Wiener Gemeinderats- und Bezirksvertretungswahlen 2025

Wählen im Urlaub oder bei Abwesenheit

Wenn Sie am Wahltag, dem 27. April 2025, nicht in Ihrem zuständigen Wahllokal wählen können (zum Beispiel wegen Ortsabwesenheit oder wegen eines Urlaubs), haben Sie die Möglichkeit, mit einer Wahlkarte

  • in einem beliebigen Wiener Wahlkarten-Wahllokal oder
  • per Briefwahl im In- und Ausland

zu wählen.

Hinweis: Wenn Sie Ihre Wahlkarte ab 31. März 2025 persönlich im zuständigen Wahlreferat beantragen, können Sie auf Wunsch auch gleich vor Ort per Briefwahl Ihre Stimme abgeben. Für die Stimmabgabe stehen vor Ort abgeschirmte Bereiche zur Verfügung.

Wählen in einem Wahlkarten-Wahllokal

An jedem Wahlstandort befindet sich auch ein Wahlkarten-Wahlokal. Die Wahllokale sind am Wahltag, dem 27. April 2025, von 7 bis 17 Uhr geöffnet. Wenn Sie eine Wahlkarte beantragt haben, müssen Sie diese bei einer Stimmabgabe in einem Wahllokal - dies gilt auch bei der Stimmabgabe in Ihrem zuständigen Wahllokal - unbedingt mitnehmen, sonst können Sie im Wahllokal nicht wählen.

Briefwahl

Sie können sofort nach Erhalt der Wahlkarte per Briefwahl wählen.

Die für die Briefwahl verwendete Wahlkarte muss bis spätestens 27. April 2025, 17 Uhr, bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde einlangen (portofrei per Post, per Bot*in oder durch persönliche Abgabe). Die Adresse ist bereits auf der Wahlkarte aufgedruckt. Die benützte Briefwahlkarte kann auch am Wahltag in jedem Wiener Wahllokal und bei jeder Wiener Bezirkswahlbehörde bis 17 Uhr abgegeben werden.

Im Ausland können Sie die benützte Briefwahlkarte auch bei österreichischen Botschaften, österreichischen Generalkonsulaten und österreichischen Konsulaten bis zum 18. April 2025 abgeben (bei Vertretungsbehörden außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz bis zum 15. April 2025). Dann wird die Wahlkarte von der österreichischen Vertretungsbehörde rechtzeitig an die Bezirkswahlbehörde weitergeleitet.

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