Datenschutzrechtliche Informationen gemäß Art. 13 DSGVO – Waldfondsförderung
Verantwortlicher
Folgende Informationen gemäß Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) werden von folgendem Verantwortlichen bereitgestellt:
Die Abteilung Wasserrecht (MA 58) ist Förderabwicklungsstelle für die Waldfondsförderung des Bundes.
Datenschutzrechtliche Bestimmungen des BML
Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
Bitte beachten Sie, dass die von Ihnen bekannt gegebenen Daten aufgrund folgender Rechtsgrundlagen für folgende Zwecke verarbeitet werden:
Zweck
- Förderdatenerfassung und -abwicklung zur Durchführung von ausschließlich national finanzierten Förderungsmaßnahmen gemäß § 3 des Bundesgesetzes betreffend die Errichtung eines Fonds zur Abgeltung von Borkenkäferschäden, zur Förderung klimafitter, artenreicher Wälder und zur Stärkung der Verwendung des Rohstoffes Holz (Waldfondsgesetz).
Rechtsgrundlagen
laut Sonderrichtlinie zur Umsetzung und Durchführung der Förderung gemäß Waldfondsgesetz (420 KB PDF), Punkt 1.2
- Bundesgesetz betreffend die Errichtung eines Fonds zur Abgeltung von Borkenkäferschäden, zur Förderung klimafitter, artenreicher Wälder und zur Stärkung der Verwendung des Rohstoffes Holz (Waldfondsgesetz), BGBl. I Nr. 91/2020;
- Bundesgesetz, mit dem das Forstwesen geregelt wird (Forstgesetz 1975), BGBl. Nr. 440/1975;
- Verordnung des Bundesministers für Finanzen über Allgemeine Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln, BGBl. II Nr. 208/2014;
- Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft zur Übertragung der Durchführung von Förderungsmaßnahmen im Bereich der Land- und Forstwirtschaft an den Landeshauptmann (Übertragungsverordnung – ÜV-LF), BGBl. Nr. 1992/141;
- Sonderrichtlinie der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus zur Umsetzung von Projektmaßnahmen im Rahmen des Österreichischen Programms für Ländliche Entwicklung 2014 – 2020 (GZ BMLFUW-LE.1.1.1/0171-II/2/2014);
- Richtlinie des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie (GZ BMK-609.986/0011-III/I2/2014) und des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft (GZ BMWFW-97.005/0003-C1/9/2014) zur Förderung der wirtschaftlich – technischen Forschung, Technologieentwicklung und Innovation (FTI – Richtlinie 2015) Themen-FTI-RL;
- Richtlinie des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie (GZ BMK-609.986/0012-III/I2/2014) und des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft (GZ BMWFW-98.310/0102-C1/10/2014) für die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH zur Förderung der angewandten Forschung, Entwicklung und Innovation (FFG–Richtlinie 2015) FFG-RL KMU;
- Richtlinie des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie (GZ BMK-609.986/0012-III/I2/2014) und des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft (GZ BMWFW-98.310/0102-C1/10/2014) für die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH zur Förderung der angewandten Forschung, Entwicklung und Innovation (FFG–Richtlinie 2015) FFG-RL Industrie;
- Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen, ABl. Nr. L 352 vom 24.12.2013 S. 1;
- Verordnung (EU) Nr. 651/2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, ABl. Nr. L 187 vom 26.6.2014 S. 1;
- Rahmenregelung der Europäischen Union für staatliche Beihilfen im Agrar- und Forstsektor und in ländlichen Gebieten 2014-2020, ABl. Nr. C 204 vom 1.7.2014 S. 1.
Registerabfragen
Im Zuge des Verfahrens können nachstehende Registerabfragen durchgeführt werden:
- Zentrales Melderegister
- Grundbuch
- AMA-Datenbank
Übermittlung von personenbezogenen Daten
Die personenbezogenen Daten werden in der Förder-Datenbank verarbeitet und nicht weitergeleitet.
Eine Übermittlung an Drittländer (Staaten, die nicht Mitglied in der EU sind) findet nicht statt.
Datenverarbeitung laut Sonderrichtlinie Waldfonds, Punkt 1.11:
Der Förderungswerber nimmt zur Kenntnis, dass die Förderungsabwicklungsstelle (MA 58) berechtigt ist,
- alle im Zusammenhang mit der Anbahnung und Abwicklung der Förderung anfallenden personenbezogenen Daten zu verarbeiten, wenn dies für den Abschluss und die Abwicklung des Förderungsvertrages, für Kontrollzwecke und die Wahrnehmung der der haushaltsführenden Stelle gesetzlich übertragenen Aufgaben erforderlich ist.
- die für die Beurteilung des Vorliegens der Förderungsvoraussetzungen und zur Prüfung des Verwendungsnachweises erforderlichen personenbezogenen Daten über die von ihm selbst erteilten Auskünfte hinaus auch durch Rückfragen bei den in Betracht kommenden anderen Organen des Bundes oder bei einem anderen Rechtsträger, der einschlägige Förderungen zuerkennt oder abwickelt, oder bei sonstigen Dritten zu erheben und an diese zu übermitteln, wobei diese wiederum berechtigt sind, die für die Anfrage erforderlichen personenbezogenen Daten zu verarbeiten und Auskunft zu erteilen.
- Transparenzportalabfragen gemäß § 32 Abs. 5 TDBG 2012 durchzuführen.
Der Förderungswerber nimmt zur Kenntnis, dass es dazu kommen kann, dass Daten insbesondere an Organe und Beauftragte des Rechnungshofes (insbesondere gemäß § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 1 und § 13 Abs. 3 des Rechnungshofgesetzes 1948), des Bundesministeriums für Finanzen (insbesondere gemäß §§ 57 bis 61 und 47 BHG 2013) und der Europäischen Union nach den EU-rechtlichen Bestimmungen übermittelt oder offengelegt werden müssen.
Der Förderungswerber nimmt zur Kenntnis, dass die Förderungsabwicklungsstellen verpflichtet sind, ab einer Förderungshöhe von mehr als 500.000 Euro den Namen des Förderungsempfängers, die Art der Beihilfe und den Förderungsbetrag, den Tag der Gewährung, die Art des Unternehmens (KMU, großes Unternehmen), die Region (auf NUTS Ebene 2), in der der Förderungsempfänger angesiedelt ist, sowie den Hauptwirtschaftszweig, in dem der Förderungsempfänger tätig ist (auf Ebene der NACE-Gruppe) zu veröffentlichen.
Hinweise
Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist gesetzlich vorgeschrieben.
Eine Nicht-Bereitstellung hätte für Sie folgende Konsequenzen:
Das Förderansuchen kann nicht abgewickelt werden.
Betroffenenrechte
Als betroffene Person haben Sie das Recht auf Auskunft über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung oder auf Widerspruch gegen die Verarbeitung.
Wenn die Verarbeitung auf einer Einwilligung im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. a oder Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO beruht, haben Sie das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Wir weisen aber darauf hin, dass die Verarbeitung aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf rechtmäßig war.
Wenn Sie der Auffassung sind, dass Ihren Rechten nicht oder nicht ausreichend nachgekommen wird, haben Sie die Möglichkeit einer Beschwerde bei der Österreichischen Datenschutzbehörde:
Barichgasse 40-42, 1030 Wien
E-Mail: dsb@dsb.gv.at
Datenschutzbeauftragter
Für Fragen zum Datenschutz steht Ihnen der Datenschutzbeauftragte der Stadt Wien unter datenschutzbeauftragter@wien.gv.at zur Verfügung.
Weiterführende Informationen
Stadt Wien | Wasserrecht
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