Zusammenfassung des Berichtes der Land- und Forstwirtschaftsinspektion 2023

Der Bericht der Land- und Forstwirtschaftsinspektion für das Jahr 2023 wurde gemäß § 257 des Landarbeitsgesetzes 2021 erstellt. Die Wiener Landesregierung hat mit Beschluss vom 14. Mai 2024 den Bericht zustimmend zur Kenntnis genommen.

Kontrollen in 37 Betrieben

Der bei der Abteilung Wasserrecht (MA 58) eingerichteten Land- und Forstwirtschaftsinspektion obliegt die Überwachung der zum Schutz der Dienstnehmer*innen in den Betrieben der Land- und Forstwirtschaft erlassenen Vorschriften.

Im Berichtsjahr wurden in 37 Betrieben Kontrollen durchgeführt. Davon entfallen 24 Kontrollen auf Betriebe des Gartenbaus, 6 auf Betriebe des Wein- und Obstbaus, 4 auf bäuerliche Betriebe sowie 3 auf sonstige Betriebe. Zum Zeitpunkt der Kontrollen waren in den überprüften Betrieben 6 Familienangehörige und 234 familienfremde Dienstnehmer*innen beschäftigt.

Mängel wurden beseitigt

In den kontrollierten Betrieben wurden 20 Mängel festgestellt. Der überwiegende Teil der Mängel betraf die Bereiche Arbeitsplatz-Evaluierung, Unterweisung der Dienstnehmer*innen, Arbeitsstätten und Arbeitsmittel.

Um das notwendige Verständnis der Betriebsinhaber*innen und deren Dienstnehmer*innen für die Belange der Unfallverhütung zu wecken, wurden zur Abstellung der Beanstandungen seitens der Organe der Land- und Forstwirtschaftsinspektion wie in der Vergangenheit die Aufklärung und Beratung in den Vordergrund gestellt. Nach Erteilung der als notwendig erachteten 10 Aufträge wurde im Zuge der durchgeführten Nachkontrollen festgestellt, dass den Aufträgen entsprochen wurde.

Auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes hat die Land- und Forstwirtschaftsinspektion an zahlreichen baubehördlichen und sonstigen Genehmigungsverfahren teilgenommen und gutachterliche Stellungnahmen abgegeben.

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