Stadt Wien - Wasserrecht

Persönlicher Parteienverkehr findet nach vorheriger Terminvereinbarung statt: Kontakt

Nutzen Sie auch die Möglichkeit, Amtswege online oder per E-Mail an post@ma58.wien.gv.at zu erledigen.

Am 27. Dezember 2024 ist die Abteilung geschlossen.

Die Wasserrechtsbehörde (MA 58) ist nicht nur im Bereich des Wasserrechts, sondern auch im Agrar-, Forst- und Schifffahrtswesen tätig. Zudem betreut sie die rechtlichen Agenden im Zusammenhang mit invasiven gebietsfremden Arten.

Jagd und Fischerei

Invasive gebietsfremde Arten

Invasive gebietsfremde Arten können mit ihrer Ausbreitung Lebensräume, andere Arten oder Ökosysteme beeinträchtigen. Welche Arten darunter fallen, wird von der Europäischen Kommission festgelegt.

Management-Maßnahmen für Wien

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