen, fachkundige Personen wie Planverfasserin oder Planverfasser, Bauführerin oder Bauführer u.a.) an folgende Empfängerinnen und Empfänger weitergeleitet:

  • Andere Parteien des Verfahrens (zum Beispiel im Rahmen der Akteneinsichtnahme)
  • Dienststellen des Magistrats, die als Sachverständige mit bautechnischen, stadtplanerischen oder umwelttechnischen Angelegenheiten in Verbindung mit dem jeweiligen Verfahren stehen
  • Übergeordnete Dienststellen des Magistrats zum Zwecke der Überprüfung und Kontrolle (zum Beispiel Magistratsdirektion, Stadtbaudirektion, interne Revision, Stadtrechnungshof
  • Verwaltungsgericht Wien auf gerichtliche Anforderung beziehungsweise im Rahmen von Zeugenaussagen nach Entbindung von der Amtsverschwiegenheit
  • Rechnungshof
  • Verfassungsgerichtshof
  • Verwaltungsgerichtshof
  • Mit der Rechtsdurchsetzung betraute Stellen (wie zum Beispiel Gerichte, vom Gericht beauftragte Sachverständige)
  • Beteiligte am Verfahrens im Falle einer Ladung beziehungsweise Verhandlung
  • Bezirksvorsteher und Bezirksvorsteherinnen als Beteiligte im Falle einer Ladung beziehungsweise Verhandlung
  • Bauausschüsse der Bezirksvertretungen im Falle von Sonderbaubewilligungen oder Baubewilligungsverfahren in Verbindung mit Ausnahmen
  • Verwaltungsgericht Wien im Falle von Beschwerden beziehungsweise Säumnisbeschwerden
  • Bundesministerium für Finanzen (BMF), Zollamt zur Überprüfung der ordnungsgemäßen Abgabenführung betreffend Erhebung des Altlastenbeitrages, jedoch eingeschränkt auf die Personenkreise der Bauwerberinnen, Bauwerber und fachkundigen Personen

Sofern im Verfahren Vorschreibungen von Abgaben und Gebühren stattfinden, werden die personenbezogenen Daten der zahlungspflichtigen Personen an folgende Empfängerinnen und Empfänger weitergeleitet:

  • MA 6 als zuständige Stelle für das Rechnungs- und Abgabenwesen
  • Bundesfinanzgericht als zuständige Instanz für Beschwerden gegen alle Abgaben
  • Finanzamt, wenn Bundesgebühren nicht entrichtet wurden, aufgrund des Gebührengesetz 1957, idgF

Sofern im Verfahren Anträge wegen Einleitung eines Verwaltungsstrafverfahrens gestellt werden müssen, werden die personenbezogenen Daten jeweils betroffener Personen an folgende Empfängerinnen und Empfänger weitergeleitet:

  • Zuständiges Magistratisches Bezirksamt als Verwaltungsstrafbehörde beziehungsweise MA 64

Im Fall von Personen, die als Vertreter einer juristischen Person (insbesondere fachkundige Personen von Unternehmen oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Wien) am Verfahren beteiligt sind, wird kein Geburtsdatum und an Stelle der persönlichen Adresse die des jeweiligen Unternehmens verarbeitet und weitergegeben.

Eine Übermittlung an Drittländer (Staaten, die nicht Mitglied in der EU sind) findet nicht statt.

Hinweise

Aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung nach der Bauordnung für Wien werden Ihre personenbezogenen Daten im Fall einer Konsumation einer Baubewilligung nach Ablauf von 10 Jahren nach Fertigstellung des gegenständlichen Bauwerks beziehungsweise der technischen Anlage, in allen anderen Fällen nach Ablauf von 3 Jahren nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens gelöscht.

Sie haben das Recht auf Auskunft über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung oder auf Widerspruch gegen die Verarbeitung.

Wenn Sie der Auffassung sind, dass Ihren Rechten nicht oder nicht ausreichend nachgekommen wird, haben Sie die Möglichkeit einer Beschwerde bei der Datenschutzbehörde.

Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist gesetzlich vorgeschrieben.

Eine Nicht-Bereitstellung hätte für Sie folgende Konsequenzen:

  • Das Verfahren könnte nicht durchgeführt werden.

Mehr Informationen

Verantwortlich für die Verarbeitungstätigkeit: Magistratsabteilung 37 - Baupolizei

Für Fragen zum Datenschutz können Sie den Datenschutzbeauftragten der Stadt Wien per E-Mail kontaktieren: datenschutzbeauftragter@wien.gv.at

Weitere Informationen finden Sie auf:

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