Daueraufenthalt EU
Allgemeine Informationen
Eine Zweckänderung auf Daueraufenthalt EU können Sie beantragen, wenn Sie die Staatsangehörigkeit eines Drittstaats haben und wenn Sie seit mindestens 5 Jahren durchgehend zur Niederlassung in Österreich berechtigt sind. Zur Niederlassung sind sie berechtigt, wenn Sie zum Beispiel 2 Jahre eine Rot-Weiß-Rot-Karte und 3 Jahre eine Rot-Weiß-Rot-Karte plus oder eine Niederlassungsbewilligung hatten oder wenn Sie 5 Jahre als Familienangehörige*r in Österreich gelebt haben oder 5 Jahre durchgehend eine Rot-Weiß-Rot-Karte plus hatten.
Wenn Sie einen dieser Aufenthaltstitel weniger als 5 Jahre haben und davor mit einer Aufenthaltsbewilligung in Österreich gelebt haben, werden diese Zeiten zur Hälfte angerechnet. Das heißt, auch wenn Sie 8 Jahre eine Aufenthaltsbewilligung als Student*in und dann ein Jahr eine Rot-Weiß-Rot-Karte hatten, können Sie den Daueraufenthalt EU beantragen.
Personen, die 5 Jahre nur eine Aufenthaltsbewilligung hatten, können keine Zweckänderung auf den Daueraufenthalt EU beantragen.
Den Daueraufenthalt EU können Sie auch beantragen, wenn Sie seit mindestens 5 Jahren durchgehend als Asylberechtigte*r oder subsidiär Schutzberechtigte*r zum Aufenthalt in Österreich berechtigt waren. Die Dauer Ihres Asylverfahrens kann zu einem Teil oder ganz angerechnet werden.
Den Daueraufenthalt EU können Sie auch beantragen, wenn Sie sich seit mindestens 5 Jahren mit einer Legitimationskarte in Österreich aufhalten. Den Antrag müssen Sie innerhalb von 6 Monaten nach Ablauf oder Zurücklegung Ihrer Legitimationskarte stellen.
Den Daueraufenthalt EU können Sie auch beantragen, wenn Sie von einem Ausweis für Vertriebene auf die Rot-Weiß-Rot-Karte plus für Vertriebene aus der Ukraine umgestiegen sind. Auch die Zeit wird angerechnet, in der Sie davor sich mit einem Ausweis für Vertriebene in Österreich aufgehalten haben.
Und Sie müssen alle Voraussetzungen erfüllen. Eine Voraussetzung erfüllen Sie zum Beispiel, wenn Sie das Modul 2 der Integrationsvereinbarung positiv abgeschlossen haben, wenn Sie den Antrag auf Daueraufenthalt EU stellen. Den Antrag müssen Sie stellen, bevor Ihr gültiger Aufenthaltstitel abläuft.
Der Daueraufenthalt EU ist unbefristet. Das Daueraufenthaltsrecht kann aber erlöschen, wenn Sie sich ohne besondere Gründe länger als 12 aufeinander folgende Monate außerhalb des EWR aufgehalten haben.
Die Karte ist 5 Jahre gültig. Damit Sie das unbefristete Aufenthaltsrecht nachweisen können, müssen Sie die Karte alle 5 Jahre erneuern.
Mit dem Daueraufenthalt EU können Sie unbefristet in Österreich leben und arbeiten.
Eine Familienzusammenführung ist möglich. Das heißt, Sie können Ihre Familie nach Österreich nachholen, wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Die Familienangehörigen erhalten eine Rot-Weiß-Rot-Karte plus.
Datenschutz
Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information
Voraussetzungen
- Sie haben die Staatsangehörigkeit eines Drittstaats. Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) und der Schweiz.
Und
- Sie leben seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen tatsächlich in Österreich und hatten in dieser Zeit immer eine Niederlassungsbewilligung, eine Rot-Weiß-Rot-Karte, eine Rot-Weiß-Rot-Karte plus, einen Aufenthaltstitel Familienangehöriger oder eine Blaue Karte EU. Wenn Sie einen dieser Aufenthaltstitel weniger als 5 Jahre haben und davor mit einer Aufenthaltsbewilligung in Österreich gelebt haben, werden diese Zeiten zur Hälfte angerechnet.
Oder
- Sie leben seit mindestens 5 Jahren mit einer Legitimationskarte in Österreich.
Oder
- Sie haben seit mindestens 5 Jahren den Status eines*einer Asylberechtigten oder eines*einer subsidiär Schutzberechtigten. Die Dauer Ihres Asylverfahrens kann zu einem Teil oder ganz angerechnet werden.
- Wenn Ihr Asylverfahren kürzer als 18 Monate gedauert hat, wird die Dauer zur Hälfte angerechnet.
- Wenn Ihr Asylverfahren länger als 18 Monate gedauert hat, wird die Dauer zur Gänze angerechnet.
- Ihr Asylverfahren beginnt mit der Stellung des Antrags auf internationalen Schutz und endet mit der Zuerkennung des Status als Asylberechtigte*r oder subsidiär Schutzberechtigte*r.
Oder
- Sie sind von einem Ausweis für Vertriebene auf die Rot-Weiß-Rot-Karte für Vertriebene aus der Ukraine umgestiegen. Dann wird auch die Zeit angerechnet, in der Sie sich davor mit einem Ausweis für Vertriebene in Österreich aufgehalten haben.
Und
- Sie haben das Modul 2 der Integrationsvereinbarung positiv abgeschlossen.
- Sie haben sich in den letzten 5 Jahren insgesamt nicht länger als 10 Monate oder durchgehend länger als 6 Monate außerhalb von Österreich aufgehalten. Wenn das der Fall ist, beginnt die Frist von 5 Jahren ab der letzten Einreise nach Österreich neu zu laufen.
Außerdem müssen Sie die erforderlichen Unterlagen vorlegen.
Fristen und Termine
Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, können Sie die Zweckänderung auf Daueraufenthalt EU jederzeit beantragen.
Den Zweckänderungsantrag können Sie frühestens 3 Monate vor Ablauf Ihres aktuellen Aufenthaltstitels stellen. Sie müssen den Antrag stellen, bevor der gültige Aufenthaltstitel abläuft, also spätestens am letzten Tag der Gültigkeit Ihrer aktuellen Karte. Bei der Antragstellung muss Ihr Reisepass gültig sein.
Wenn Sie subsidiär Schutzberechtigte*r sind, müssen Sie Ihren Antrag vor Ablauf Ihrer Aufenthaltsberechtigung als subsidiär Schutzberechtigte*r stellen.
Wenn Sie Inhaber*in einer Legitimationskarte sind, müssen Sie Ihren Antrag innerhalb von 6 Monaten nach Ablauf oder Zurücklegung Ihrer Legitimationskarte stellen.
Der Daueraufenthalt EU ist unbefristet. Sie erhalten eine Karte Daueraufenthalt EU, die 5 Jahre gültig ist. Lassen Sie Ihre Karte alle 5 Jahre erneuern, damit Sie Ihr unbefristetes Aufenthaltsrecht nachweisen können. Wenn Sie das vergessen haben, können Sie die Karte auch neu ausstellen lassen, wenn sie bereits abgelaufen ist.
Zuständige Stelle
Sie wohnen in Wien:
Wenn Sie eine Niederlassungsbewilligung, eine Rot-Weiß-Rot-Karte, eine Rot-Weiß-Rot-Karte plus, einen Aufenthaltstitel Familienangehöriger, eine Blaue Karte EU, den Asylstatus oder den Status des*der subsidiär Schutzberechtigten haben und in Wien wohnen, sind die Außenstellen der Abteilung Einwanderung und Staatsbürgerschaft (MA 35) zuständig.
Die Abteilung Einwanderung und Staatsbürgerschaft (MA 35) hat mehrere Außenstellen.
- Wenn Sie in Wien in den Bezirken 1, 4, 5, 6, 7, 8 oder 9 wohnen, ist die Außenstelle Referat 4.1 zuständig.
- Wenn Sie in Wien in den Bezirken 2, 21 oder 22 wohnen, ist die Außenstelle Referat 4.2 zuständig.
- Wenn Sie in Wien in den Bezirken 3, 11 oder 20 wohnen, ist die Außenstelle Referat 4.3 zuständig.
- Wenn Sie in Wien in den Bezirken 12, 13, 15 oder 23 wohnen, ist die Außenstelle Referat 4.4 zuständig.
- Wenn Sie in Wien in den Bezirken 10 oder 14 wohnen, ist die Außenstelle Referat 4.5 zuständig.
- Wenn Sie in Wien in den Bezirken 16, 17, 18 oder 19 wohnen, ist die Außenstelle Referat 4.6 zuständig.
Wie Sie dort einen Termin buchen, erfahren Sie im Verfahrensablauf.
Wenn Sie eine Legitimationskarte haben oder hatten und einen Erstantrag auf einen Daueraufenthalt EU stellen wollen, ist das Referat 1.1 der Abteilung Einwanderung und Staatsbürgerschaft (MA 35) zuständig.
Wie Sie dort einen Termin buchen, erfahren Sie im Verfahrensablauf.
Für die Neuausstellung und Verlängerung der Karten sind die Außenstellen zuständig.
Sie wohnen in einem anderen Bundesland in Österreich:
Wenn Sie in einem anderen Bundesland in Österreich wohnen, wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle in diesem Bundesland.
Verfahrensablauf
Sie müssen den Antrag persönlich stellen. Für Kinder, die jünger als 18 Jahre sind, muss eine Person den Antrag stellen, die die Obsorge hat.
Wenn Sie in Wien wohnen, stellen Sie den Antrag bei der Abteilung Einwanderung und Staatsbürgerschaft (MA 35).
Wenn Sie eine Niederlassungsbewilligung, eine Rot-Weiß-Rot-Karte, eine Rot-Weiß-Rot-Karte plus, einen Aufenthaltstitel Familienangehöriger, eine Blaue Karte EU, den Asylstatus oder den Status des*der subsidiär Schutzberechtigten haben, müssen Sie dafür einen Termin in der für Sie zuständigen Außenstelle buchen.
Informieren Sie sich rechtzeitig über freie Termine:
- Wenn Sie in Wien in den Bezirken 1, 4, 5, 6, 7, 8 oder 9 wohnen, buchen Sie einen Termin in der Außenstelle Referat 4.1: Online-Terminbuchung im Referat 4.1
- Wenn Sie in Wien in den Bezirken 2, 21 oder 22 wohnen, buchen Sie einen Termin in der Außenstelle Referat 4.2: Online-Terminbuchung im Referat 4.2
- Wenn Sie in Wien in den Bezirken 3, 11 oder 20 wohnen, buchen Sie einen Termin in der Außenstelle Referat 4.3: Online-Terminbuchung im Referat 4.3
- Wenn Sie in Wien in den Bezirken 12, 13, 15 oder 23 wohnen, buchen Sie einen Termin in der Außenstelle Referat 4.4: Online-Terminbuchung im Referat 4.4
- Wenn Sie in Wien in den Bezirken 10 oder 14 wohnen, buchen Sie einen Termin in der Außenstelle Referat 4.5: Online-Terminbuchung im Referat 4.5
- Wenn Sie in Wien in den Bezirken 16, 17, 18 oder 19 wohnen, buchen Sie einen Termin in der Außenstelle Referat 4.6: Online-Terminbuchung im Referat 4.6
Wenn Sie kein Internet haben, können Sie auch unter +43 1 4000-3535 telefonisch einen Termin buchen.
Wenn Sie den Termin nicht einhalten können, stornieren Sie ihn bitte rechtzeitig.
Wenn Sie eine Legitimationskarte haben oder hatten und einen Erstantrag auf einen Daueraufenthalt EU stellen wollen, müssen Sie einen Termin im Referat 1.1 buchen.
Informieren Sie sich rechtzeitig über freie Termine.
Online-Terminbuchung im Referat 1.1
Wenn Sie kein Internet haben, können Sie auch unter +43 1 4000-3535 telefonisch einen Termin buchen.
Wenn Sie den Termin nicht einhalten können, stornieren Sie ihn bitte rechtzeitig.
Wenn Sie die Zweckänderung auf den Daueraufenthalt EU beantragen, werden von Ihnen Fingerabdrücke abgenommen. Auch von Kindern, die älter als 6 Jahre sind, werden Fingerabdrücke abgenommen.
Solange Ihr Antrag bearbeitet wird, können Sie auch mit einem abgelaufenen Aufenthaltstitel in Österreich leben und weiterhin arbeiten. Sie erhalten bei der Antragstellung eine Einreichbestätigung, damit Sie zum Beispiel bei einer Kontrolle nachweisen können, dass Sie sich in Österreich aufhalten dürfen. Wenn Sie in dieser Zeit ins Ausland reisen müssen, müssen Sie eine Notvignette beantragen.
Wenn die Voraussetzungen für den Daueraufenthalt EU vorliegen, bekommen Sie einen Termin zur Abholung. Sie erhalten den Daueraufenthalt EU im Kartenformat persönlich. Auch Personen, die älter als 14 Jahre sind, erhalten die Karte persönlich. Die Karte ist 5 Jahre gültig. Damit Sie das unbefristete Aufenthaltsrecht nachweisen können, müssen Sie die Karte alle 5 Jahre erneuern lassen.
Wenn die Voraussetzungen nicht vorliegen, prüft die Abteilung Einwanderung und Staatsbürgerschaft (MA 35), ob Ihr aktueller Aufenthaltstitel verlängert werden kann.
Für Informationen zu Ihrem Verfahren wenden Sie sich bitte an das Servicecenter der Abteilung Einwanderung und Staatsbürgerschaft (MA 35), Telefon: +43 1 4000-3535, E-Mail: servicecenter@ma35.wien.gv.at.
Neuausstellung oder Verlängerung der Karte
Wenn Sie in Wien wohnen, müssen Sie dafür einen Termin in der für Sie zuständigen Außenstelle buchen.
Informieren Sie sich rechtzeitig über freie Termine:
- Wenn Sie in Wien in den Bezirken 1, 4, 5, 6, 7, 8 oder 9 wohnen, buchen Sie einen Termin in der Außenstelle Referat 4.1: Online-Terminbuchung im Referat 4.1
- Wenn Sie in Wien in den Bezirken 2, 21 oder 22 wohnen, buchen Sie einen Termin in der Außenstelle Referat 4.2: Online-Terminbuchung im Referat 4.2
- Wenn Sie in Wien in den Bezirken 3, 11 oder 20 wohnen, buchen Sie einen Termin in der Außenstelle Referat 4.3: Online-Terminbuchung im Referat 4.3
- Wenn Sie in Wien in den Bezirken 12, 13, 15 oder 23 wohnen, buchen Sie einen Termin in der Außenstelle Referat 4.4: Online-Terminbuchung im Referat 4.4
- Wenn Sie in Wien in den Bezirken 10 oder 14 wohnen, buchen Sie einen Termin in der Außenstelle Referat 4.5: Online-Terminbuchung im Referat 4.5
- Wenn Sie in Wien in den Bezirken 16, 17, 18 oder 19 wohnen, buchen Sie einen Termin in der Außenstelle Referat 4.6: Online-Terminbuchung im Referat 4.6
Wenn Sie kein Internet haben, können Sie auch unter +43 1 4000-3535 telefonisch einen Termin buchen.
Wenn Sie den Termin nicht einhalten können, stornieren Sie ihn bitte rechtzeitig.
Erforderliche Unterlagen
Für den Zweckänderungsantrag oder Erstantrag auf Daueraufenthalt EU
- Ausgefüllter und unterschriebener Antrag in deutscher oder englischer Sprache
- Gültiges Reisedokument, zum Beispiel Reisepass
- Aktuelles biometrisches Passfoto, das höchstens 6 Monate alt ist
- Nachweis, dass Sie eine ortsübliche Unterkunft haben
Ein Nachweis ist zum Beispiel ein Mietvertrag, ein Kaufvertrag oder eine Wohnrechtsvereinbarung. - Nachweis einer Krankenversicherung, die in Österreich leistungspflichtig ist und alle Risiken deckt
Ein solcher Nachweis ist zum Beispiel eine Selbstversicherung bei der Österreichischen Gesundheitskasse oder eine private Krankenversicherung. - Nachweis, wie der Lebensunterhalt in Österreich gesichert ist
Nachweise sind zum Beispiel Lohnzettel, Lohnbestätigungen, Dienstverträge. Bei Sparguthaben: Erklärung, woher das Geld kommt.
und
Nachweis über regelmäßige Ausgaben wie Miete, Betriebskosten, Kreditraten oder Alimente, das heißt Unterhaltszahlungen
Nachweise sind zum Beispiel ein Mietvertrag, Kontoauszüge oder ein Gerichtsbeschluss betreffend Alimente.- Informationsbroschüre über die Unterhaltsberechnung im Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (465 KB PDF) - Bundesministerium für Inneres
- Für Personen, die 18 Jahre oder älter sind: Aktuelle Selbstauskunft aus der Evidenz eines Gläubigerschutzverbandes
Die Abteilung Einwanderung und Staatsbürgerschaft (MA 35) akzeptiert zum Beispiel die kostenlose Selbstauskunft des Kreditschutzverbandes - KSV 1870 Information GmbH - Nachweis, dass Sie das Modul 2 der Integrationsvereinbarung positiv abgeschlossen haben
- Bei Selbstständigen zusätzlich:
- Gewerberechtliche Bewilligung
- Einkommensteuerbescheide, Bestätigung des*der Steuerberater*in über Geschäftsführer*innen-Gehalt, Entnahmen, Gewinn-/Verlustrechnung oder über Einnahmen-/Ausgabenrechnung
- Bei Asylberechtigten zusätzlich: Bestätigung über die Asylberechtigung
- Bei subsidiär Schutzberechtigten zusätzlich: Nachweis, dass Sie in den letzten 5 Jahren ununterbrochen eine Aufenthaltsberechtigung als subsidiär Schutzberechtigte*r hatten und dass Sie sich durchgehend rechtmäßig in Österreich aufgehalten haben
Nachweise sind zum Beispiel Bescheide des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl. - Bei Inhaber*innen von Legitimationskarten zusätzlich: Bestätigung vom Bundesministerium für Europäische und internationale Angelegenheiten (BMEIA) als Nachweis Ihrer Niederlassung in Österreich
- Bei Personen mit Rot-Weiß-Rot-Karte plus für Vertriebene aus der Ukraine zusätzlich: Ausweis für Vertriebene
Bringen Sie zu dem Termin bitte die Originalunterlagen und Kopien mit.
Es kann sein, dass Sie weitere Dokumente vorlegen müssen.
Wenn Sie Unterlagen nachreichen, müssen Sie diese per Post oder E-Mail an die für Sie zuständige Stelle schicken. E-Mails, die Sie an die persönliche E-Mail-Adresse von Mitarbeiter*innen schicken, gelten nicht als rechtswirksam eingebracht.
Und Sie müssen für E-Mails und Beilagen die von der Stadt Wien unterstützten Dokumentenformate verwenden. Dokumente, die als Downloadlink geschickt werden, können nicht geöffnet werden. Wenn Sie Beilagen in einem Format schicken, das aus Sicherheitsgründen nicht unterstützt wird, bekommen Sie eine E-Mail, die Sie auf das Problem hinweist.
Informationen zur ordnungsgemäßen Übermittlung von Unterlagen, Schreiben und Dokumenten: Die Stadt Wien elektronisch kontaktieren
Für die Verlängerung oder Neuausstellung der Karte
- Ausgefüllter und unterschriebener Antrag in deutscher oder englischer Sprache
- Gültiges Reisedokument, zum Beispiel Reisepass
- Aktuelles biometrisches Passfoto, das höchstens 6 Monate alt ist
Kosten und Zahlung
- Für Personen, die jünger als 6 Jahre sind: 195 Euro für den Daueraufenthalt EU, 195 Euro für jede Verlängerung der Karte
- Für Personen, die 6 Jahre oder älter sind: 210 Euro für den Daueraufenthalt EU, 210 Euro für jede Verlängerung der Karte
- Für Reisedokumente und Personenstandsurkunden können zusätzlich je nach Art des Dokuments 14,30 oder 7,20 Euro anfallen.
Die Kosten sind höher, wenn Sie einen Verlängerungsantrag/Zweckänderungsantrag, also einen Kombiantrag, stellen.
Sie bekommen den Daueraufenthalt EU erst, wenn Sie die Kosten bezahlt haben.
Verwenden Sie in Wien dafür den Zahlschein, den Sie von der Abteilung Einwanderung und Staatsbürgerschaft (MA 35) bekommen oder zahlen Sie an einer der Stadtkassen.
Die Verrechnung erfolgt über die Abteilung Rechnungs- und Abgabenwesen - Buchhaltungsabteilung 40.
Formular
- Antragsformular (494 KB PDF)
- Wohnrechtsvereinbarung (618 KB PDF)
- Englische Antragsformulare und Erklärungen finden Sie beim Bundesministerium für Inneres.
Zusätzliche Informationen
- Informationen zum Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen in Österreich - oesterreich.gv.at
- Niederlassung in Österreich - Bundesministerium für Inneres
- Formen der Zuwanderung - Bundesministerium für Arbeit und Bundesministerium für Inneres
- Informationsbroschüre über die Unterhaltsberechnung im Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (465 KB PDF) - Bundesministerium für Inneres
- Servicestelle Einwanderung und Aufenthalt - Austrian Business Agency
- Ich möchte meine Familie mitnehmen oder nachholen
Rechtliche Grundlagen
- Bundesgesetz über die Niederlassung und den Aufenthalt in Österreich (Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz - NAG)
- Verordnung der Bundesministerin für Inneres zur Durchführung des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes (Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz-Durchführungsverordnung - NAG-DV)
- Bundesgesetz zur Integration rechtmäßig in Österreich aufhältiger Personen ohne österreichische Staatsbürgerschaft (Integrationsgesetz - IntG)
- Bundesgesetz über die Gewährung von Asyl (Asylgesetz 2005 - AsylG )
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