Mechanische Entrindung und andere vorbeugende Forstschutzmaßnahmen - M 5 Waldfonds-Förderung
Ziel der geförderten Maßnahme
- Verhinderung der Vermehrung von schädlichen rindenbrütenden Insekten
- Antrag stellen
- Wer wird gefördert?
- Was wird gefördert?
- Höhe der Förderung
- Voraussetzungen
- Beratung
- Weitere geförderte Maßnahmen
Förderantrag online stellen
Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person
Sie benötigen für die Beantragung eine Betriebs- oder Klient*innen-Nummer.
Sie müssen Wald im Sinne des Forstgesetzes in Wien besitzen beziehungsweise bewirtschaften, also Forstflächen ab 1.000 Quadratmeter Größe und mit einer durchschnittlichen Breite von mindestens 10 Metern.
Falls Sie keine Betriebs- oder Klient*innen-Nummer haben:
- Eine Betriebsnummer (LFBIS) müssen Sie bei der Statistik Austria beantragen.
- Füllen Sie dazu das Formular Beantragung einer Betriebsnummer (8 MB PDF) aus, und schicken Sie es an lfr@statistik.gv.at.
- Sobald Sie Ihre Betriebsnummer von der Statistik Austria erhalten haben, müssen Sie das AMA-Formular Bewirtschafterwechsel ausfüllen.
- Die Wiener Landwirtschaftskammer hilft Ihnen gegebenenfalls bei der Beantragung einer Betriebsnummer für Ihren land- und forstwirtschaftlichen Betrieb.
- Klient*innen-Nummer für nicht land- und forstwirtschaftliche Betriebe:
- Füllen Sie das Formular Beantragung der AMA-Klient*innen-Nummer (350 KB PDF) aus.
- Das ausgefüllte Formular für die Klient*innen-Nummer senden Sie bitte an std@ama.gv.at.
- Die Klient*innen-Nummer wird Ihnen im Anschluss per E-Mail übermittelt.
Wer wird gefördert?
- Bewirtschafter*innen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe hinsichtlich der Fördergegenstände "Maschinelle Entrindung" und "Vorbeugende Forstschutzmaßnahmen"
- Sonstige Förderungswerber*innen bei maschineller Entrindung und vorbeugenden Forstschutzmaßnahmen:
- Waldbesitzer*innen-Vereinigungen
- Agrargemeinschaften
- Gemeinden
- Hinsichtlich Fördergegenstand "Adaption von Spezialgeräten:" ausschließlich Forstunternehmen
- Zusammenschlüsse der hier genannten Förderungswerber*innen
Was wird gefördert? - Fördergegenstände
- Adaption von Spezialgeräten (Harvesterköpfe) zur mechanischen Entrindung von Schadholz
- Maschinelle Entrindung von Schadholz am Waldort oder am Trockenlagerplatz
- Vorbeugende Forstschutzmaßnahmen wie Mulchen, Hacken, Häckseln, Legen von Fangbäumen, Hygienemaßnahmen und Monitoring
Höhe der Förderung
- Zuschuss zu den anrechenbaren Investitions- und Sachkosten (einschließlich projektbezogener Personalkosten) im Ausmaß von 80 Prozent für alle Maßnahmen
- Der Zuschuss zu den anrechenbaren Investitions- und Sachkosten (einschließlich projektbezogener Personalkosten) wird für die Förderungswerberin "Forstunternehmerin" beziehungsweise den Förderungswerber "Forstunternehmer" als De-minimis-Beihilfe gemäß EU-Verordnung Nr. 1407/2013 gewährt.
- Soweit für die förderbaren Aktionen Standardkosten festgelegt wurden, muss die Abrechnung ausschließlich auf Basis dieser Werte erfolgen:
Standardkostentabelle (200 KB PDF) - Bei der Abrechnung über Kosten müssen Vergleichsangebote zur Kostenplausibilisierung beigelegt werden:
- Bis 10.000 Euro netto der anerkennbaren Kosten: 2 Angebote
- Über 10.000 Euro netto der anerkennbaren Kosten: 3 Angebote
- Projekte mit weniger als 500 Euro anrechenbaren Kosten werden nicht gefördert.
- Laufzeit des Projektes: längstens 3,5 Jahre
Voraussetzungen
- Die maschinelle Entrindung ist nicht unmittelbarer Teil der industriellen Verarbeitung.
- Vorhaben werden nur gefördert, wenn für die konkrete geplante Aktivität kein Antrag für eine Förderung aus öffentlichen Mitteln genehmigt wurde. Eine schriftliche Dokumentation für den Ausschluss einer Doppelförderung erfolgt.
- Hinsichtlich der Förderungsgegenstände "Maschinelle Entrindung" und "Vorbeugende Forstschutzmaßnahmen": Vorlage von einschlägigen Informationen über die nachhaltige Waldbewirtschaftung aus einem Waldbewirtschaftungsplan oder einem gleichwertigen Instrument für Betriebe ab 100 Hektar Waldfläche
- Förderungsgegenstand "Adaption von Spezialgeräten zur mechanischen Entrindung": Sind die Förderungswerber*innen ein Forstunternehmen, wird die Förderung nur als De-minimis-Beihilfe gewährt. Dem Antrag muss ein entsprechendes Formular beigelegt werden.
- Bei Maßnahmen ohne Standardkosten müssen Preisauskünfte vorgelegt werden:
- Bis 10.000 Euro Nettokosten: 2 Auskünfte
- Mehr als 10.000 Euro Nettokosten: 3 Auskünfte
Beratung und Hilfe bei der Antragstellung
Sie können den Förderungsantrag nur mit dem Online-Formular stellen.
Bei Fragen zur Antragstellung wenden Sie sich bitte an:
- Stadt Wien - Wasserrecht
Dezernat V - Landesforstinspektion- DDipl.-Ing. Gerald Weber-Simanko
Telefon: 01 4000-96804 - Ing. Martin Kainz
Telefon: 01 4000-96805 - Philipp Grigar
Telefon: 01 4000-96806
- DDipl.-Ing. Gerald Weber-Simanko
Weitere geförderte Maßnahmen
Im Rahmen des Waldfonds werden insgesamt 10 verschiedene Maßnahmen gefördert. Für 5 dieser Maßnahmen können Sie direkt über die Stadt Wien ansuchen:
- Wiederaufforstung und Pflegemaßnahmen nach Schadereignissen
- Maßnahmen zur Regulierung der Baumartenzusammensetzung zur Entwicklung klimafitter Wälder
- Errichtung von Nass- und Trockenlagern für Schadholz
- Mechanische Entrindung und andere vorbeugende Forstschutzmaßnahmen
- Maßnahmen zur Waldbrandprävention
Sonderrichtlinie zum Waldfondsgesetz
Sonderrichtlinie zur Umsetzung und Durchführung der Förderung gemäß Waldfondsgesetz (861 KB PDF)
Weiterführende Informationen
- Maßnahme 5: Mechanische Entrindung als Forstschutzmaßnahme - Informationen des BML mit Rechenbeispiel
- Forstrecht in Wien
Stadt Wien | Wasserrecht
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