Planen von Gebäuden und baulichen Anlagen
Kontakt zur Baupolizei (MA 37)
Vor Beginn der Bauausführung ist in den meisten Fällen eine Baubewilligung notwendig. Je nach Bewilligungsform gelten andere Gesetze, Verordnungen und Richtlinien.
- Aufzüge, Fahrtreppen und Fahrsteige
- Baubewilligungen
- Baurechtliche Gesetze und Richtlinien
- Rundum-Service zu Bauen in Wien
- Kraftbetriebene Parkeinrichtungen
- Kompetenzstelle Brandschutz (KSB)
- Ölfeuerungsanlagen
- Statik
Gebäude- und Wohnungsregister
- Daten für das Wiener Gebäude- und Wohnungsregister (WGWR) erfassen
- Benennung von Gebäuden
- Nummerierung von Nutzungseinheiten
Energieplanung, Dachbegrünung und Baumschutz
- Dachbegrünung - Gute Gründe für grüne Dächer
- Baumschutz in Wien
- Bewilligung zur Baumentfernung - Antrag
Oberflächenentwässerung und Regenwassermanagement
Stadt Wien | Baupolizei
Kontaktformular