Antrag auf Bewilligung zur Baumentfernung
Bäume, die durch das Wiener Baumschutzgesetz geschützt sind, dürfen nur nach einer Bewilligung des Magistratischen Bezirksamtes gefällt werden. Sie können die Bewilligung online beantragen.
Für den Online-Antrag brauchen Sie:
- Plan oder Skizze mit den Standorten der zu fällenden Bäume und der Ersatzbäume
- Nachweis der Nutzungsberechtigung, zum Beispiel Baubewilligung, Bestandvertrag, Pachtvertrag, Mietvertrag, Nutzungsvertrag oder Grundbuchsauszug
- Wenn Sie den Ersatzbaum auf einem fremden Grundstück pflanzen wollen: Zustimmungserklärung der Eigentümer*innen dieses Grundstücks
Allgemeine Informationen
Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 40 Zentimeter - gemessen in 1 Meter Höhe vom Beginn der Wurzelverzweigung - sind durch das Wiener Baumschutzgesetz geschützt. Diese Bäume dürfen Sie nur mit einer Bewilligung fällen.
Ausgenommen sind vor allem:
- Obstbäume
- Bäume in Kleingarten-Anlagen
- Bäume in Wäldern im Sinne der forstrechtlichen Bestimmungen
- Bäume in Baumschulen oder Gärtnereien zur Erreichung des Betriebszweckes
Für gefällte Bäume müssen Sie im Regelfall Ersatzbäume pflanzen.
Datenschutz
Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information
Voraussetzungen
Die Bewilligung zur Fällung von Bäumen können folgende Personen beantragen:
- Grundeigentümer*innen
- Pächter*innen (Bestandnehmer*innen)
- Sonstige Nutzungsberechtigte
Gründe für eine Bewilligung können sein:
- Erreichen oder Überschreiten der physiologischen Altersgrenze des Baumes
- Pflegemaßnahmen zur Erhaltung des übrigen wesentlich wertvolleren Baumbestandes
- Gefährdung von baulichen Anlagen, fremdem Eigentum oder der körperlichen Sicherheit von Personen durch den Wuchs oder den Zustand des Baumes
- Bauvorhaben, bei denen ohne Entfernung von Bäumen die Bebauung eines der Bauordnung entsprechenden Bauplatzes nicht zur Gänze möglich ist
- Projekte, bei denen das öffentliche Interesse das Interesse an der Erhaltung des Baumbestandes bedeutend überwiegt
Fristen und Termine
Für den Antrag selbst gibt es keine Fristen oder Termine. Der Baum darf erst nach Rechtskraft des Bewilligungsbescheides gefällt werden.
Für Bescheide, die ab dem 16. April 2024 erlassen wurden, gilt:
Die erteilte Bewilligung erlischt, wenn der Baum nicht innerhalb von 2 Jahren nach Rechtskraft des Bewilligungsbescheides entfernt wird.
Für die Ersatzpflanzungen wird im Bewilligungsbescheid eine Frist festgelegt - meistens 1 oder 2 Jahre.
Zuständige Stelle
Das Magistratische Bezirksamt, in dessen Zuständigkeitsbereich der Baum steht.
Erforderliche Unterlagen
- Plan oder Skizze mit den Standorten der zu fällenden Bäume und der Ersatzbäume
Auf dem Plan oder der Skizze sollten dargestellt sein:- Standort der zu fällenden Bäume
- Standort der Ersatzpflanzungen
- Standort des sonstigen Baumbestandes
- Grundstücksgrenzen, Straßennamen und allenfalls Gebäude
- Gegebenenfalls Baumaßnahmen, die sich auf den Baumbestand auswirken
- Nachweis der Nutzungsberechtigung, zum Beispiel Baubewilligung, Bestandvertrag, Pachtvertrag, Mietvertrag, Nutzungsvertrag oder Grundbuchsauszug
- Wenn Sie den Ersatzbaum auf einem fremden Grundstück pflanzen wollen: Zustimmungserklärung der Eigentümer*innen dieses Grundstücks
Verfahrensablauf
Die Bewilligung der Baumentfernung können Sie online oder formlos schriftlich per Post oder per E-Mail beantragen.
Kosten und Zahlung
- Bundesgebühren:
- 14,30 Euro für den Antrag
- 3,90 Euro pro Bogen (A3) Beilage
- Kommissionsgebühren:
- 7,63 Euro je angefangene halbe Stunde (Begutachtung)
- Verwaltungsabgabe:
- Zwischen 4,72 Euro und 21,80 Euro je Baum
Die Verrechnung erfolgt über die Abteilung Rechnungs- und Abgabenwesen - Buchhaltungsabteilung 40.
Formular
Online-Formular: Baumentfernung
Zusätzliche Informationen
Rechtliche Grundlage: Wiener Baumschutzgesetz
Stadt Wien | Magistratische Bezirksämter
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