Fischereirecht
Das Fischereirecht im Sinne des Wiener Fischereigesetzes ist das ausschließliche Recht, in einem Gewässer (Fischwasser), auf welches sich das Recht räumlich erstreckt, Fische zu hegen, zu fangen und sich anzueignen.
Unter Fischwässern sind natürliche und künstliche Gerinne sowie Wasseransammlungen zu verstehen, die unbeschadet ihres sonstigen Zweckes für die Fischzucht und -haltung geeignet sind.
Wer darf fischen?
Sie dürfen die Fischerei in Wien nur ausüben, wenn Sie eine gültige Fischerkarte (oder Fischergastkarte) und eine Lizenz besitzen.
Um eine Fischerkarte zu erhalten, müssen Sie eine Fischereiprüfung beim Wiener Fischereiausschuss ablegen. Die Lizenz erhalten Sie vom Fischereiausübungsberechtigten. Das sind zum Beispiel die Eigentümer*innen eines Reviers oder die Stadt Wien als Verwalterin.
Nähere Informationen finden Sie beim Wiener Fischereiausschuss.
Stadt Wien | Wasserrecht
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