Gemeinderats- und Bezirksvertretungswahlen 2025 in Wien

Wählen bei Krankheit oder eingeschränkter Mobilität

Wählen in Heil- und Pflegeanstalten

Patient*innen und Bewohner*innen, die an den Wahlen in Wien teilnehmen wollen, können am einfachsten mit einer Wahlkarte die Stimme abgeben. Die Mitarbeiter*innen Ihrer Heil- oder Pflegeanstalt helfen Ihnen nach Möglichkeit bei der Beantragung der Wahlkarte. Sprechen Sie die Mitarbeiter*innen darauf an!

Mit einer Wahlkarte können Sie per Briefwahl oder am Wahltag vor einer mobilen Wahlkommission direkt am Krankenbett wählen. Wenn Sie den Besuch einer mobilen Wahlkommission wünschen, sprechen Sie bitte die Mitarbeiter*innen Ihrer Heil- oder Pflegeanstalt darauf an. Nur dann ist gesichert, dass Sie die Wahlkommission am Wahltag am Krankenbett besucht. Am Wahltag benötigen Sie zur Stimmabgabe ein Identitätsdokument (z. B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein).

Wählen in barrierefrei erreichbaren Wahllokalen

Bis auf wenige Ausnahmen sind die Wiener Wahllokale barrierefrei erreichbar. Zusätzlich sind alle Wiener Wahllokale mit barrierefrei benutzbaren Wahlzellen ausgestattet.

In der "Amtlichen Wahlinformation", die Sie rund 2 Wochen vor der Wahl erhalten, finden Sie einen Hinweis, ob Ihr zuständiges Wahllokal barrierefrei erreichbar und mit einer barrierefrei benutzbaren Wahlzelle ausgestattet ist.

Sollte Ihr zuständiges Wahllokal nicht barrierefrei erreichbar sein, können Sie mit einer Wahlkarte in jedem anderen barrierefrei erreichbaren Wahlkarten-Wahllokal wählen. An jedem Wahlstandort befindet sich auch ein barrierefrei erreichbares Wahlkarten-Wahllokal.

Wenn Sie eine Wahlkarte beantragt haben, müssen Sie diese bei einer Stimmabgabe in einem Wahllokal - dies gilt auch bei der Stimmabgabe in Ihrem zuständigen Wahllokal - unbedingt mitnehmen, weil Sie sonst nicht wählen dürfen.

Wahllokal-Suche

Personen, die den Stimmzettel im Wahllokal nicht ohne fremde Hilfe ausfüllen können, haben die Möglichkeit, sich von einer von ihnen selbst bestimmten Begleitperson führen und beim Ausfüllen des Stimmzettels helfen zu lassen.

Wählen per Briefwahl

Wenn Sie am Wahltag, dem 27. April 2025, nicht in einem Wahllokal wählen können, haben Sie die Möglichkeit, mit einer Wahlkarte per Briefwahl Ihre Stimme abzugeben. Sie können sofort nach Erhalt der Wahlkarte per Briefwahl wählen.

Die für die Briefwahl verwendete Wahlkarte muss bis spätestens 27. April 2025, 17 Uhr, bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde einlangen (portofrei per Post, per Bot*in oder durch persönliche Abgabe). Die Adresse ist bereits auf der Wahlkarte aufgedruckt.

Die für die Briefwahl verwendete Wahlkarte kann auch am Wahltag in jedem Wiener Wahllokal und in jeder Wiener Bezirkswahlbehörde bis 17 Uhr abgegeben werden.

Besuch einer mobilen Wahlkommission

Wenn Sie in Ihrer Mobilität eingeschränkt sind (sei es aus Krankheits-, Alters- oder sonstigen Gründen) und den Besuch einer mobilen Wahlkommission wünschen, stellen Sie bitte den nachstehenden Antrag bei Ihrem zuständigen Wahlreferat:

Beantragung einer Wahlkarte inklusive Besuch einer mobilen Wahlkommission

Besitzen Sie bereits eine Wahlkarte und benötigen jetzt zusätzlich den Besuch einer mobilen Wahlkommission, dann wenden Sie sich bitte ebenfalls an Ihr zuständiges Wahlreferat.

Sie werden dann am Wahltag zwischen 8 und 17 Uhr von einer mobilen Wahlkommission besucht. Der Besuch erfolgt unter besonderer Rücksichtnahme auf Ihre Privatsphäre. Die geheime Ausübung des Wahlrechts wird ebenso sichergestellt. Wenn Sie beim Antrag eine Telefonnummer angeben, werden Sie vom Wahlreferat genauer über den voraussichtlichen Besuchszeitpunkt informiert.

Weiterführende Informationen

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