Rot-Weiß-Rot-Karte plus für Vertriebene aus der Ukraine

EnglischUkrainischRussisch (190 KB PDF)

Allgemeine Informationen

Sie sind Vertriebene*r aus der Ukraine und haben in Österreich einen Ausweis für Vertriebene, die sogenannte blaue Karte. Mehr zum Ausweis für Vertriebene erfahren Sie auf folgenden Seiten:

Die Rot-Weiß-Rot-Karte plus für Vertriebene aus der Ukraine können Sie ab 1. Oktober 2024 beantragen. Sie können schon jetzt einen Termin für die Antragstellung buchen.

Beantworten Sie die folgenden Fragen und erfahren Sie, ob Sie eine Rot-Weiß-Rot-Karte plus beantragen können:

Befragung starten

Sie können eine Rot-Weiß-Rot-Karte plus nur beantragen, wenn Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie waren vor dem Zeitpunkt der Antragstellung innerhalb der letzten 24 Monate in Österreich mindestens 12 Monate vollversichert beschäftigt. Das heißt, Sie waren mehr als geringfügig beschäftigt und haben mehr als die Geringfügigkeitsgrenze im Monat verdient.
    Oder
  • Sie waren als selbständig Erwerbstätige*r versichert. Das heißt, Sie haben selbständig gearbeitet, mehr als die Versicherungsgrenze verdient und haben sich bei der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) versichert.

Und

Und

  • Sie müssen nachweisen, wie Ihr Lebensunterhalt und der Lebensunterhalt Ihrer Familienangehörigen in Österreich gesichert ist, und ein bestimmtes Einkommen erreichen.

Für die Rot-Weiß-Rot-Karte plus müssen Sie mit folgenden Kosten rechnen:

  • 160 Euro für jede Rot-Weiß-Rot-Karte plus
  • Für Reisedokumente und Personenstandsurkunden können zusätzlich je nach Art des Dokuments 14,30 oder 7,20 Euro anfallen.

Mit der Rot-Weiß-Rot-Karte plus dürfen Sie in Österreich leben und selbständig und unselbständig arbeiten.

Die Rot-Weiß-Rot-Karte plus ist höchstens 12 Monate gültig, wenn Ihr Reisepass auch mindestens so lange gültig ist. Solange Sie die Voraussetzungen erfüllen, kann die Rot-Weiß-Rot-Karte plus verlängert werden.

Unter folgenden Voraussetzungen können Sie auch sofort eine Rot-Weiß-Rot-Karte plus für 3 Jahre erhalten:

  • Sie erfüllen alle anderen Voraussetzungen.
  • Sie sind seit mindestens 2 Jahren ununterbrochen in Österreich niedergelassen. Das heißt, Sie leben schon seit mindestens 2 Jahren in Österreich mit einer Karte für Vertriebene oder einem anderen Aufenthaltstitel, wie zum Beispiel eine Rot-Weiß-Rot-Karte plus.
  • Sie erfüllen das Modul 1 der Integrationsvereinbarung.
  • Ihr Reisepass ist mindestens so lange gültig.

Wenn Sie die Rot-Weiß-Rot-Karte plus erhalten und das Modul 1 der Integrationsvereinbarung noch nicht erfüllt haben, verpflichten Sie sich, innerhalb von 2 Jahren das Modul 1 der Integrationsvereinbarung zu erfüllen.

Wenn Sie die Rot-Weiß-Rot-Karte plus erhalten, können folgende Personen ein Aufenthaltsrecht von Ihnen ableiten:

  • Die Person, mit der Sie verheiratet oder verpartnert sind, wenn Sie und die Person über 21 Jahre alt sind.
  • Ihre leiblichen Kinder, Adoptivkinder oder Stiefkinder, wenn die Kinder unter 18 Jahre alt und unverheiratet sind.

Wenn Sie und Ihre Familienangehörigen die Voraussetzungen erfüllen, erhalten Ihre Familienangehörigen auch die Rot-Weiß-Rot-Karte plus. Zu den Voraussetzungen gehört, dass Sie nachweisen müssen, wie Ihr Lebensunterhalt in Österreich gesichert ist. Sie müssen ein bestimmtes Einkommen erreichen. Und Sie müssen die Kosten für die Aufenthaltstitel bezahlen.

Erstantrag

Den Erstantrag stellen Sie, wenn Sie in Österreich noch kein Aufenthaltsrecht nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz haben und die Rot-Weiß-Rot-Karte plus zum ersten Mal beantragen. Es ist auch ein Erstantrag, wenn Sie früher schon einmal einen Aufenthaltstitel für Österreich hatten, der abgelaufen ist.

Verlängerungsantrag

Sie müssen die Rot-Weiß-Rot-Karte plus verlängern lassen, bevor die gültige Karte abläuft. Wie lange die Rot-Weiß-Rot-Karte plus gültig ist, hängt davon ab, wie lange Ihr Reisepass gültig ist.

Wenn Sie seit mindestens 2 Jahren in Österreich mit einer Rot-Weiß-Rot-Karte plus leben, das Modul 1 der Integrationsvereinbarung sowie alle Voraussetzungen erfüllen und Ihr Reisepass mindestens 3 Jahre gültig ist, erhalten Sie eine Rot-Weiß-Rot-Karte plus, die 3 Jahre gültig ist.

Wenn Sie das Modul 2 der Integrationsvereinbarung und die Voraussetzungen für den Daueraufenthalt EU erfüllen, können Sie nach 5 Jahren auf den Daueraufenthalt EU umsteigen. Auch die Zeit wird angerechnet, in der Sie sich davor mit einem Ausweis für Vertriebene in Österreich aufgehalten haben. Mehr dazu finden Sie unter Daueraufenthalt EU.

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information

Voraussetzungen

Sie müssen alle folgenden Voraussetzungen erfüllen:

Ausweis für Vertriebene

  • Sie sind aus der Ukraine Vertriebene*r und haben in Österreich einen Ausweis für Vertriebene.

Vollversicherte Beschäftigung

  • Sie waren vor dem Zeitpunkt der Antragstellung innerhalb der letzten 24 Monate in Österreich mindestens 12 Monate vollversichert beschäftigt. Vollversichert heißt, dass Sie im österreichischen Sozialsystem krankenversichert, unfallversichert und pensionsversichert sind.
    Das heißt, Sie waren mehr als geringfügig beschäftigt und haben mehr als die Geringfügigkeitsgrenze im Monat verdient:
    • Geringfügigkeitsgrenze 2022: 485,85 Euro pro Monat
    • Geringfügigkeitsgrenze 2023: 500,91 Euro pro Monat
    • Geringfügigkeitsgrenze 2024: 518,44 Euro pro Monat

Oder

  • Sie waren als selbständig Erwerbstätige*r versichert. Das heißt, Sie haben selbständig gearbeitet, mehr als die Versicherungsgrenze verdient und haben sich bei der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) versichert:
    • Versicherungsgrenze 2022: 5.830,20 Euro pro Jahr
    • Versicherungsgrenze 2023: 6.010,92 Euro pro Jahr
    • Versicherungsgrenze 2024: 6.221,28 Euro pro Jahr

Oder

  • Sie haben eine private Krankenversicherung, die in Österreich leistungspflichtig ist und alle Risiken deckt.

Ob Sie diese Voraussetzung erfüllen, beurteilt das Arbeitsmarktservice (AMS). Die Abteilung Einwanderung und Staatsbürgerschaft (MA 35) klärt diese Frage direkt mit dem AMS.

Deutschkenntnisse auf Sprachniveau A1

  • Sie müssen nachweisen, dass Sie Deutsch auf dem Sprachniveau A1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) können, bevor Sie den Antrag auf die Rot-Weiß-Rot-Karte plus stellen.
  • Nur Sprachdiplome von folgenden Organisationen gelten als Nachweis für mindestens Sprachniveau A1: Österreichischer Integrationsfonds (ÖIF), Österreichisches Sprachdiplom Deutsch (ÖSD), Goethe Institut, Telc GmbH.

Das Sprachdiplom darf höchstens 1 Jahr alt sein und kann in Österreich oder im Ausland ausgestellt worden sein.

Sie haben den Nachweis für Deutschkenntnisse auf A1-Niveau automatisch erfüllt, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie haben ein Sprachdiplom über ein höheres Sprachniveau. Das Sprachdiplom darf höchstens 1 Jahr alt sein.
  • Sie erfüllen das Modul 1 oder das Modul 2 der Integrationsvereinbarung. Als Nachweis für Modul 1 der Integrationsvereinbarung gilt auch ein Schulabschluss, der der allgemeinen Universitätsreife oder einem Abschluss einer berufsbildenden mittleren Schule entspricht. Das Zertifikat über die Integrationsprüfung darf höchstens 2 Jahre alt sein.

In folgenden Fällen ist der Nachweis für Deutschkenntnisse nicht nötig:

Sie geben eine schriftliche Erklärung ab, dass Sie innerhalb von 3 Jahren nicht länger als 24 Monate in Österreich bleiben werden. In diesem Fall ist es nicht möglich, die Rot-Weiß-Rot-Karte plus verlängern zu lassen.

Gesicherter Lebensunterhalt

  • Sie müssen nachweisen, wie Ihr Lebensunterhalt und der Lebensunterhalt Ihrer Familienangehörigen in Österreich gesichert ist und ein bestimmtes Einkommen erreichen.

Ob Ihr Lebensunterhalt in Österreich gesichert ist, berechnen Sie so:

Schritt 1

Als Basis nehmen Sie Ihr monatliches Netto-Einkommen. Netto-Einkommen ist das Einkommen, das Ihnen übrigbleibt, wenn Sozialversicherung und Steuern schon abgezogen sind.

Multiplizieren Sie Ihr Netto-Einkommen mal 14 und dividieren Sie die Summe durch 12. Das ist Ihr durchschnittliches Netto-Einkommen.

Beispiel:
Sie verdienen im Monat 1.500 Euro netto.
Ihr monatliches Netto-Einkommen 1.500 mal 14 = 21.000 Euro
21.000 Euro dividiert durch 12 = 1.750 Euro

1.750 Euro ist Ihr durchschnittliches Netto-Einkommen.

Schritt 2

Für Ehepartner*innen oder eingetragene Partner*innen zählt das Einkommen der anderen Person mit. Das gilt zum Beispiel auch für nachweisbare Überweisungen an Sie von der Person, mit der Sie verheiratet oder verpartnert sind. Für Kinder zählt das Einkommen der Eltern. Überweisungen von dritten Personen, zum Beispiel Großeltern oder anderen Verwandten, zählen nicht zum Einkommen.

Dazu rechnen Sie andere regelmäßige Einkünfte, die Sie jeden Monat bekommen. Auch Sparguthaben, Kontoguthaben, Bausparverträge oder Lebensversicherungen zählen zu Ihrem Einkommen. Das Geld kann auch auf einem Konto im Ausland liegen. Dann müssen Sie nachweisen, dass Sie darauf jederzeit aus Österreich zugreifen können.

Dividieren Sie die Summe Ihrer Guthaben durch 12 und rechnen Sie diese Summe zu Ihrem durchschnittlichen monatlichen Netto-Einkommen dazu.

Beispiel:
Sie haben ein Sparguthaben von 1.200 Euro.
Dividieren Sie Ihr Sparguthaben durch 12: 1.200 Euro durch 12 = 100 Euro
Rechnen Sie 100 Euro zu Ihrem durchschnittlichen monatlichen Netto-Einkommen dazu: 100 Euro und 1.750 = 1.850 Euro

1.850 Euro ist Ihr monatliches Einkommen.

Schritt 3

Jetzt rechnen Sie Ihre regelmäßigen monatlichen Ausgaben für Miete, Pfändungen, Kreditraten und Alimente zusammen. Alimente sind Unterhaltszahlungen an Personen, die nicht in Ihrem Haushalt leben.

Wenn alle diese Ausgaben mehr als 359,72 Euro ausmachen, ziehen Sie von diesen Ausgaben 359,72 Euro ab. Den restlichen Betrag ziehen Sie von Ihrem monatlichen Einkommen ab.

Beispiel:
Monatliche Miete 500 Euro plus monatliche Kreditrate 200 Euro = Ausgaben: 700 Euro
700 Euro minus 359,72 Euro = 340,28 Euro

Ziehen Sie 340,28 Euro von Ihrem monatlichen Einkommen ab:
1.850 minus 340,28 Euro = 1.509,72 Euro

1.509,72 Euro ist der Betrag, der Ihnen monatlich übrigbleibt.

Wenn alle diese Ausgaben weniger als 359,72 Euro ausmachen, ziehen Sie keine Ausgaben von Ihrem monatlichen Einkommen ab. In diesem Fall wird Ihr gesamtes monatliches Einkommen berücksichtigt.

Beispiel:
Monatliche Miete 250 Euro plus monatliche Kreditrate 50 Euro = Ausgaben: 300 Euro
Ziehen Sie nichts von Ihrem monatlichen Einkommen ab. Ihr gesamtes monatliches Einkommen wird berücksichtigt.

1.850 Euro ist der Betrag, der Ihnen monatlich übrigbleibt.

Schritt 4

Ihr Lebensunterhalt ist gesichert, wenn Ihnen monatlich folgende Beträge übrigbleiben (Werte für das Jahr 2024):

  • Einzelperson: mindestens 1.217,96 Euro monatlich
  • Verheiratete oder verpartnerte Personen, die mit ihren Partner*innen im gemeinsamen Haushalt leben: mindestens 1.921,46 Euro monatlich
  • Für jedes Kind in der Familie: zusätzlich 187,93 Euro monatlich

Beispiel:
Sie sind Einzelperson mit einem Kind: 1.217,96 Euro plus 187,93 Euro = Ihnen müssen pro Monat 1.405,89 Euro übrigbleiben.

Beispiel:
Sie leben mit der Person, mit der Sie verheiratet oder verpartnert sind, im gemeinsamen Haushalt. Sie haben 2 Kinder: 1.921,46 Euro plus 187,93 Euro plus 187,93 Euro = Ihrem Haushalt, also Ihnen und der Person, mit der Sie verheiratet oder verpartnert sind, müssen pro Monat 2.297,32 Euro übrigbleiben.

Wenn Sie und Ihr*e Ehepartner*in oder eingetragene*r Partner*in oder Ihre Kinder nicht gemeinsam in Österreich leben, müssen Sie nur den Lebensunterhalt für eine Einzelperson nachweisen. Wenn Ihr*e Ehepartner*in oder eingetragene*r Partner*in oder Ihre Kinder später nach Österreich ziehen wollen, müssen Sie den Lebensunterhalt für ein Paar und für die Kinder nachweisen.

Erforderliche Unterlagen

Sie müssen die erforderlichen Unterlagen vorlegen.

Fristen und Termine

Sie können die Rot-Weiß-Rot-Karte plus nur beantragen, wenn Sie als Vertriebene*r einen Ausweis für Vertriebene haben und innerhalb der letzten 24 Monate mindestens 12 Monate vollversichert beschäftigt oder als selbständige*r Erwerbstätige*r versichert waren.

Die Rot-Weiß-Rot-Karte plus ist höchstens 12 Monate gültig. Wenn Ihr Reisepass nicht so lange gültig ist, erhalten Sie die Rot-Weiß-Rot-Karte plus nur so lange, wie der Reisepass gültig ist.

Bevor Ihre gültige Karte abläuft, müssen Sie die Rot-Weiß-Rot-Karte plus verlängern lassen.

  • Wenn Sie seit mindestens 2 Jahren in Österreich mit einer Rot-Weiß-Rot-Karte plus leben, das Modul 1 der Integrationsvereinbarung erfüllen und Ihr Reisepass mindestens 3 Jahre gültig ist, erhalten Sie eine Rot-Weiß-Rot-Karte plus, die 3 Jahre gültig ist.
  • Wenn Sie diese Voraussetzungen nicht erfüllen, erhalten Sie eine Rot-Weiß-Rot-Karte plus, die 1 Jahr gültig ist.
  • Wenn Ihr Reisepass nicht so lange gültig ist, erhalten Sie die Rot-Weiß-Rot-Karte nur so lange, wie Ihr Reisepass gültig ist.

Wenn Sie eine Rot-Weiß-Rot-Karte plus für Vertriebene aus der Ukraine haben und seit mindestens 5 Jahren in Österreich leben, können Sie einen Aufenthaltstitel Daueraufenthalt EU beantragen. Auch die Zeit wird angerechnet, in der Sie sich davor mit einem Ausweis für Vertriebene in Österreich aufgehalten haben.

Zuständige Stelle

Erstantrag

Sie können den Antrag auf eine Rot-Weiß-Rot-Karte plus in Österreich während des rechtmäßigen Aufenthaltes mit einem Ausweis für Vertriebene stellen.

Wenn Sie in Wien wohnen, ist die Stelle Support Referate Einwanderung der Abteilung Einwanderung und Staatsbürgerschaft (MA 35) zuständig.

Wie Sie dort einen Termin buchen, erfahren Sie im Verfahrensablauf.

Wenn Sie in einem anderen Bundesland in Österreich wohnen werden, wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle in Ihrem Bundesland.

Verlängerungsantrag

Sie wohnen in Wien:

Die Abteilung Einwanderung und Staatsbürgerschaft (MA 35) hat mehrere Außenstellen.

  • Wenn Sie in Wien in den Bezirken 1, 4, 5, 6, 7, 8 oder 9 wohnen, ist die Außenstelle Referat 4.1 zuständig.
  • Wenn Sie in Wien in den Bezirken 2, 21 oder 22 wohnen, ist die Außenstelle Referat 4.2 zuständig.
  • Wenn Sie in Wien in den Bezirken 3, 11 oder 20 wohnen, ist die Außenstelle Referat 4.3 zuständig.
  • Wenn Sie in Wien in den Bezirken 12, 13, 15 oder 23 wohnen, ist die Außenstelle Referat 4.4 zuständig.
  • Wenn Sie in Wien in den Bezirken 10 oder 14 wohnen, ist die Außenstelle Referat 4.5 zuständig.
  • Wenn Sie in Wien in den Bezirken 16, 17, 18 oder 19 wohnen, ist die Außenstelle Referat 4.6 zuständig.

Wie Sie dort einen Termin buchen, erfahren Sie im Verfahrensablauf.

Sie wohnen in einem anderen Bundesland in Österreich:

Wenn Sie in einem anderen Bundesland in Österreich wohnen, wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle in diesem Bundesland.

Verfahrensablauf

Erstantrag

Sie müssen den Antrag persönlich stellen. Für Personen, die jünger als 18 Jahre sind, muss eine Person den Antrag stellen, die die Obsorge hat.

Sie müssen dafür einen Termin beim Support Referate Einwanderung der Abteilung Einwanderung und Staatsbürgerschaft (MA 35) buchen.

Wenn Sie einen Termin buchen, klicken Sie unten auf den Link für die Terminbuchung. Dort müssen Sie zuerst auswählen ab welchem Datum Sie Ihren Termin buchen wollen und wie viele Anträge Sie stellen wollen.

Dann wählen Sie das Datum und die Uhrzeit für Ihren Termin aus. Als nächstes geben Sie Namen, Geburtsdatum, Adresse, E-Mail-Adresse und Telefonnummer an.

Am Schluss können Sie alle Informationen nochmals durchlesen und den Termin buchen. Sie bekommen dann eine E-Mail, dass Sie den Termin gebucht haben. Wenn Sie den Termin falsch gebucht haben, können Sie ihn auch stornieren, das heißt absagen.

Informieren Sie sich rechtzeitig über freie Termine.

Online-Terminbuchung im Support Referate Einwanderung

Wenn Sie kein Internet haben, können Sie auch unter +43 1 4000-3535 telefonisch einen Termin buchen.

Wenn Sie den Termin nicht einhalten können, stornieren Sie ihn bitte rechtzeitig.

Wenn Sie die Rot-Weiß-Rot-Karte plus beantragen, werden von Ihnen Fingerabdrücke abgenommen.

Sie erhalten die Rot-Weiß-Rot-Karte plus im Kartenformat persönlich. Ihren Ausweis für Vertriebene behalten Sie.

Wenn die Voraussetzungen nicht vorliegen, erhalten Sie einen negativen Bescheid. Sie haben aber weiter das Aufenthaltsrecht für Vertriebene und dürfen in Österreich leben und arbeiten.

Verlängerungsantrag

Sie müssen den Antrag persönlich stellen, bevor die gültige Rot-Weiß-Rot-Karte plus abläuft.

Wenn Sie in Wien wohnen, müssen Sie dafür einen Termin bei der für den Wohnbezirk zuständigen Außenstelle der Abteilung Einwanderung und Staatsbürgerschaft (MA 35) buchen.

Informieren Sie sich rechtzeitig über freie Termine:

Wenn Sie kein Internet haben, können Sie auch unter +43 1 4000-3535 telefonisch einen Termin buchen.

Wenn Sie den Termin nicht einhalten können, stornieren Sie ihn bitte rechtzeitig.

Wenn Sie die Rot-Weiß-Rot-Karte plus verlängern lassen, werden von Ihnen Fingerabdrücke abgenommen.

Wenn Sie den Verlängerungsantrag rechtzeitig gestellt haben, können Sie auch mit einer abgelaufenen Rot-Weiß-Rot-Karte plus in Österreich leben und weiterhin arbeiten. Sie erhalten bei der Antragstellung eine Einreichbestätigung, damit Sie zum Beispiel bei einer Kontrolle nachweisen können, dass Sie sich in Österreich aufhalten dürfen. Wenn Sie in dieser Zeit ins Ausland reisen müssen, müssen Sie eine Notvignette beantragen.

Wenn Sie die Voraussetzungen für die Verlängerung der Rot-Weiß-Rot-Karte plus erfüllen, bekommen Sie einen Termin zur Abholung Ihrer Rot-Weiß-Rot-Karte plus. Sie erhalten Ihre Karte im Kartenformat persönlich.

Für Informationen zu Ihrem Verfahren wenden Sie sich bitte an das Servicecenter der Abteilung Einwanderung und Staatsbürgerschaft (MA 35), Telefon: +43 1 4000-3535, E-Mail: servicecenter@ma35.wien.gv.at.

Erforderliche Unterlagen

  • Ausgefüllter und unterschriebener Antrag in deutscher oder englischer Sprache
  • Ausweis für Vertriebene
  • Gültiges Reisedokument, zum Beispiel Reisepass
  • Aktuelles biometrisches Passfoto, das höchstens 6 Monate alt ist
  • Nachweis einer Krankenversicherung, die in Österreich leistungspflichtig ist und alle Risiken deckt. Ein solcher Nachweis ist zum Beispiel eine Selbstversicherung bei der Österreichischen Gesundheitskasse oder eine private Krankenversicherung.
  • Nachweis, dass Sie eine ortsübliche Unterkunft haben. Ein Nachweis ist zum Beispiel ein Mietvertrag, ein Kaufvertrag oder eine Wohnrechtsvereinbarung.
  • Nachweis, wie der Lebensunterhalt in Österreich gesichert ist
    Nachweise sind zum Beispiel Lohnzettel, Lohnbestätigungen, Dienstverträge oder Bestätigungen über Pensionsleistungen von Ihnen oder von der zusammenführenden Person. Bei Sparguthaben: Erklärung, woher das Geld kommt.
    und
    Nachweis über regelmäßige Ausgaben wie Miete, Betriebskosten, Kreditraten oder Alimente, das heißt Unterhaltszahlungen
    Nachweise sind zum Beispiel ein Mietvertrag, Kontoauszüge oder ein Gerichtsbeschluss betreffend Alimente.
  • Wenn Sie selbständig erwerbstätig sind, zusätzlich:
    • Gewerberechtliche Bewilligung
    • Geschäftsführer*innen-Gehalt, Entnahmen, Gewinn-/Verlustrechnung oder Einnahmen-/Ausgabenrechnung
      Dafür ist eine Bestätigung von Ihrem*Ihrer Steuerberater*in nötig.
    • Wenn vorhanden: Einkommensteuerbescheid
  • Nachweis über Ihre A1-Deutschkenntnisse oder Erfüllung der Integrationsvereinbarung
  • Für Personen, die 18 Jahre oder älter sind: Aktuelle Selbstauskunft aus der Evidenz eines Gläubigerschutzverbandes
    Die Abteilung Einwanderung und Staatsbürgerschaft (MA 35) akzeptiert zum Beispiel die kostenlose Selbstauskunft des Kreditschutzverbandes - KSV 1870 Information GmbH
  • Für Personen, die 14 Jahre oder älter sind: Strafregisterbescheinigung aus dem Herkunftsland, die höchstens 3 Monate alt ist
    Strafregisterbescheinigung ist eine offizielle Bestätigung über Vorstrafen oder Verurteilungen einer Person, die bisher im Strafregister eingetragen sind.
    Herkunftsland ist das Land, dessen Staatsangehörigkeit Sie haben. Wenn Sie vor dem Aufenthalt in Österreich länger als 6 Monate in einem anderen Land gelebt haben, benötigen Sie die Strafregisterbescheinigung aus diesem Land.

Bitte bringen Sie zu Ihrem Termin alle Unterlagen im Original und als Kopien mit.

Wenn Ihre Unterlagen in einer anderen Sprache als Deutsch oder Englisch sind, benötigen Sie auch eine deutsche Übersetzung. Diese Übersetzung muss von einem*einer gerichtlich beeideten Übersetzer*in oder Dolmetscher*in gemacht oder bestätigt sein.

Internationale mehrsprachige Dokumente müssen nicht übersetzt werden.

Viele ausländische Originaldokumente müssen entweder mit einer diplomatischen Beglaubigung oder mit einer Apostille versehen werden. Beides bestätigt, dass Ihre Dokumente echt sind.

Länderliste für Apostillen und diplomatische Beglaubigungen

Es kann sein, dass Sie weitere Dokumente vorlegen müssen.

Wenn Sie Unterlagen nachreichen, müssen Sie diese per Post oder E-Mail an die für Sie zuständige Stelle schicken. E-Mails, die Sie an die persönliche E-Mail-Adresse von Mitarbeiter*innen schicken, gelten nicht als rechtswirksam eingebracht.

Und Sie müssen für E-Mails und Beilagen die von der Stadt Wien unterstützten Dokumentenformate verwenden. Dokumente, die als Downloadlink geschickt werden, können nicht geöffnet werden. Wenn Sie Beilagen in einem Format schicken, das aus Sicherheitsgründen nicht unterstützt wird, bekommen Sie eine E-Mail, die Sie auf das Problem hinweist.

Informationen zur ordnungsgemäßen Übermittlung von Unterlagen, Schreiben und Dokumenten finden Sie unter "Die Stadt Wien elektronisch kontaktieren".

Kosten und Zahlung

  • 160 Euro für jede Rot-Weiß-Rot-Karte plus
  • Für Reisedokumente und Personenstandsurkunden können zusätzlich je nach Art des Dokuments 14,30 oder 7,20 Euro anfallen.

Sie bekommen die Rot-Weiß-Rot-Karte plus erst, wenn Sie die Kosten bezahlt haben.

Verwenden Sie in Wien dafür den Zahlschein, den Sie von der Abteilung Einwanderung und Staatsbürgerschaft (MA 35) bekommen oder zahlen Sie an einer der Stadtkassen.

Die Verrechnung erfolgt über die Abteilung Rechnungs- und Abgabenwesen - Buchhaltungsabteilung 40.

Formular

Zusätzliche Informationen

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Einwanderung und Staatsbürgerschaft
Kontaktformular