Waldbrandprävention - M 6 Waldfonds-Förderung

Ziel der geförderten Maßnahme

  • Vorbeugung von Waldbränden durch Präventionsmaßnahmen, Reduktion von Kosten der Waldbrandbekämpfung
  • Vorbeugung von Folgerisiken durch Erosion, Lawinen, Hochwasser, Steinschlag und Schädlingskalamitäten
  • Generelle Vorsorge für ein klimabedingt steigendes Waldbrandrisiko im Alpenraum
  • Schutz des Siedlungs- und Wirtschaftsraums gegen das Übergreifen von Waldbränden

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Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person

Sie benötigen für die Beantragung eine Betriebs- oder Klient*innen-Nummer.
Sie müssen Wald im Sinne des Forstgesetzes in Wien besitzen beziehungsweise bewirtschaften, also Forstflächen ab 1.000 Quadratmeter Größe und mit einer durchschnittlichen Breite von mindestens 10 Metern.

Falls Sie keine Betriebs- oder Klient*innen-Nummer haben:

Wer wird gefördert?

  • Bewirtschafter*innen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe gemäß Punkt 1.4.6. der Sonderrichtlinie
  • Sonstige Förderungswerber*innen:
    • Waldbesitzer*innen-Vereinigungen
    • Agrargemeinschaften
    • Gebietskörperschaften, Gemeindeverbände und Körperschaften öffentlichen Rechts
    • Vereine
    • Forschungseinrichtungen, sofern sie nicht dem Beihilferecht unterliegen
  • Zusammenschlüsse der hier genannten Förderungswerber*innen

Was wird gefördert? - Fördergegenstände

  • Nationale Waldbrand-Risikobewertung inklusive Datenbank oder Geodatenportal; Monitoring-Programme nach den europäischen Standards EFFIS/JRC sowie Frühwarnsysteme
  • Präventive Waldbehandlung in Waldbrand-Risikogebieten durch örtliche vorbeugende Aktionen kleineren Ausmaßes gegen Brände oder sonstige natürliche Gefahren
  • Anpassung und Einrichtung einer vorbeugend schützenden Infrastruktur; Spezialgeräte und -ausrüstung zur Waldbrandbekämpfung und Prävention auf Basis einer regionalen Waldbrand-Bekämpfungsstrategie
  • Vorbeugende Maßnahmen gegen Folgerisiken, Erosions- und Bodenschutz von Brandflächen sowie einfache technische Begleitmaßnahmen
  • Öffentliche Bewusstseinsbildung, strategische und operative Einsatzplanung für Brandbekämpfung in Waldbrand-Risikogebieten und Ausbildungsprogramm Waldbrand

Höhe der Förderung

  • Zuschuss zu den anrechenbaren Investitions- und Sachkosten (einschließlich projektbezogener Personalkosten) im Ausmaß von 100 Prozent der Maßnahme "Öffentliche Bewusstseinsbildung" und 80 Prozent bei allen anderen Maßnahmen
  • Der Zuschuss zu den anrechenbaren Investitions- und Sachkosten (einschließlich projektbezogener Personalkosten) wird an Förderungswerber*innen für den Förderungsgegenstand "Spezialgeräte und -ausrüstung zur Waldbrandbekämpfung" als De-minimis-Beihilfe gemäß EU-Verordnung Nr. 1407/2013 gewährt.
  • Bei der Abrechnung über Kosten müssen Vergleichsangebote zur Kostenplausibilisierung beigelegt werden:
    • Bis 10.000 Euro netto der anerkennbaren Kosten: 2 Angebote
    • Über 10.000 Euro netto der anerkennbaren Kosten: 3 Angebote
  • Projekte mit weniger als 500 Euro anrechenbaren Kosten werden nicht gefördert.
  • Laufzeit des Projektes: längstens 3,5 Jahre

Voraussetzungen

  • Hinsichtlich Förderungsgegenstände "Präventive Waldbehandlung" und "Anpassung und Einrichtung einer vorbeugend schützenden Infrastruktur" gilt:
    • Nachweis aller erforderlichen rechtlichen Bewilligungen und Genehmigungen (Forstgesetz, Wasserrecht, Naturschutzbestimmungen der Länder et cetera)
    • Nachweis eines mittleren bis hohen Waldbrandrisikos im Einsatzgebiet
    • Vorlage von einschlägigen Informationen über die nachhaltige Waldbewirtschaftung aus einem Waldbewirtschaftungsplan oder einem gleichwertigen Instrument für Betriebe ab 100 Hektar Waldfläche
  • Die Anschaffung von Spezialgeräten und Spezialausrüstung zur Waldbrandprävention erfolgt auf Basis einer regionalen Waldbrand-Bekämpfungsstrategie und wird als De-minimis-Beihilfe gewährt.
  • Vorhaben werden nur gefördert, wenn für die konkrete geplante Aktivität kein Antrag für Förderungen oder Investitionen aus anderen öffentlichen Mitteln genehmigt wurde. Eine schriftliche Dokumentation für den Ausschluss einer Doppelförderung erfolgt.
  • Für Betriebe mit einer Waldfläche über 100 Hektar liegt eine einschlägige Information über eine nachhaltige Waldbewirtschaftung aus einem Waldbewirtschaftungsplan oder einem gleichwertigen Instrument im Betrieb vor, zum Beispiel Waldzertifizierung, Waldtypisierung, Einheitswertbescheid.
  • Bei Maßnahmen ohne Standardkosten (Standardkostentabelle (200 KB PDF) müssen Preisauskünfte vorgelegt werden:
    • Bis 10.000 Euro Nettokosten: 2 Auskünfte
    • Mehr als 10.000 Euro Nettokosten: 3 Auskünfte
  • Hinsichtlich "Öffentliche Bewusstseinsbildung, strategische und operative Einsatzplanung für Brandbekämpfung in Waldbrand-Risikogebieten und Ausbildungsprogramm Waldbrand": Die Förderung wird als De-minimis-Beihilfe gewährt, sofern die Förderungswerber*innen dem Beihilfenrecht unterliegen.
    Dem Antrag muss ein entsprechendes Formular beigelegt werden.

Beratung und Hilfe bei der Antragstellung

Sie können den Förderungsantrag nur mit dem Online-Formular stellen.

Bei Fragen zur Antragstellung wenden Sie sich bitte an:

  • Stadt Wien - Wasserrecht
    Dezernat V - Landesforstinspektion
    • DDipl.-Ing. Gerald Weber-Simanko
      Telefon: 01 4000-96804
    • Ing. Martin Kainz
      Telefon: 01 4000-96805
    • Philipp Grigar
      Telefon: 01 4000-96806

Weitere geförderte Maßnahmen

Im Rahmen des Waldfonds werden insgesamt 10 verschiedene Maßnahmen gefördert. Für 5 dieser Maßnahmen können Sie direkt über die Stadt Wien ansuchen:

Sonderrichtlinie zum Waldfondsgesetz

Sonderrichtlinie zur Umsetzung und Durchführung der Förderung gemäß Waldfondsgesetz (861 KB PDF)

Weiterführende Informationen

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Stadt Wien | Wasserrecht
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