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Ihr Weg in das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz
Beantworten Sie bitte folgende Fragen. Sie finden so heraus, ob Sie die Voraussetzungen für den Umstieg in das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz erfüllen.
Am Ende der Befragung werden Sie zu einer Webseite der Abteilung Einwanderung und Staatsbürgerschaft (MA 35) der Stadt Wien geleitet.
Dort können Sie einen Termin für Ihre Antragstellung buchen. Und Sie finden Informationen über Voraussetzungen, erforderliche Unterlagen und zuständige Stellen.
Diese Befragung dient nur zu Ihrer Orientierung und gibt keine rechtsverbindlichen Antworten.
Die Voraussetzungen sind im Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz geregelt. Das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz ist ein Bundesgesetz.