Errichtung von Nass- und Trockenlagern für Schadholz - M 4 Waldfonds-Förderung
Ziel der geförderten Maßnahme
- Rasche Abfuhr von Schadholz aus dem Wald zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung von Forstschädlingen
- Sicherung der Holzqualität
- Antrag stellen
- Wer wird gefördert?
- Was wird gefördert?
- Höhe der Förderung
- Voraussetzungen
- Beratung
- Weitere geförderte Maßnahmen
Förderantrag online stellen
Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person
Sie benötigen für die Beantragung eine Betriebs- oder Klient*innen-Nummer.
Sie müssen Wald im Sinne des Forstgesetzes in Wien besitzen beziehungsweise bewirtschaften, also Forstflächen ab 1.000 Quadratmeter Größe und mit einer durchschnittlichen Breite von mindestens 10 Metern.
Falls Sie keine Betriebs- oder Klient*innen-Nummer haben:
- Eine Betriebsnummer (LFBIS) müssen Sie bei der Statistik Austria beantragen.
- Füllen Sie dazu das Formular Beantragung einer Betriebsnummer (8 MB PDF) aus, und schicken Sie es an lfr@statistik.gv.at.
- Sobald Sie Ihre Betriebsnummer von der Statistik Austria erhalten haben, müssen Sie das AMA-Formular Bewirtschafterwechsel ausfüllen.
- Die Wiener Landwirtschaftskammer hilft Ihnen gegebenenfalls bei der Beantragung einer Betriebsnummer für Ihren land- und forstwirtschaftlichen Betrieb.
- Klient*innen-Nummer für nicht land- und forstwirtschaftliche Betriebe:
- Füllen Sie das Formular Beantragung der AMA-Klient*innen-Nummer (350 KB PDF) aus.
- Das ausgefüllte Formular für die Klient*innen-Nummer senden Sie bitte an std@ama.gv.at.
- Die Klient*innen-Nummer wird Ihnen im Anschluss per E-Mail übermittelt.
Wer wird gefördert?
- Bewirtschafter*innen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe gemäß Punkt 1.4.6. der Sonderrichtlinie
Ausgenommen sind Konzepte und Machbarkeitsstudien betreffend Schadholzlogistik. - Sonstige Förderungswerber*innen gemäß Punkt 1.4.7 der Sonderrichtlinie
- Waldbesitzer*innen-Vereinigungen
- Agrargemeinschaften
- Körperschaften und Anstalten öffentlichen Rechts
- Genossenschaften, die nachweisen, dass die Förderung weitestgehend ihren land- und forstwirtschaftlichen Mitgliedern zugutekommt.
- Zusammenschlüsse der hier genannten Förderungswerber*innen
Was wird gefördert? - Fördergegenstände
- Investitionen in infrastrukturelle Einrichtungen für Nass- oder Trockenholzlagerplätze
- Transport und Manipulation des Schadholzes zu und von den Nass- oder Trockenlagern
- Konzepte und Machbarkeitsstudien betreffend Schadholzlogistik
Höhe der Förderung
- Zuschuss zu den anrechenbaren Investitions- und Sachkosten (einschließlich projektbezogener Personalkosten) im Ausmaß von 80 Prozent für Investitionen in infrastrukturelle Einrichtungen für Nass- oder Trockenholzlagerplätze
- Zuschuss zu den anrechenbaren Investitions- und Sachkosten (einschließlich projektbezogener Personalkosten) im Ausmaß von 80 Prozent für Transport und Manipulation des Schadholzes
- Zuschuss zu den anrechenbaren Investitions- und Sachkosten (einschließlich projektbezogener Personalkosten) im Ausmaß von 100 Prozent für Konzepte und Machbarkeitsstudien betreffend Schadholzlogistik
- Soweit für die förderbaren Aktionen Standardkosten festgelegt wurden, muss die Abrechnung ausschließlich auf Basis dieser Werte erfolgen:
Standardkostentabelle (200 KB PDF) - Bei der Abrechnung über Kosten müssen Vergleichsangebote zur Kostenplausibilisierung beigelegt werden:
- Bis 10.000 Euro netto der anerkennbaren Kosten: 2 Angebote
- Über 10.000 Euro netto der anerkennbaren Kosten: 3 Angebote
- Projekte mit weniger als 500 Euro anrechenbaren Kosten werden nicht gefördert.
- Laufzeit des Projektes: längstens 3,5 Jahre
Voraussetzungen
- Nachweis aller erforderlichen rechtlichen Bewilligungen und Genehmigungen (Forstgesetz, Wasserrecht, Naturschutzbestimmungen der Länder et cetera)
- Vorhaben zur Errichtung von Holzlagerplätzen müssen auf ihre Zweckmäßigkeit geprüft werden. Die Errichtung der Lagerplätze erfolgt vorrangig auf versiegelten Flächen, beispielsweise auf aufgelassenen Industrieflächen.
- Vorhaben werden nur gefördert, wenn für die konkrete geplante Aktivität keine Förderung aus anderen öffentlichen Mitteln genehmigt wurde. Eine schriftliche Dokumentation für den Ausschluss einer Doppelförderung erfolgt.
- Auf geförderten Trocken- und Nassholzlagern muss im Zeitraum der Behaltefrist des Vorhabens (5 Jahre) mindestens 95 Prozent Holz aus den Befall- oder Katastrophengebieten Österreichs gelagert werden. Der Nachweis muss über Lieferscheine erbracht werden.
- Hinsichtlich der Fördergegenstände "Investitionen in infrastrukturelle Einrichtungen für Nass- oder Trockenholzlagerplätze" und "Transport und Manipulation des Schadholzes zu und von den Nass- oder Trockenlagern": Vorlage von einschlägigen Informationen über die nachhaltige Waldbewirtschaftung aus einem Waldbewirtschaftungsplan oder einem gleichwertigen Instrument für Betriebe ab 100 Hektar Waldfläche
- Für Betriebe mit einer Waldfläche über 100 Hektar liegt eine einschlägige Information über eine nachhaltige Waldbewirtschaftung aus einem Waldbewirtschaftungsplan oder einem gleichwertigen Instrument im Betrieb vor, zum Beispiel Waldzertifizierung, Waldtypisierung oder Einheitswertbescheid.
- Bei Maßnahmen ohne Standardkosten müssen Preisauskünfte vorgelegt werden:
- Bis 10.000 Euro Nettokosten: 2 Auskünfte
- Mehr als 10.000 Euro Nettokosten: 3 Auskünfte
- Fördergenstand "Schadholztransport" umfasst nur den Lkw- oder Bahntransport von Sägerundholz und Industrieholz (keine Biomasse)
Beratung und Hilfe bei der Antragstellung
Sie können den Förderungsantrag nur mit dem Online-Formular stellen.
Bei Fragen zur Antragstellung wenden Sie sich bitte an:
- Stadt Wien - Wasserrecht
Dezernat V - Landesforstinspektion- DDipl.-Ing. Gerald Weber-Simanko
Telefon: 01 4000-96804 - Ing. Martin Kainz
Telefon: 01 4000-96805 - Philipp Grigar
Telefon: 01 4000-96806
- DDipl.-Ing. Gerald Weber-Simanko
Weitere geförderte Maßnahmen
Im Rahmen des Waldfonds werden insgesamt 10 verschiedene Maßnahmen gefördert. Für 5 dieser Maßnahmen können Sie direkt über die Stadt Wien ansuchen:
- Wiederaufforstung und Pflegemaßnahmen nach Schadereignissen
- Maßnahmen zur Regulierung der Baumartenzusammensetzung zur Entwicklung klimafitter Wälder
- Errichtung von Nass- und Trockenlagern für Schadholz
- Mechanische Entrindung und andere vorbeugende Forstschutzmaßnahmen
- Maßnahmen zur Waldbrandprävention
Sonderrichtlinie zum Waldfondsgesetz
Sonderrichtlinie zur Umsetzung und Durchführung der Förderung gemäß Waldfondsgesetz (861 KB PDF)
Weiterführende Informationen
- Maßnahme 4: Errichtung von Lagerstätten für Schadholz - Informationen des BML mit Rechenbeispiel
- Forstrecht in Wien
Stadt Wien | Wasserrecht
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