Notvignette
Allgemeine Informationen
Mit einem abgelaufenen Aufenthaltstitel dürfen Sie nur in Österreich bleiben, wenn Sie rechtzeitig einen Verlängerungsantrag gestellt haben. Bis über Ihren Antrag entschieden wird, haben Sie in Österreich alle Rechte, die Sie mit Ihrem bisherigen Aufenthaltstitel hatten.
Wenn Sie in dieser Zeit in ein anderes Land reisen müssen, müssen Sie dafür eine Notvignette beantragen. Die Notvignette ist 3 Monate lang gültig und kann nur ausgestellt werden, wenn Sie einen gültigen Reisepass haben. Mit der Notvignette können Sie ohne Visum in alle Schengen-Staaten und nach Österreich einreisen.
Eine Notvignette können Sie höchstens 1 Mal pro Verfahren zur Verlängerung Ihres Aufenthaltstitels beantragen.
Und Sie können den Antrag auf die Notvignette nur stellen, wenn Sie rechtzeitig einen Verlängerungsantrag für Ihren abgelaufenen Aufenthaltstitel gestellt haben.
In folgenden Fällen können Sie keine Notvignette beantragen:
- Bei einem Erstantrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels
- Bei einem Duplikatsantrag, wenn Sie Ihren Aufenthaltstitel verloren haben
- Bei einem Antrag auf eine Aufenthaltskarte oder Daueraufenthaltskarte
- Bei einem Verlängerungsantrag für eine Aufenthaltskarte oder Daueraufenthaltskarte
- Bei einem Zweckänderungsantrag von einem anderen Aufenthaltstitel auf eine Aufenthaltskarte oder Daueraufenthaltskarte
Datenschutz
Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information
Voraussetzungen
- Sie haben die Staatsangehörigkeit eines Drittstaates. Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) und der Schweiz.
und - Sie haben einen Aufenthaltstitel für Österreich, der nicht mehr gültig ist und Sie haben rechtzeitig vor Ablauf einen Verlängerungsantrag für diesen Aufenthaltstitel gestellt. Aber über Ihren Verlängerungsantrag wurde noch nicht entschieden.
und - Sie haben einen gültigen Reisepass.
Fristen und Termine
Wenn Ihr Aufenthaltstitel abgelaufen ist und Sie rechtzeitig einen Verlängerungsantrag für Ihren Aufenthaltstitel gestellt haben, können Sie eine Notvignette beantragen. Den Antrag für eine Notvignette können Sie höchstens 1 Mal pro Verfahren zur Verlängerung Ihres Aufenthaltstitels stellen.
Zuständige Stelle
Wenn Sie in Wien wohnen, ist die Abteilung Einwanderung und Staatsbürgerschaft (MA 35) - Referat Support zuständig.
Wenn Sie in einem anderen Bundesland in Österreich wohnen, wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle in Ihrem Bundesland.
Verfahrensablauf
Beantragen Sie die Notvignette per E-Mail unter: notvignette@ma35.wien.gv.at
Im Antrag müssen Sie folgende Daten bekannt geben:
- Vorname, Familienname, Geburtsdatum
- Kontaktdaten: E-Mail-Adresse und Telefonnummer
- Wohnadresse
- Grund der geplanten Ausreise
- Datum der geplanten Ausreise und geplante Dauer der Reise
Sie müssen einen Scan ihres Ausweises oder Aufenthaltstitels als PDF mitschicken.
Wenn Sie eine Notvignette bekommen, meldet sich die Abteilung Einwanderung und Staatsbürgerschaft (MA 35) bei Ihnen. Dann wird mit Ihnen ein Termin zur Abholung der Notvignette vereinbart. Sie müssen die Notvignette persönlich abholen. Sie müssen zur Abholung einen gültigen Reisepass mitnehmen. Wenn Sie die Notvignette nicht bekommen, meldet sich die Abteilung Einwanderung und Staatsbürgerschaft (MA 35) bei Ihnen.
Erforderliche Unterlagen
- E-Mail in deutscher oder englischer Sprache mit Scan Ihres Ausweises oder Aufenthaltstitels als PDF
- Gültiger Reisepass
Kosten und Zahlung
- Etwa 30 Euro
Verwenden Sie in Wien den Zahlschein, den Sie von der Abteilung Einwanderung und Staatsbürgerschaft (MA 35) erhalten, oder zahlen Sie an einer der Stadtkassen.
Die Verrechnung erfolgt über die Abteilung Rechnungs- und Abgabenwesen - Buchhaltungsabteilung 40.
Zusätzliche Informationen
keine
Stadt Wien | Einwanderung und Staatsbürgerschaft
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