Aufenthaltsrecht - Akzeptierte private Krankenversicherungen

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Damit Sie sich in Österreich aufhalten können, müssen Sie ausreichend krankenversichert sein. Das heißt, wenn Sie krank werden, übernimmt Ihre Krankenversicherung die Kosten.

Wenn Sie für Ihr Visum für die Einreise nach Österreich eine private Reisekrankenversicherung abgeschlossen haben, ist diese Reisekrankenversicherung nicht ausreichend für Ihren Antrag auf einen Aufenthaltstitel oder auf die Dokumentation Ihres Aufenthaltsrechts.

In folgenden Fällen brauchen Sie keine private Krankenversicherung:

  • Sie sind durch Ihre Arbeit gesetzlich krankenversichert.
  • Sie sind selbstständig und versichern sich bei der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen (SVS).
  • Sie versichern sich selbst bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) und haben keine Wartezeit bis Ihre Versicherung beginnt. Wenn Sie eine Wartezeit haben, müssen Sie die Wartezeit durch eine private Versicherung überbrücken.
  • Sie sind bei einer anderen Person mitversichert, die bei einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist.

Sonst brauchen Sie eine private Krankenversicherung, damit Sie sich in Österreich aufhalten können. Unten auf dieser Seite finden Sie eine Liste der privaten Krankenversicherungen, die für einen Aufenthalt in Österreich geprüft wurden und ausreichend sind. Natürlich können Sie auch eine andere private Krankenversicherung abschließen. Diese muss die unten angeführte allgemeine Zusatzerklärung enthalten.

Zusätzliche Erklärungen

Für manche der privaten Krankenversicherungen auf der Liste brauchen Sie eine zusätzliche Erklärung, die von Ihrer Versicherungsfirma akzeptiert und unterschrieben werden muss. Die zusätzliche Erklärung muss genau so in Ihren Vertrag mit der Versicherungsfirma übernommen werden. Erst dann ist Ihre Krankenversicherung ausreichend für Ihren Aufenthalt in Österreich. Wenn eine zusätzliche Erklärung notwendig ist, finden Sie die jeweilige Erklärung unten in der Liste der privaten Krankenversicherungen.

Oder

Sie können auch eine private Krankenversicherung abschließen, die nicht in der Liste der privaten Krankenversicherungen enthalten ist. Ihre private Krankenversicherung muss jedenfalls einen Leistungsumfang haben, der im Wesentlichen der gesetzlichen Pflichtversicherung in Österreich entspricht.

Dafür muss Ihre Versicherungsfirma die allgemeine Zusatzerklärung akzeptieren und unterschreiben. Die allgemeine Zusatzerklärung muss genau so in Ihren Vertrag mit der Versicherungsfirma übernommen werden.

Allgemeine Zusatzerklärung

Wenn Ihre Versicherungsfirma die folgende allgemeine Zusatzerklärung zu Ihrer Versicherungspolizze akzeptiert und unterschreibt, ist Ihre Krankenversicherung ausreichend für Ihren Antrag auf einen Aufenthaltstitel oder auf die Dokumentation Ihres Aufenthaltsrechts. Das ist unabhängig von der Art der Krankenversicherung und gilt auch, wenn die Krankenversicherung nicht in der Liste der privaten Krankenversicherungen gelistet ist.

Die allgemeine Zusatzerklärung muss genau so in Ihren Vertrag mit der Versicherungsfirma übernommen werden. Nur dann ist Ihre private Krankenversicherung ausreichend für Ihren Antrag.

"Um den Anforderungen der Behörde für die Erteilung eines Aufenthaltstitels im Sinne des österreichischen Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes zu entsprechen, gilt hiermit - unter Abweichung von den Allgemeinen Versicherungsbedingungen [sowie anderen Vertragsgrundlagen] - die Krankenversicherung als mit dem Schutzumfang vereinbart, wie ihn die Österreichische Gesundheitskasse bietet. In diesem Sinne gelten insbesondere

  1. sämtliche Gesundheitsrisiken, wie sie von der Österreichischen Gesundheitskasse abgedeckt werden, als abgedeckt. Auf damit nicht in Vereinbarung zu bringende, in den sonstigen Vertragsbedingungen enthaltene Ausschlüsse oder Einschränkungen wird daher verzichtet;
  2. keine Warte- oder Endfristen in Bezug auf Leistungen als vereinbart;
  3. Kostendeckelungen und Selbstbehalte als in der Höhe vereinbart, in der für entsprechende Leistungen Kosten von der Österreichischen Gesundheitskasse übernommen werden bzw. gegenüber dieser Selbstbehalte anfallen."

Liste der einzelnen Krankenversicherungen

Die erforderliche Zusatzerklärung für Ihre jeweilige Versicherung muss genau so in Ihren Vertrag mit der Versicherungsfirma übernommen werden. Nur dann ist Ihre private Krankenversicherung ausreichend.

Aetna Insurance Company

Aetna Insurance Company

Krankenversicherung für Missionare der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage.

Erforderliche vertragliche Zusatzerklärung:

"Krankenversicherungsbestätigung - Deckungszusage für […] Reisepassnummer […] Missionar/in der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage (die "Kirche"). Diese Deckungszusage gilt von […] bis […]. Aetna bestätigt hiermit, dass der/die oben genannte Missionar/in unter Polizzen-Nr. […] bei Aetna gemäß dem Krankenversicherungstarif for the Young Missionaries of The Church of Jesus Christ of Latter-day Saints: 0540033-10-004 versichert ist. Aetna bestätigt weiters die Deckung sämtlicher medizinischer Kosten ohne Höchstbetragsbegrenzung für den/die oben genannte/n Missionar/in und die Leistungspflicht Aetnas in Österreich aus dieser Versicherung.

Zu den medizinischen Behandlungskosten zählen sämtliche Ausgaben, die üblicherweise mit einer medizinischen Behandlung zusammenhängen, und zwar insbesondere, aber nicht ausschließlich:

  • Ärztliche Beratung, einschließlich psychiatrischer Behandlungen
  • Operationen
  • Notversorgung und Rettungsdienste
  • Krankenhausaufenthalte und ambulante Versorgung
  • Medikamente
  • Rehabilitationsmaßnahmen
  • Anfertigung von Röntgenaufnahmen
  • Vergleichbare weiterführende medizinische Behandlung
  • Überführung ins Heimatland im Krankheits- oder Todesfall

Für den oben genannten Krankenversicherungsschutz gibt es keine betragsmäßige finanzielle Begrenzung.

Um den Anforderungen der Behörde für eine dauerhafte Niederlassung im Sinne des österreichischen Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz zu entsprechen, wird weiters die Krankenversicherung auf sämtliche Risiken erweitert. Deshalb gelten alle anwendbaren Versicherungsbedingungen in abgeänderter Form. Auf Ausschlüsse wie Alkohol- oder Suchtgiftmissbrauch, Selbst-/Fremdengefährdung und Heilbehandlungen, die vor Versicherungsbeginn begonnen haben, wird verzichtet. Ebenso bestehen keine Wartezeiten. Dies gilt auch für eine etwaige Entbindung und Behandlung im Zusammenhang mit der Schwangerschaft."

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