Stadt Wien - Wasserrecht
Persönlicher Parteienverkehr findet nach vorheriger Terminvereinbarung statt: Kontakt
Nutzen Sie auch die Möglichkeit, Amtswege online oder per E-Mail an post@ma58.wien.gv.at zu erledigen.
Am 27. Dezember 2024 ist die Abteilung geschlossen.
Die Wasserrechtsbehörde (MA 58) ist nicht nur im Bereich des Wasserrechts, sondern auch im Agrar-, Forst- und Schifffahrtswesen tätig. Zudem betreut sie die rechtlichen Agenden im Zusammenhang mit invasiven gebietsfremden Arten.
Wasserrecht
Jede über den Gemeingebrauch hinausgehende Benutzung der öffentlichen Gewässer erfordert eine Bewilligung. Das gilt auch für die Errichtung oder Änderung von Anlagen, die der Gewässernutzung dienen. mehr
Schifffahrtswesen
Schiffe und Boote, die auf österreichischen Binnengewässern verkehren, sowie Seeschiffe müssen durch die Behörde zugelassen werden. Seeschiffe brauchen einen Seebrief. mehr
Landwirtschaft
Forstwesen
Invasive gebietsfremde Arten
Invasive gebietsfremde Arten können mit ihrer Ausbreitung Lebensräume, andere Arten oder Ökosysteme beeinträchtigen. Welche Arten darunter fallen, wird von der Europäischen Kommission festgelegt.
Management-Maßnahmen für Wien
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