Jagdrecht

drei Jäger und ein Hund auf einem Feldweg

Das Jagdrecht ist das ausschließliche Recht, in einem bestimmten Jagdgebiet den jagdbaren Tieren nachzustellen, sie zu verfolgen, zu fangen, zu erlegen und sich anzueignen. Es umfasst weiters das ausschließliche Recht, sich Fallwild, verendetes Wild sowie Eier des Federwildes im Jagdgebiet anzueignen.


Jagdkarte und Jagdperiode

Unter bestimmten Voraussetzungen kann auf Antrag eine Jagdkarte ausgestellt werden. Weiters sind nach dem Wiener Jagdgesetz jeweils für die nächstfolgende Jagdperiode die Jagdgebiete festzustellen. Eine Jagdperiode beträgt neun Jahre. Die aktuelle Jagdperiode hat am 1. Jänner 2020 begonnen und endet am 31. Dezember 2028.

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